Warum sich manche Mädchen in der 8. Schulstufe weiterhin verhüllen dürfen
Wie profil Ende Oktober aufzeigte, hätte das geplante Kopftuchverbot „bis zur achten Schulstufe“ auch 15- und 16-Jährige betroffen – obwohl politisch immer von einem Kopftuchverbot bis 14 die Rede war. Mädchen, die älter sind als in ihrer Schulstufe üblich, sind gerade in urbanen Mittelschulen mit einem hohen Anteil muslimischer Schüler keine Seltenheit. Nicht wenige kommen mit sprachlichen Defiziten in die Volksschule und brauchen deswegen länger.
In der neuen Gesetzesvorlage, die am Dienstag im Ministerrat präsentiert wurde, ist nun „die Vollendung des 14. Lebensjahres“ als neue Grenze festgeschrieben. Das heißt in der Praxis: Muslimas können sich ab ihrem 15. Geburtstag verhüllen, auch wenn sie noch die vierte Klasse Mittelschule oder Gymnasium besuchen, während 14-jährige Klassenkolleginnen kein Kopftuch tragen dürfen.
Genau diese Alterskontrollen hätte das Bildungsministerium, aus dessen Feder das Gesetz stammt, den Schulen gerne erspart. Die achte Schulstufe als Kopftuch-Grenze hätte man als administrativ einfacher erachtet. Doch nun setzten sich jene in der Regierung durch, die den Verfassungsrichtern nicht ein weiteres Argument liefern wollen, das Gesetz aufzuheben: Ein Verhüllungsverbot selbst noch für 15- oder gar 16-Jährige. Die Liste der juristischen Bedenken gegen das Verbot (Religionsfreiheit, Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes) ist ohnedies schon lange. Bekanntlich hob der Verfassungsgericht ein Kopftuchverbot bis 10 Jahren 2020 auf.
Das neue Gesetz soll im Dezember im Nationalrat beschlossen werden und in den Semesterferien 2026 in Kraft treten.