zu sehen sind Medienvertreter, im Rahmen eines Prozesses gegen ÖVP-Klubobmann Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs, aufgenommen am Mittwoch, 11. Februar 2026 in Linz.
Bild anzeigen
Wählen Sie profil als bevorzugte Google-Quelle

Richterin an Ex-Finanzamt-Chef: „Unterschreiben Sie öfter etwas, was nicht stimmt?“

Siegfried Manhal, ehemaliger Chef des Finanzamtes Österreich, sagte heute im Postenschacher-Prozess rund um ÖVP-Klubobmann Wöginger aus – und verstrickte sich dabei immer wieder in Widersprüche. Auch zu Dokumenten, die seine Unterschrift tragen.

Drucken

Schriftgröße

Es war ein zweiter Prozesstag voller Widersprüche. 19 Grad Celsius in Bludenz und damit der wärmste Tag des Jahres, nur fünf Grad im nebelverschleierten Linz. In der oberösterreichischen Kälte wurde heute mit Spannung die erste Beschuldigteneinvernahme im Postenschacher-Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Mitangeklagte erwartet. Alle drei Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Für Wöginger und den Zweitangeklagten B. endete der Gerichtstermin bereits nach wenigen Minuten wieder, denn der Schöffensenat verständigte sich darauf, die drei Beschuldigten getrennt voneinander zu befragen – und zeitlich ginge sich heute nur einer aus. Die drei Anwälte reagierten perplex. Wieso man nach zwei bis drei Stunden nicht auch noch den Zweitangeklagten einvernehmen könnte, wollten sie wissen. „Ich habe für jede Einvernahme einen Tag eingeplant und bleibe dabei“, entgegnete die Richterin. Sie steckte das Spielfeld im großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Linz gleich zu Beginn ganz klar ab. Und alle Anwesenden sollten in den kommenden Stunden erfahren, warum.

Zur Erinnerung:

Es geht in der Anklage um den Vorwurf eines lupenreinen politischen Postenschachers. ÖVP-Klubchef August Wöginger soll 2016 bei dem damaligen Generalsekretär des Finanzministeriums, Thomas Schmid interveniert haben, damit ÖVP-Bürgermeister L. Vorstand des Finanzamtes Braunau, Ried und Schärding (BRS) wird. „Mir war bewusst, dass ich mit einem ausschließlich parteipolitisch motivierten Anliegen von Wöginger zu tun hatte“, sagte Schmid später bei seiner Beschuldigten-Befragung.

Schmid soll daraufhin Druck auf die Begutachtungskommission ausgeübt haben. Die dortigen Beamten sollen ihm schlicht gefolgt sein. Obwohl die interimistische Leiterin des Finanzamts BRS, Christa Scharf, klar besser geeignet war, erhielt wie von Wöginger gewünscht ÖVP-Bürgermeister L. den Zuschlag.

Einvernahme des Erstangeklagten

Der Erstangeklagte Siegfried Manhal war seit 2004 eine zentrale Figur in den allermeisten Begutachtungskommissionen in der Region Mitte, also in Salzburg und in Oberösterreich. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft ihm vor, Scharf im Hearing so forsch befragt zu haben, dass sie verunsichert einen schlechten Auftritt hinlegte, während der ÖVP-Bürgermeister L. am Ende auf Platz eins gereiht wurde. Für die Vorwürfe im Sinne der Anklage hat Manhal im Oktober des Vorjahres eigentlich die Verantwortung übernommen, als allen drei Beschuldigten eine Diversion angeboten wurde – die das Oberlandesgericht Linz im Dezember jedoch kippte. Im Gerichtssaal heute klang das aber etwas anders.

Manhal plädiert weiterhin auf nicht schuldig. Er bedauere, dass er mit seiner „forschen Art“ sowohl die damals interimistische Leiterin Christa Scharf, aber auch andere Bewerberinnen und Bewerber verunsichert habe. Und dass dieses Verhalten mitverantwortlich sein könnte, weshalb jemand nervös im Hearing agiert. 

In seinem Schreiben an das Gericht im Oktober des Vorjahres übernahm er aber Verantwortung im „Sinne der Anklage“. Also für den Missbrauch der Amtsgewalt. Manhal argumentierte, dass er den Inhalt des Schreibens, der für die Diversion mitentscheidend war, gemeinsam mit seinem Verteidiger verfasst und lediglich unterschrieben habe. Daraufhin entwickelte sich ein Hin und Her zwischen Manhal und der Richterin. Diese hielt mehr oder weniger fest, dass sie einen Widerspruch erkenne: „Es steht zwar da, Sie stehen aber nicht dahinter“, so die Richterin.

Kein Netzwerk, kein Rückhalt?

In weiterer Folge wurde das Verhältnis zu sämtlichen Personen, die rund um die Besetzung des Finanzamtes BRS und des Finanzamtes Freistadt einige Wochen zuvor – der ÖVP-Bürgermeister L. ging bei seiner Bewerbung im Mühlviertel leer aus – geklärt. Sowohl zu den beiden Mitangeklagten, als auch zu Mitgliedern der Begutachtungskommission. Ob Manhal auch bekannt war, welcher politischen Partei jener Profiteur angehörte, der bei Wöginger in der Sprechstunde aufgeschlagen hat? „Ja, so wie wahrscheinlich 90 Prozent aller Bürgermeister im Mühlviertel, war er ÖVP-Mitglied“, sagte Manhal.

Manhal selbst meinte, ihm habe Politik in seiner Arbeit keine große Rolle gespielt. Mehrere Zeuginnen und Zeugen widersprachen dem in ihren Einvernahmen, in denen anders als bei der Befragung von Beschuldigten Wahrheitspflicht herrscht. Jedoch sei es wohl nicht wegzuleugnen, „dass im Haus wohl bekannt gewesen ist, dass ich in der Vergangenheit FCG-Personalvertreter war“, so Manhal. Auch über die Tätigkeit seiner Frau – sie saß mehrere Jahre lang für die ÖVP im oberösterreichischen Landtag – hätten die meisten in der Finanzverwaltung Bescheid gewusst.

Kommt es eigentlich öfter vor, dass Sie etwas unterschreiben, was nicht stimmt?

Richterin zu Siegfried Manhal

Dennoch betonte Manhal, kein Netzwerk in der ÖVP zu haben. Infolgedessen versuchte die Richterin zu klären, ob Manhal „Rückhalt in der Partei“ gehabt habe und verwies diesbezüglich auf eine Zeugeneinvernahme des ehemaligen Leiters des Finanzamtes Freistadt-Rohrbach-Urfahr (FRU), der darin angab, dass Manhal einen gewissen politischen Rückhalt „in der ÖVP“ hatte. Aber auch auf die Gegenäußerung zur Anklageschrift aus dem Sommer 2025, die Manhals Anwalt eingebracht hat.

Darin heißt es, dass Manhal zwar ÖVP-Mitglied war, einen „gewissen Rückhalt“ verspürt habe, sich aber von seiner Partei entfremdet habe. Manhal sagte darauf, dass er unterschrieben habe, dass er sich entfremdet habe, aber dass er keinen Rückhalt verspürt habe. Die Richterin schaut auf und fragt den Angeklagten: „Kommt es eigentlich öfter vor, dass Sie etwas unterschreiben, was nicht stimmt?“ Nein, es stimme schon, ihm sei nicht bewusst gewesen, welche Tragweite jedes einzelne Wort habe.

zu sehen sind Oberstaatsanwälte Roland Koch und Georg Kasinger, anlässlich des Prozessbeginnes gegen ÖVP-Klubobmann Wöginger und zwei Beamte wegen Amtsmissbrauchs bei Postenbesetzung, aufgenommen am Dienstag, 7. Oktober 2025 in Linz.
Bild anzeigen

Unterschreiben, was nicht stimmt?

Es ist ein wiederkehrendes Muster an diesem Nachmittag: Als Manhal damit konfrontiert wurde, ob er es anders als ein Zeuge nicht bedenklich gefunden habe, dass ein ÖVP-Bürgermeister Chef des Finanzamtes FRU und somit jener Region für wirtschaftliche Entscheidungen verantwortlich sei, in der er auch Ortschef ist, meinte Manhal: „Nein“, denn diese Interessen könne man trennen. Vielmehr sei diese Erfahrung seiner Einschätzung nach aus „Management-Sicht“ vergleichbar mit jenen Aufgaben eines Fachvorstandes in einem Finanzamt. Da wie dort sei man für die Führung von drei bis sechs Personen verantwortlich. „Waren Sie schon einmal Bürgermeister in einer Gemeinde?“, wollte die Richterin wissen. „Nein“, sagte Manhal. „Woher wissen Sie das dann?“, fragte die Vorsitzende nach. Weil man dieselbe Größe an Personen führe und Probleme löse. „Wer ist denn in einer Gemeinde zuständig für das Personal?“, fragte die Richterin. „Wahrscheinlich ein Gemeindeamtsleiter“, sagte der sichtlich nervöse Manhal. Also nicht der Bürgermeister.

Auch später, als es um das Vorgehen in Bewertungskommissionen ging, verstrickte sich der frühere Finanzamts-Leiter in Widersprüche. Einmal sagte Manhal, dass er sich einen Personalakt im Vorfeld einer Bewertungskommission gar nicht erst anschaue, weil es ihm ausschließlich um den Eindruck beim Hearing gehe.

Wenige Minuten später erklärte er dann, dass die ersten beiden Spalten im Bewertungskatalog im Wesentlichen alle vier Mitglieder gleich ausfüllen, weil persönliche Daten wie etwa Fremdsprachenkenntnisse ohnehin aus diesem Akt hervorgehen würden. Selbes Spiel Stunden später, als es um die Bewerbungsunterlagen ging. Diese würde er sich – gleich wie Empfehlungsschreiben und den Personalakt – vor keiner Bewerbung ansehen. Jene Bewerbung von Frau Scharf sei ihm aber schon negativ aufgefallen, weil er wenig Lösungsorientiertes – etwa wenn es um die Telefonie des Finanzamtes BRS geht – darin gefunden habe.

Fortsetzung morgen

Um 18 Uhr zwölf endete die Befragung des Erstangeklagten unvollendet. Als die Richterin gemeinsam mit der WKStA und den Anwälten das weitere Vorgehen besprach, sagte Oberstaatsanwalt Koch, dass er morgen „nur noch ganz wenige Fragen hat, weil das Gericht so umfangreich fragt, da habe ich schon fast alles abgehakt“. Die Verteidiger schlossen sich dem an. Weiter geht es danach mit dem Zweitangeklagten Personalvertreter B. Am Dienstag wird ÖVP-Klubobmann Wöginger befragt. 

Der Antrag auf ein Normprüfungsverfahren von Wögingers Anwalt Michael Rohregger wurde abgelehnt. Rohregger hatte darin beantragt, den Verfassungsgerichtshof zu beauftragen zu prüfen, ob das Recht auf Gehör der Angeklagten verletzt wurde – denn diese waren nicht angehört worden, bevor das Oberlandesgericht die Diversion im Herbst kippte. Der Schöffensenat „hege keine verfassungsrechtlichen Bedenken“, so die Richterin. Den weiteren Verhandlungsterminen steht damit aus heutiger Sicht nichts entgegen.

Julian Kern

Julian Kern

war bis März 2026 Journalist im Digitalteam.