Butter mussnicht absolut tabu sein
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Sind Sie streichfähig?

Heute wird in der Morgenpost Corona-gefastet. Wir verzichten auf Covid, Inzidenz, AstraZeneca, Lockdown, Freitesten, Quarantäne…

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Guten Morgen!

Heute wird in der Morgenpost Corona-gefastet. Wir verzichten auf Covid, Inzidenz, AstraZeneca, Lockdown, Freitesten, Quarantäne…

Stattdessen soll diese Kolumne von Lebensmitteln handeln. Passt zwar nicht in die Fastenzeit, aber wenigstens geht es nicht um die Wurst, sondern um die Butter. Um deren Konsistenz herrscht derzeit in Kanada landesweit große Aufregung. Die kanadische Butter hat ihre Streichfähigkeit verloren. Sie ist zu hart, die beim Streichvorgang entstehenden mechanischen Kräfte zerstören das Brot. Das Phänomen wird in den Medien unter dem Schlagwort „Buttergate“ diskutiert. Die kanadischen Butterproduzenten schwören, bei der Herstellung nichts verändert zu haben. Als wahrscheinlicher Grund für die Butterverhärtung gilt mittlerweile der vermehrte Zusatz von Palmöl in Futtermitteln. Verantwortlich für „Buttergate“ sind also die Milchproduzenten, mithin die kanadischen Kühe. Die Rinder sind schuldig und dürfen nicht mit Herdenimmunität rechnen.

Die Schlachtbank wäre wohl eine zu harte Sanktion, die Richterbank ist es nicht. Dazu könnte die kanadische Justiz Erkundigungen bei den österreichischen Kollegen einholen. Im heimischen Verfassungsgerichtshof wird gerade über eine Kuh befunden. 2018 fasste ein Niederösterreicher eine Strafe wegen eines Verstoßes gegen das Verhüllungsverbot aus. Er hatte als Rind verkleidet den öffentlichen Raum betreten. Vor dem Verfassungsgerichtshof macht er nun geltend, in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden zu sein. Laut „Presse“ hatte der Mann im Kuhkostüm Flugzettel für den Tierschutz verteilt.

Man darf davon ausgehen, dass unsere Verfassungsrichter auch diese Causa mit Ernst und Würde verhandeln. Der eine oder die andere mag sich vielleicht denken, dass es doch eine gute Idee wäre, Teile der österreichischen Rechtsprechung gleich an die ÖVP auszulagern.

Ein kleines Buttergate gab es vor Jahren in Salzburg. Die regionale Bauernschaft empörte sich, weil eine Handelskette Butter aus Bayern im Sortiment führte. Das Unternehmen argumentierte, die lokalen Molkereien hätten keine „streichweiche“ Butter liefern können. Daher sei man nach Bayern ausgewichen. Umgekehrt halten sich ja auch viele Bayern, darunter sehr bedeutende, an Österreich.

Die Butter wurde vielfach besungen. Ist sie auch nicht streichweich, so bleibt sie doch reimfähig, etwa im Buttersong von Helge Schneider.

Lassen Sie sich nicht unterbuttern!

Gernot Bauer

Gernot   Bauer

Gernot Bauer

ist Innenpolitik-Redakteur.