Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) und Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) am Mittwoch, 01. Juli 2026 anl. einer PK zur Reformpartnerschaft im Bundeskanzleramt in Wien
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Strukturreform: Was sich für Patienten, Kinder, Stromkunden ändert

Stärkere Bildungsdirektionen, mehr Gesundheitszentren und niedrigere Netzkosten. Die Reformpartnerschaft hat sich einiges vorgenommen. Alle wollen mehr kooperieren, aber dafür nicht unbedingt ihre Macht verlieren.

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Als Landeshauptleute, Bundeskanzler, Vizekanzler und Außenministerin sich gegen Mitternacht auf ein Ergebnis der Reformpartnerschaft zusammengerauft hatten, waren alle nur mehr leger, ohne Krawatte und Sakko, mit aufgekrempelten Hemdsärmeln, am Tisch gesessen. Verständlich, nach einem 13-stündigen Verhandlungsmarathon. Für die Präsentation der Ergebnisse um halb eins in der Nacht legten die gezeichneten Verhandler dann noch einmal ihre Dienstkleidung an.

Aber, keine Pause für die Regierung. Nach dem Ministerrat am Mittwoch führte sie ihre Vorhaben weiter aus. Offene Fragen bleiben allerdings noch, kein Wunder bei so einem Riesenpaket. Gesundheit, Bildung, Verwaltung und Energie. In diesen Bereichen sollten substantielle Reformen schon bis Ende 2026 kommen – das versprach die Reformpartnerschaft bei ihrem Kickoff vor gut einem Jahr. profil liegen neben der spätnächtlich versandten Medieninformation die Verhandlungspapiere und Überblicksdokumente vor.

Gesundheit

Das zehnseitige interne Papier ist von denselben Phrasen geprägt, wie die vielen Vorankündigungen: Patienten-Zentrierung, bundesweit gleiches Leistungsspektrum, ambulant statt stationär, mehr Telemedizin. Doch nun gibt es konkrete Pläne, wie diese hehren Ziele auch erreicht werden sollen.

Bund, Länder und Sozialversicherung wollen sich dafür auf eine gemeinsame Planung einigen. Ziel ist unter anderem eine verbindliche langfristige Grundsatzplanung mit Endverantwortung beim Bund mit regionaler Ausgestaltung in den Regionalen Gesundheitsplänen (RSG). Die gibt es bereits, sie werden zwischen Ländern und Sozialversicherung verhandelt. Neu: Es soll auch Konsequenzen geben können, wenn Versorgungsaufträge und Planungsvorgaben nicht eingehalten werden. Etwas, das Fachleute bisher vermisst haben.

Basis für die Entscheidungen war unter anderem eine Versorgungsanalyse der Gesundheit Österreich (GÖG). Dort ist festgehalten, es soll bis 2030 bis zu 900 Primärversorgungseinheiten (PVE) geben. Das sind  doppelt so viele wie bisher geplant.

Nicht nur mehr PVE sollen entstehen, sondern generell Gesundheitsversorgungszentren (GVZ) als ambulante Versorger, ergänzt von Gruppenpraxen und Ambulatorien. Während sich die PVE den Aufgaben des „Hausarzt“ und von anderen Gesundheitsdienstleistern annehmen, sollen diese neuen Zentren auch vermehrt die nachgelagerte fachärztliche Versorgung übernehmen. Land und Sozialversicherung wollen sich dafür besser abstimmen.

Krankenhäuser sollen verstärkt komplexe und spezialisierte Leistungen erbringen. Ambulante und tagesklinische Behandlungen sollen damit aus dem Spital wandern. 

Eine ausführlichere Analyse zu den Plänen finden Sie hier sowie im kommenden profil. 

Die Finanzierung des Gesundheitssystems soll künftig stärker gemeinsam gesteuert werden, wobei Bund, Länder und Sozialversicherung weiterhin gemeinsam Verantwortung tragen. Wie das konkret aussehen soll, bleibt wohl noch abzuwarten. Mit einer neuen österreichischen Gesundheit-Finanzierungsgesellschaft soll künftig zumindest die öffentliche Beschaffung gebündelt werden.

Dies stärke die Verhandlungsmacht der öffentlichen Hand, trage zur Kostendämpfung bei und schaffe zusätzlichen finanziellen Spielraum für wichtige Investitionen in die Gesundheitsversorgung, hieß es nach dem Gipfel.

Bildung

An Schulen steht das Prinzip „Personal aus einer Hand“ im Mittelpunkt. Anstelle der bisherigen Beschäftigung bei unterschiedlichen Dienstgebenden (also Kommunen, Bund, Land oder private Schulträger) werden einheitliche Personalkategorien geschaffen. Die Steuerung des gesamten Schulpersonals an allgemeinen Pflichtschulen erfolgt künftig aus einer Hand durch die Bündelung an der Bildungsdirektion. Sie sollen künftig zentrale Anlaufstelle für das gesamte schulische Personal werden – also nicht nur für Lehrkräfte, sondern auch für Schulpsychologinnen und Nachmittagsbetreuer. Die Zuständigkeiten bleiben dabei zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. 

Der Bund bleibt in beiden Fällen für pädagogische Steuerung, Finanzierung und Personalbereitstellung verantwortlich. Die Bildungsdirektionen selbst bleiben gemischte Bund-Länder-Behörden. Zusätzlich soll die Schulautonomie gestärkt werden und Schulleitungen erhalten mehr Befugnisse.

Zentrale Neuerung sind erstmals verfassungsrechtlich verankerte, einheitliche Vorgaben für Kindergärten und Volksschulen.  Bei den Drei- bis Sechsjährigen sinkt die maximale Gruppengröße von aktuell 25 auf künftig 22 Kinder. Für unter Dreijährige gilt eine Obergrenze von 15 Kindern. Bei den Kleinsten wird das Verhältnis Personal zu Kindern schrittweise auf 1:5 (nach zehn Jahren) verbessert.

Kinder mit (Deutsch-)Förderbedarf sollen im letzten Kindergartenjahr durch Anreize künftig statt der bisherigen Pflicht von 20 Stunden mindestens 30 Stunden pro Woche den Kindergarten besuchen.

Energie

Vager bleibt die Reformpartnerschaft beim Thema Energie. Das interne Überblicks-Dokument hat auch nur halb so viele Seiten wie die zu Gesundheit und Bildung. Kapazitäten effizienter nutzen, Planung verbessern und Verfahren beschleunigen sind die wenig bahnbrechenden Schlagworte. 

Schon konkreter ist die Idee eines neuen Kompetenztatbestands „Energiewirtschaft“ in der Bundesverfassung, der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern klarer regeln soll. Es soll künftig bei Gesetzesänderungen keine Zweidrittelmehrheit mehr nötig sein, die man allerdings bräuchte, um genau das zu ermöglichen. Mit Hilfe einer Novelle sollen zudem die Netzkosten gedämpft werden. Bis zum Jahr 2040 sollen durch Effizienzsteigerungen beim Netzausbau rund 4,1 Milliarden Euro eingespart werden.

Verwaltung

Für die Verschlankung der Verwaltung präsentierte die Reformpartnerschaft dann allerdings 13 doch recht konkrete Vorschläge. Gemeindeverbände sollen leichter freiwillig kooperieren und etwa Lohnverrechnung, Personal oder Abgabeneinhebung gemeinsam organisieren können.  Verwaltungsstrafen sollen künftig in einem bundesweiten Register zusammengeführt werden. Auch hier werden die Schlagworte Digitalisierung, Zuständigkeiten und rasche Verfahren angeführt. Außerdem wurde eine Vereinheitlichung von bisher uneinheitlichen Gesetzen wie Jugendschutz oder Glücksspiel angekündigt. Bei großen Infrastrukturprojekten – etwa Bahnstrecken – wird das Umweltverfahren bei einer Behörde gebündelt statt doppelt geführt. Und:  Die Reformpartnerschaft kündigte an, totes Recht abzuschaffen.

Bis Jahresende wolle man diese Vorschläge nun in Gesetze gießen, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP). Schlanker, schneller, transparenter. Das sind die Ziele. Gleichzeitig will man dabei aber anscheinend niemandem auf den Schlips treten, denn Bund, Länder und Gemeinden geben erfahrungsgemäß nur ungern ihre Agenden aus der Hand. Das macht die Angelegenheit schwierig, denn Effizienz würde auch die Entmachtung einzelner Player bedeuten. Momentan schaut es aber eher so aus, als würden oft noch zusätzliche an den Tisch geholt werden.

Maria Prchal

Maria Prchal

ist seit 2025 Redakteurin im Digitalteam. Ihre Schwerpunkte sind unter anderem Sozialpolitik, Klima und technische Themen.