Polizei nutzt K.I. gegen Cybercrime
Polizei nutzt K.I. gegen Cybercrime
KI ermittelt: Diese Tools nützen Polizisten bei der Verbrecherjagd
Das Handy klingelt, am Display leuchtet der Name des Chefs auf. Die Stimme klingt vertraut, der Ton dringlich, die Bitte plausibel. Schon wenige Sekunden später ist das streng geheime Passwort weitergegeben. Was wie ein normaler Tag im Büro begann, endet mit einem Millionenschaden. Denn der Anruf kam eben nicht vom Chef, sondern von technisch versierten Betrügern. Mit KI-generierten E-Mails und täuschend echtem Voice-Cloning treiben Cyberbetrüger ihr Spiel auf ein neues Level.
Allein 2024 wurden in Österreich 20.246 Fälle von Cyber-Delikten zur Anzeige gebracht. In immer mehr Fällen kommt dabei Künstliche Intelligenz zum Einsatz, um Menschen zu täuschen und zu schaden. Doch auch die Polizei rüstet auf und will das Spielfeld rund um die KI nicht allein den Kriminellen überlassen.
Digitaler Fingerabdruck und Foto-DNA
Laut Auskunft des Innenministeriums werden mittlerweile etwa bei der Bekämpfung von Online-Kindesmissbrauch digitale Systeme eingesetzt. Diese können Millionen von Dateien gleichzeitig analysieren und automatisch bewerten. So werden die Ermittler nicht von der schieren Masse des Materials übermannt, sondern können sich auf die wichtigsten Hinweise konzentrieren.
Aber wie funktioniert das konkret? Jede Datei – egal ob Bild oder Video – hat eine Art digitalen Fingerabdruck, auch als Hashwert bekannt. Schon eine minimale Änderung an der Datei kann zu einem neuen Hashwert führen, der sich abgleichen lässt. Zeitgleich wird die sogenannte Foto-DNA analysiert. Dabei handelt es sich um technische Merkmale eines Bildes wie Muster, Farben, Kanten oder Pixelstörungen. Selbst wenn ein Bild leicht verändert wurde, kann das System so Übereinstimmungen feststellen.
So ordnen und priorisieren die Hashwert- bzw. Foto-DNA-Abgleiche große Mengen an Dateien, erkennen bekannte Inhalte und erleichtern die Zusammenführung von Missbrauchsserien. Zusammenhänge werden schneller sichtbar und Hinweise effizient eingeordnet. Das kann wertvolle Zeit sparen, ersetzt jedoch nicht die Bewertung und die eigentlichen Ermittlungen durch die Beamten selbst.
Automatisierte Spurensuche in Minuten
Ähnlich funktioniert das KI-basierte automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssystem, kurz AFIS. Ein verwischter Fingerabdruck, etwa nach einem Einbruch, reicht diesem völlig aus, um eine Vorauswahl an potenziellen Tätern zu ermitteln. Was für Ermittler früher oft eine tagelange Suche durch unzählige Datenbanken bedeutete, erledigt das AFIS heute in einem Bruchteil der Zeit.
Das KI-basierte System scannt die Datenbanken automatisch und liefert binnen Minuten Ergebnisse. Laut einer Auswertung des BMI dauerten derartige Ermittlungen im Jahr 2009 noch ungefähr 70 Stunden. Heute sind es, dank KI, nur mehr rund 18 Minuten.
„In 98 Prozent der Fälle ist der richtige Treffer bereits unter den ersten fünf Vorschlägen.“
über das KI-basierte automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssystem AFIS.
Die Trefferquote sei hoch, heißt es aus dem Innenministerium: „In 98 Prozent der Fälle ist der richtige Treffer bereits unter den ersten fünf Vorschlägen, selbst bei schlechter Spurqualität meist unter den ersten zehn.“ Das reduziere den Kreis potenziell Verdächtiger deutlich. Dabei gilt jedoch stets der Grundsatz „Human-in-the-Loop“: Jeder KI-Treffer wird im Vier-Augen-Prinzip von forensischen Experten geprüft, bevor er als gesichert gilt.
Auch die Polizeigewerkschaft steht dem Einsatz von KI in der Polizei grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. „Künstliche Intelligenz kann Polizisten vor allem bei Dokumentation und Verwaltung sinnvoll entlasten, ersetzt aber niemals fehlendes Personal und menschliches Urteilsvermögen“, erklärt Walter Strallhofer, Vorsitzender der FSG Polizeigewerkschaft Wien. KI könne ein unterstützendes Hilfsmittel sein, wenn sie den Dienst erleichtere und die Qualität der Polizeiarbeit verbessere. Entscheidend sei aber, dass ihr Einsatz transparent, rechtsstaatlich abgesichert und im Interesse der Beschäftigten erfolge.
Fehlidentifikation als Risiko
Dass KI-Technologien nicht fehlerfrei sind, zeigt der Fall David P. im Oktober 2023. Der gebürtige Österreicher aus Wien wollte mit seinen Eltern nach Serbien fahren. An der ungarisch-serbischen Grenze wurde er aber festgenommen, da gegen ihn ein internationaler Haftbefehl vorlag, ausgestellt von der Staatsanwaltschaft Graz. Der Vorwurf: Er sei der Boss einer Geldfälscherbande, die im Frühjahr 2023 Blüten in der Steiermark verbreitete.
Nach zwei Monaten Untersuchungshaft in Serbien stellte sich jedoch heraus, dass es sich um eine Verwechslung handelte. Brisant dabei: Die KI-Gesichtserkennungssoftware der österreichischen Polizei hatte David P. fälschlicherweise als den Boss der Bande identifiziert.
„Genau hier liegt der Punkt: Wer solche KI-Mittel einsetzt, muss sich zugleich Gedanken machen, wie man den damit verbundenen Gefahren und Risiken begegnen kann“, meint Sebastian Kneidinger von der österreichischen Datenschutz-NGO epicenter.works zu dem Fall.
Die NGO verfolgt genau, wie sich KI und Datenschutz weiterentwickeln – insbesondere in Hinblick auf den Einsatz von KI zur Gesichtserkennung. Dieser steht immer wieder in der Kritik, zuletzt etwa in Hamburg.
KI im Praxistest
Seit September 2025 testet die Hamburger Polizei KI-gestützte Videoüberwachung auf zwei Plätzen nahe dem Hauptbahnhof. Die Technologie soll laut offiziellen Angaben keine einzelnen Personen identifizieren, sondern lediglich Gefahrensituationen frühzeitig erkennen. Die KI verarbeitet die Kamerabilder und wandelt die Menschen darauf in Strichfiguren um, wodurch ihre Anonymität weitgehend gewahrt bleiben soll.
„Jedes einzelne Element solcher Überwachungstechnologien trägt dazu bei, dass der Überwachungsdruck insgesamt steigt.“
zum neuen KI-gestützten Videoüberwachungssystem in Hamburg.
Datenschützer wie Kneidinger bleiben dem Pilotprojekt gegenüber dennoch skeptisch. Zwar sei es löblich, dass die Stadt Hamburg über Möglichkeiten nachdenkt, die Eingriffe invasiver Technologien zu begrenzen, erklärt Kneidinger. Gleichzeitig warnt er: „Jedes einzelne Element solcher Überwachungstechnologien trägt dazu bei, dass der Überwachungsdruck insgesamt steigt.“
Gerade deshalb sei es wichtig, dass der Staat KI-Technologien gezielt und sicher einsetzt – und gleichzeitig Schutzmaßnahmen implementiert. „Jedes Unternehmen muss sich Gedanken machen, wie es mit KI umgeht“, sagt Kneidinger: „Doch der Staat ist oft sehr schnell dabei, sich selbst von solchen Bedenken freizusprechen.“
Viele Regeln, viele Ausnahmen
Eigentlich soll der europäische AI-Act hier klare Orientierung bieten. Aber dem ist nicht immer so. Denn die EU-Verordnung legt zwar grundsätzliche Regeln für KI-Anwendungen fest, so etwa für Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Doch in der Praxis gibt es zahlreiche Ausnahmen, gerade auch für staatliche Stellen.
Das überrascht kaum: Schon während der Verhandlungen zum AI-Act zeigte sich ein klarer Interessenkonflikt. Das EU-Parlament forderte strengere Regeln, einzelne Mitgliedstaaten drängten hingegen auf mehr Spielraum für Polizei, Strafverfolgung und den Bereich der nationalen Sicherheit.
Ein Paradies für Juristen
Nikolaus Forgó, Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht an der Uni Wien, hat sich intensiv mit den Lücken und Tücken des AI-Acts beschäftigt. Er betont den schmalen Grat, auf dem das Gesetz steht: Werte schützen, aber zugleich genug Spielraum lassen, um etwas zu regeln, dessen Entwicklung noch ungewiss ist.
„Je nachdem, ob ich Polizeijurist bin und versuche, möglichst viel KI einzusetzen oder ob ich Jurist in einer NGO bin, die versucht, Grundrechte möglichst zu wahren, kann ich diesen Text sehr unterschiedlich lesen“, fasst Forgó die aktuelle Gesetzeslage zusammen. Wie eine Vorschrift im Einzelfall zu lesen ist, kann am Ende nur der Europäische Gerichtshof verbindlich klären – doch das kann Jahre bis Jahrzehnte dauern.
„Gleichzeitig entwickelt sich die Technologie ungeheuer dynamisch. Das ist ein Paradies für Juristen, weil sich trefflichst über alles diskutieren lässt“, erklärt Forgó. Für jene, die tatsächlich mit der Technologie arbeiten müssen, sei es hingegen eine große Herausforderung.
Mehr Klarheit statt Aktionismus
Deshalb wünscht sich Forgó mehr Ruhe und Rationalität in der Diskussion rund um den AI-Act. „Derzeit erlebe ich eine Mischung aus Aktionismus, Unklarheit und fortwährenden Änderungswünschen, sowohl auf nationalstaatlicher als auch auf europäischer Ebene“, erzählt Forgó: „Das führt dazu, dass sich die Lage zunehmend verkompliziert – auch rechtlich.“
Das Bundesministerium für Inneres behält die Entwicklungen der digitalen Transformation, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz, nach eigenen Angaben genau im Auge. Man gehe davon aus, dass auch Kriminelle verstärkt auf KI-Technologien zurückgreifen würden, heißt es von einem Sprecher.
Entsprechend prüft die Kriminalpolizei fortlaufend neue Einsatzmöglichkeiten von KI und verstärkt zugleich ihre Präventionsmaßnahmen gegen Internetkriminalität. Ziel sei es auch, das Bewusstsein für neue Risiken und Betrugsmaschen zu schärfen. Bis auf Weiteres gilt daher: Vorsicht, wenn der vermeintliche Chef anruft!