zu sehen sind Anwalt Michael Rohregger und ÖVP-Klubobmann August Wöginger, im Rahmen des Forts. Prozess gegen ÖVP-Klubobmann Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs, aufgenommen am Donnerstag, 5. März 2026 in Linz.
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ÖVP-Bürgermeister über Wöginger: „Der wird schon wissen, wo er es hintragt“

Im Jahr 2016 gab ein ÖVP-Bürgermeister seine Bewerbungsunterlagen für das Finanzamt Braunau an August Wöginger (ÖVP) weiter – zusätzlich zum offiziellen Weg. In Linz wird derzeit verhandelt, was danach passierte – und ob daraus ein Verbrechen wurde.

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Die Luft im Verhandlungssaal 61 am Linzer Landesgericht ist stickig. Hier arbeitet Richterin Melanie Halbig derzeit in detailreicher, stundenlanger Kleinstarbeit heraus, ob und ab wann „ein gutes Wort“ für jemanden einzulegen ein Amtsmissbrauch oder die Anstiftung dazu ist. Genau das wirft die Anklageschrift ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamten vor: Wöginger soll einem ÖVP-Bürgermeister aus dem Mühlviertel im Jahr 2016 geholfen haben, die Leitung des Finanzamtes Braunau-Ried-Schärding zu bekommen. Die beiden Finanzbeamten sollen den „lupenreinen Postenschacher“, wie ihn die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bezeichnet, in der Praxis umgesetzt haben. Die drei Angeklagten bekennen sich „nicht schuldig“, es gilt vollumfänglich die Unschuldsvermutung.

Es sind stundenlange Einvernahmen, denen sich vor allem die beiden Finanzbeamten unterziehen mussten. Zusammengefasst wird den Angeklagten Folgendes zur Last gelegt: ÖVP-Klubobmann August Wöginger soll im Jahr 2016 beim früheren Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, dafür interveniert haben, dass der ÖVP-Bürgermeister L. neuer Vorstand im Finanzamt Braunau-Ried-Schärding wird. Schmid soll auf B., Mitglied der Besetzungskommission, eingewirkt haben, den ÖVP-Bürgermeister im Hearing besser zu bewerten. Beide, Wöginger und Schmid, sollen sich so der Anstiftung zum Amtsmissbrauch schuldig gemacht haben. Wöginger droht im Falle einer Verurteilung das Ende seiner politischen Karriere. Schmid bleibt – dank Kronzeugenstatus – unbescholten.

Anders gelagert ist die Rolle des zweiten angeklagten Finanzbeamten Siegfried Manhal: Der ehemalige Leiter des Finanzamtes Österreich saß seit 2004 in zahlreichen Begutachtungskommissionen, wenn es um Bewerbungen für Topjobs in der Finanzverwaltung ging, meistens auch als Vorsitzender. Er soll laut Zeugenaussagen mit seinen Verbindungen zur ÖVP geprahlt und laut WKStA den ÖVP-Bürgermeister L. aus persönlicher Nähe zur Volkspartei präferiert haben. Im Hearing selbst soll er die laut Bundes-Gleichbehandlungskommission besser qualifizierte Mitbewerberin Christa Scharf durch einen vorwurfsvollen Befragungsstil gezielt verunsichert und ihre Führungsleistungen bei der Bewertung ignoriert haben. Auch ihm wirft die Staatsanwaltschaft Amtsmissbrauch vor.

Die Richterin

Gut die Hälfte der Prozesstage sind nun absolviert – und obwohl große Überraschungen bislang ausblieben, lässt das bisher Gehörte tief blicken. Auch die Vorsitzende Richterin des Schöffensenats, Melanie Halbig, überrascht in diesem Prozess. Sowohl die Verteidiger als auch die Zuseherinnen und Zuseher. Vor fünf Monaten noch hat sie den drei Angeklagten eine Diversion – also die Einstellung des Strafverfahrens durch Zahlung eines Geldbetrags – angeboten, die von den Angeklagten angenommen wurde. Das Oberlandesgericht Linz hat diese Diversion im Dezember gekippt, weshalb der Saal 61 mit Anfang März erneut zum Pilgerort für Innenpolitikjournalistinnen und -journalisten wurde.

Wer in diesen Räumlichkeiten das Sagen hat, klärte Halbig gleich zu Beginn der Beschuldigteneinvernahmen. Der Schöffensenat beschloss, die drei Angeklagten getrennt voneinander zu befragen – und schickte daraufhin B. und Wöginger nach Hause. Nur eine Person würde sich pro Tag ausgehen, so die Richterin. Die Anwälte der Angeklagten reagierten perplex; warum man nach zwei bis drei Stunden Befragung nicht mit dem Zweitangeklagten B. weitermachen könne, wollten sie wissen. Michael Rohregger, Anwalt von August Wöginger, fragte etwa: „Frau Vorsitzende, wir reisen jeden Tag mit zehn bis 15 Personen aus Wien an.“ Ob die Prozessführung wirklich nicht ressourcenschonender ginge?

Die Richterin ließ sich nicht umstimmen, am Abend desselben Verhandlungstages wussten auch alle, warum. Manhals Befragung dauerte in Summe fast zehn Stunden, auch die Einvernahme von B. zog sich über zwei Verhandlungstage. Halbig kennt den Akt auswendig, entsprechend detailliert fallen ihre Fragen aus – und wenn sie keine mehr hat, hilft die Ersatzrichterin, die den Schöffensenat seit Anfang März unterstützt, aus.

Mögliche Widersprüche

Manhal, dem die WKStA im Hearing der übergangenen Christa Scharf einen forschen Fragestil vorwirft, erfuhr in seiner Einvernahme, wie es ist, wenn das Gegenüber nicht lockerlässt. Gleich zu Beginn wollte die Richterin wissen, wie es um seine vor der Diversion abgegebene schriftliche Verantwortungsübernahme stehe. Denn darin steht, dass er Verantwortung im „Sinne der Anklage“ übernehme. Also für den Missbrauch der Amtsgewalt. In seiner Einvernahme wollte er davon nichts mehr wissen, er übernehme Verantwortung dafür, dass er Scharf hart befragt habe. Das liege daran, dass er schnell ungeduldig werde, wenn man seine Fragen nicht entsprechend beantworte.

Eine Charaktereigenschaft also – mit der Parteizugehörigkeit von L. habe das nichts zu tun gehabt, so Manhal. Und schließlich stammen die Formulierungen in der Verantwortungsübernahme nicht von ihm, sondern von seinem Anwalt. Er habe nur unterschrieben. Eine Aussage, die ihm in der weiteren Befragung noch auf den Kopf fallen sollte. „Unterschreiben Sie öfter etwas, was nicht stimmt?“, wollte die Richterin wissen, als Manhal wieder darauf verwies, dass der Text eines Schreibens mit seiner Unterschrift nicht von ihm stamme.

Es kann nicht schaden.

ÖVP-Bürgermeister L.

auf die Frage der Richterin, weshalb er seine Bewerbungsunterlagen an Wöginger weiterreichte

Julian Kern

Julian Kern

war bis März 2026 Journalist im Digitalteam.