Beran A. gesteht Swift-Anschlagsplan. Hatte auch Regenbogenparade, Botschaften von USA und Israel im Visier
Dunkelblaues Hemd, Vollbart, dichtes Haar, rundlichere Figur. Nach fast zwei Jahren in Untersuchungshaft und Einzelzelle wird am Dienstag, im Landesgericht Wiener Neustadt, Beran A. (21) der Richterin und den Geschworenen vorgeführt.
Der Niederösterreicher aus Ternitz, mit albanischen Wurzeln, gesteht gleich zum Auftakt des Prozesses, im August 2024 einen Anschlag auf das Wien–Konzert von Taylor Swift geplant zu haben – der Anschlag wurde durch einen Tipp ausländischer Geheimdienste verhindert, das Konzert abgesagt. Am Ende des ersten Prozesstages schildert er, wie er auch die Botschaften der USA, Israels und Frankreichs im Vorfeld besichtigt habe als potenzielle Anschlagsziele. Auch die Wiener Regenbogenparade war zunächst in seinem Visier, bevor er sich für das Swift-Konzert entschied.
Die Staatsanwaltschaft führt detailreich aus, wie Beran A. unter Anleitung des Islamischen Staates (IS) Zutaten für eine Schrapnell-Bombe kaufte und sich Handgranaten, Maschinengewehre und Pistolen besorgen wollte – alles, um beim Konzert so viele Ungläubige wie möglich zu töten.
Beran A. führt außerdem aus, wie er sich mit einem hochrangigen IS-Mitglied darüber austauschte, den chemischen Kampfstoff Sarin zu verwenden, weil das Nervengas besonders viele Menschen töte. Im Vorfeld habe er sich außerdem erkundigt, ob er Kinder und Frauen töten dürfe. Er war der Meinung, dass der Prophet das verbiete. Doch dann sei er auf eine Fatwa (Auslegung) eines IS-Predigers gestoßen, die das im Heiligen Krieg erlaube.
Für den Anschlagsplan drohen Beran A. zehn Jahre Haft. Bald zwei Jahre hat er in U-Haft abgesessen. Bei Anwendung des Jugendstrafrechts und bei guter Führung könnte er für dieses Delikt vor seinem 30. Geburtstag freikommen.
Der zweite Angeklagte
Im blauen Hemd hinten der Hauptangeklagte Beran A., davor der Zweitangeklagte Arda K.
„Anführer“ soll Hasan E. gewesen sein
Im zweiten Anklagepunkt, dem Beitrag zu einem terroristischen Mordversuch in Mekka, plädiert er auf nicht schuldig. Im März 2024 stach sein Freund, Hasan E., in Mekka, vor der heiligsten Moschee des Islam, auf einen Sicherheitsbeamten ein und verletzte vier weitere Personen. Dahinter steckte der gemeinsame Plan, drei muslimische Städte von Ungläubigen zu befreien.
Beran A. sollte zeitgleich in Dubai, der zweite Angeklagte auf der Anklagebank in Wiener Neustadt, Arda K., in Istanbul zuschlagen. Beran A. gibt zwar zu, den Anschlag in Dubai geplant zu haben – den er aus Angst vor dem Märtyrertod nicht durchführte. Doch er bestreitet, Hasan E. bei dem tatsächlich durchgeführten Mordanschlag in Mekka „psychisch bestärkt“ zu haben. Auf einen Beitrag zum terroristischen Mordversuch stehen bis zu 20 Jahre.
Sowohl die Verteidigerin des Hauptangeklagten, Anna Mair, als auch Beran A. selbst stellen den 21-jährigen, türkischstämmigen Hasan E. aus dem Bezirk Bruck an der Leitha als Anführer der Gruppe dar. Er habe Beran A. und Arda K. so lange islamistisch manipuliert, bis diese mitmachten. Hasan E. sei dermaßen überzeugt gewesen, man habe ihn deswegen nicht mehr „bestärken“ können, das Mekka-Attentat zu verüben, lautet die Hauptverteidigung der beiden Anwälte.
In Saudi-Arabien droht Todesstrafe
Verteidigen kann sich Hasan E. freilich nicht. Er sitzt seit zwei Jahren im Gefängnis in Saudi-Arabien. Er ist angeklagt wegen Mordversuchs, schwerer Körperverletzung, Aufruf zum Jihad und der Verunglimpfung des saudischen Königshauses. Darauf steht in Saudi-Arabien die Todesstrafe. Österreich lehnt die Todesstrafe aus Prinzip ab. Deswegen versucht die heimische Diplomatie, die Hasan E. konsularisch betreut, sie auch im Fall des Staatsbürgers abzuwenden.
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