Denn offenbar weiß niemand mehr, worauf sich die Kommission im Detail beruft: Das Justizministerium hat weder Aufzeichnungen dazu, welche Unterlagen der Justiz sich die Kommission angesehen hat, noch Zugriff auf die der Kommission zugespielten externen Dateien. Nicht einmal eine (anonymisierte) Liste der befragten Personen existiert. Auch die Kommissionsmitglieder selbst hätten seit Ende der Untersuchung „keinerlei Zugriff auf die Daten“, sagte Kreutner in seinem Eingangsstatement vor dem U-Ausschuss. Dementsprechend wurde dem U-Ausschuss nur der ungeschwärzte Endbericht der Kommission geliefert.
Mail an die Ministerin
Der Großteil des Berichts ist ohnehin öffentlich verfügbar, doch eine der Kernforderungen des Kreutner-Berichts wird gerade in den geschwärzten Seiten untermauert: Die Kommission forderte dort die Einsetzung einer Bundesstaatsanwaltschaft, damit nicht mehr der Justizminister oder die Justizministerin höchstes Weisungsorgan der Staatsanwaltschaften ist. „Letztlich entscheidet die Ministerin, ob eine Person Kronzeugenstatus erhält“, brachte Kreutner im U-Ausschuss ein Beispiel für die derzeitige Macht der Politik. Zudem hielt die Kommission fest, „dass in Strafverfahren verfangene (ehemalige) Minister mitunter versuchten, bei der Amtskollegin zu intervenieren“.
Konkret hatte etwa Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser per Mail Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) 2009 um eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn gebeten, heißt es in den geschwärzten Zeilen des Kreutner-Berichts. Die Ministerin leitete die Nachricht offenbar unkommentiert an den fallführenden Staatsanwalt weiter. Das Verfahren gegen Grasser wurde dennoch nicht eingestellt, aber: „Derartige Interventionsversuche zogen dann in der Regel eine (ressourcenintensive) Kette von Berichtspflichten und Rechtfertigungen nach sich“, hielt die Kreutner-Kommission fest. In anderen Verfahren sei von „Ehrenrunden“ gesprochen worden, die die Ermittlungen verzögert haben sollen. Teils seien diese Verzögerungen wohl auch „nicht unangenehm“ gewesen, sagte Kreutner in seiner Befragung – jedenfalls würden lange Verfahren als Milderungsgründe vor Gericht helfen.
Eine Bundes- oder Generalstaatsanwaltschaft könnte den Anschein politischer Einflussnahme verhindern. Denn dann kann der Justizminister oder die Justizministerin keine direkten Weisungen an Staatsanwaltschaften mehr erteilen. Gefordert wird eine solche Behörde schon lange, schon ÖVP und Grüne hatten sie in einem Ministerratsvortrag angekündigt, aber nie umgesetzt. ÖVP, SPÖ und Neos haben versprochen, das zu ändern. Die Verhandlungen laufen.
Mehr als vier Stunden lang wurde Kreutner im U-Ausschuss befragt. Der Erkenntnisgewinn hielt sich in engen Grenzen. Schließlich soll sich die von der FPÖ eingesetzte parlamentarische Untersuchung auf die Ermittlungen nach dem Ableben von Pilnacek konzentrieren. Die Kreutner-Kommission hat diese aber nur am Rande betrachtet. Was Kreutner allerdings nicht nachvollziehen kann: Die Polizei händigte Pilnaceks Handy an dessen Witwe aus, die es später mit einem Bunsenbrenner vernichtete. „Wie kann man am selben Tag, an dem ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, ausschließen, dass es sich beim Handy um ein Beweismittel handelt?“, hinterfragte Kreutner. Ohne das Gerät ist keine vollständige Auswertung der Smartwatch möglich, die Pilnacek in der Nacht seines Todes trug.
Opfer des Systems
Nicht vernichtet wurde der Laptop des ehemaligen Sektionschefs. Der weite Weg des Geräts ist ebenfalls Teil der Untersuchung der Abgeordneten – und auch Kreutner bekam den Laptop: „Krone“-Journalist Erich Vogl hatte das Gerät und USB-Sticks an Kreutner weitergegeben. Er habe die Geräte der Forensik übergeben, erklärte Kreutner, die Kommission habe dann Arbeitskopien erhalten und auf diesen gesucht. „Wir haben auf diesen Datenträgern nicht die eine Smoking Gun gefunden“, sagte Kreutner, die Daten hätten aber den Gesamteindruck der Zwei-Klassen-Justiz und Machtkonzentration bei Pilnacek widergespiegelt.
„Pilnacek war auch Opfer dieses Systems“, sagte Kreutner: Der Sektionschef war für Einzelstrafsachen zuständig, aber auch für die Legistik des Strafrechts, später stieg Pilnacek als Generalsekretär zum höchsten Beamten des Ministeriums auf und diente daneben faktisch als inoffizieller Pressesprecher des Ressorts. Dadurch habe Pilnacek so viele verschiedene Verantwortungen innegehabt, dass er ständig vor kaum auflösbaren Interessenskonflikten gestanden sei, so Kreutner. Es sei das „Einmaleins der Korruptionspräventation“, solche Situationen zu verhindern.
Die bei Pilnacek gebündelte Macht wurde schon im Mai 2020 von der damaligen Justizministerin Alma Zadić (Grüne) in zwei Sektionen aufgebrochen. ÖVP, SPÖ und Neos könnten nun den Empfehlungen der Kreutner-Kommission folgen und eine Bundesstaatsanwaltschaft einsetzen. Wenn sie sich einigen können.