Wöginger: „Bewerbung des Bürgermeisters war mir nicht besonders wichtig“
Am Dienstag um 13 Uhr war es dann so weit: nachdem bereits die beiden Mitangeklagten von der Richterin einvernommen worden waren, stand heute die Befragung des prominentesten Angeklagten im Postenschacher-Prozess am Landesgericht Linz an. August Wöginger (ÖVP), Klubobmann der Kanzlerpartei im Nationalrat – ihm wird Anstiftung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen. Vorneweg: Wöginger bestreitet, etwas „Unsachliches“ getan zu haben, auch die beiden weiteren Angeklagten plädieren auf „nicht schuldig“. Für alle drei Beschuldigten gilt vollumfänglich die Unschuldsvermutung.
Es sind sehr lange, detailreiche Befragungen, denen sich Wöginger und – bereits am vergangenen Donnerstag und Freitag – die beiden Mitangeklagten unterziehen mussten. Mit durchaus interessanten Antworten bezüglich der Vergabe von Topjobs in der öffentlichen Verwaltung.
Das wird den Angeklagten vorgeworfen
ÖVP-Klubobmann Wöginger soll im Winter 2016/2017 für den ÖVP-Bürgermeister L. aus dem Mühlviertel interveniert haben. Der Bürgermeister und Finanzbeamte bewarb sich für die Leitung des Finanzamtes Braunau-Ried-Schärding (BRS). Wöginger soll Unterlagen, die er von L. im Rahmen einer Sprechstunde in seinem Wahlbezirk bekommen hat, an Thomas Schmid weitergegeben haben. Dieser war damals Generalsekretär im Finanzministerium und soll laut Anklageschrift Druck auf einen der beiden Mitangeklagten, den ÖVP-nahen Personalvertreter B. gemacht haben.
Der zweite Mitangeklagte, der Spitzenbeamte Siegfried Manhal, soll laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) aus persönlicher Nähe zur ÖVP und zum Bürgermeister L. sowie „aufgrund von – nicht näher feststellbaren – Einflussnahmen aus der oberösterreichischen ÖVP“ im Besetzungsprozess parteiisch agiert haben. Als Vorsitzender der Begutachtungskommission des Kandidaten-Hearings soll Manhal die Bewerberin und langjährige Finanzbeamtin Christa Scharf so „hart befragt“ haben, dass diese unsicher wurde und einen schlechten Auftritt hinlegte. B. hingegen soll L. dann besser bewertet haben als noch wenige Wochen zuvor, als dieser bei einem Hearing für das Finanzamt Freistadt-Rohrbach-Urfahr das Nachsehen hatte.
Die WKStA sieht darin einen lupenreinen politischen Postenschacher – und das Delikt des Amtsmissbrauchs beziehungsweise die Anstiftung dazu. Alle drei Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, es gilt vollumfänglich die Unschuldsvermutung.
Wöginger hielt sich am Dienstag in seinen Antworten vor Gericht ganz an die Linie seines Verteidigers Michael Rohregger: Die Unterlagen vom ÖVP Bürgermeister L. habe er im Rahmen einer Sprechstunde im Bezirksbüro seines Wahlkreises erhalten und schließlich nach Wien mitgenommen. Dort habe er sich überlegt, wer für dieses Anliegen am ehesten zuständig sei und an das Finanzministerium gedacht. Im Rahmen einer Ausschusssitzung im ÖVP-Parlamentsklub habe er die Unterlagen schließlich an Thomas Schmid, Generalsekretär im Finanzministerium, übergeben. Damit sei die Sache für ihn vom Tisch gewesen, so Wöginger.
Ob Wöginger dazugesagt habe, dass L. ÖVP-Bürgermeister war? „Das kann durchaus sein“, antwortet Wöginger auf Frage der Richterin. Ob es nicht naheliegender gewesen wäre dazuzusagen, dass L. bereits zu diesem Zeitpunkt jahrelang in der Finanzverwaltung tätig gewesen sei, wollte die Ersatzrichterin – sie verstärkt das Schöffengericht seitdem der Prozess neu aufgerollt wurde – wissen. Die Antwort: An den genauen Inhalt des Gesprächs, das zudem nicht lange gedauert habe, erinnere sich Wöginger nach so vielen Jahren nicht mehr.
Prinzipiell sei ihm die Bewerbung des Bürgermeisters nicht besonders wichtig gewesen, meinte Wöginger in seiner Befragung. Damit widerspricht er diametral der Aussage von Thomas Schmid, der als Kronzeuge im Prozess gilt und ausgesagt hat, dass Wöginger ihm gegenüber mehrmals deutlich gemacht habe, dass ihm der Postenwunsch für den Bürgermeister wichtig gewesen sei. Das stimme nicht, er sei „sicher nicht ins Finanzministerium gepilgert“, um sich für L. ins Zeug zu legen, beteuerte der Klubobmann am Dienstag.
Warum ihn Schmid dann belaste? „Das ist eine gute Frage“, antwortete Wöginger der Richterin.
Wozu die doppelte Bewerbung?
„Haben Sie bei öffentlichen Ausschreibungen schon öfter Unterlagen weitergegeben?“, wollte die Richterin von Wöginger wissen. „Das ist sicher auch vorgekommen, ja“, sagte der Klubobmann. Denn nur in den allerwenigsten Fällen sei man für das Anliegen, das an einen herangetragen wird, auch tatsächlich zuständig. Seit dem Zeitpunkt der Ermittlungen der WKStA habe Wöginger das nicht mehr gemacht und „würde das heute so auch nicht mehr machen.“
Wöginger argumentierte im Laufe des Nachmittags seine Arbeit im Wahlkreis so, dass man die entsprechenden Anliegen sammle und an die zuständigen Stellen weiterleite, deshalb habe er sie auch nach Wien mitgenommen – es sei zudem oft vorgekommen, dass man entsprechende Dokumente „eine Woche bis 14 Tage in der Aktentasche herumtragt“, so Wöginger.
Später am Nachmittag wollte die Ersatzrichterin und auch die WKStA wissen, welchen Sinn und Zweck dieses „Weitergegeben“ und damit die doppelte Bewerbung gehabt habe. Eine Frage, auf die Wöginger sinngemäß immer wieder sagte, dass man Anliegen „einfach an die zuständigen Stellen zur Prüfung weitergeleitet habe“. Wäre an jenem Tag nicht Schmid im Ausschuss gewesen, hätte er die Unterlagen wohl an eine andere Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Kabinetts des Finanzministers weitergereicht, so Wöginger.
Widersprüchlich erschien der Richterin gegen Ende ihrer Befragung die Darstellung zum 13. Februar 2017, dem Tag des Hearings für die Leitung des Finanzamtes BRS. Damals schickte zunächst der mitangeklagte ÖVP-nahe Personalvertreter B. an Schmid eine iMessage-Nachricht, welche die WKStA als Information über die erfolgreiche Einflussnahme wertet („Hi! Mit Bauchweh – aber: 👍 lgh“). Schmid textete daraufhin an Wöginger: „Wir haben es geschafft :-)) Der Bürgermeister schuldet dir was!“ Was man geschafft habe, wollte die Richterin wissen. Wöginger entgegnete darauf, dass er sich damals nicht ganz ausgekannt habe, weil es aber um den „Bürgermeister“ gegangen sei, habe er wohl geahnt, dass es sich um die Besetzung des Finanzamtes gehandlt habe.
Diese Darstellung jenes Tages würden aber nicht mit der Gegenäußerung aus dem Sommer 2025 zusammenpassen, die Wögingers Anwalt bei Gericht eingebracht habe, meinte die Vorsitzende. Denn darin steht: „Dass an diesem Tag die Hearings stattfanden, wurde mir nämlich überhaupt erst bewusst, als ich die entsprechenden Nachrichten über die bereits erfolgten Hearings im Laufe des Nachmittags von MMag. Schmid erhalten habe.“ Der mögliche Widerspruch aus Sicht der Richterin: In den Nachrichten, die Wöginger damals von Schmid erhielt, steht gar nichts von einem Hearing. Die Frage ist, ob Wöginger vorab von jemandem informiert wurde, eventuell im Zuge eines Telefonats. Tatsächlich stellten die Ermittler ein. Chat-Nachricht sicher, die Thomas Schmid am Morgen des Hearing-Tages an Wöginger geschickt hatte. Inhalt: „Bin erreichbar. LG Thomas“.
Wögingers Anwalt Michael Rohregger versuchte schließlich, diesen potenziellen Widerspruch auszuräumen. Dass es an diesem Tag Hearings gegeben habe, konnte sein Mandat nicht wissen, „das ist uns erst nach Durchsicht des ganzen Aktes klar geworden“, so Rohregger. Die Formulierung der Gegenäußerung stamme von ihm, deshalb könne man seinem Mandanten diesen vermeintlichen Widerspruch nicht anlasten. Die Ersatzrichterin fixierte Rohregger daraufhin sekundenlang, bis die Vorsitzende schließlich das Ende des vierten Prozesstages verkündete.
Weiter geht es am Donnerstag, dann werden die – laut Bundes-Gleichbehandlungskommission: übergangene – Finanzbeamtin Christa Scharf und der ÖVP-Bürgermeister L. aus dem Mühlviertel als Zeugen aussagen.