Social-Media-Auftritte der Staatssekretäre dürften unzulässige Parteispenden sein
Jänner 2026: Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll schaut in die Kamera, auf dem Video steht der Text: „Ich will Autonomes Fahren für Österreich testen“. Er und sein Team reisten nach Las Vegas und San Francisco in die USA. Jemand muss Pröll gefilmt haben, er selbst ist immer wieder in den Videos zu sehen.
Jeder will dabei sein. So auch die Regierungsmitglieder und Staatssekretär:innen auf TikTok und Instagram. Aber dürfen sie für ihre Social-Media-Accounts auf die öffentlich bezahlten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Kabinetten zurückgreifen?
Im Sommer novellierte die Regierung mit Zustimmung der Grünen das Parteiengesetz, um so einen selbsterklärten „Graubereich“ zu regeln. In der Vergangenheit gab es Bußgelder vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat, wenn Regierungsmitglieder Ressourcen aus ihren Kabinetten für parteipolitische Zwecke auf Social Media verwendet hatten. Durch die Novelle wurde die illegale Praxis legalisiert. Aber laut Expert:innen sind Staatssekretärinnen und -Sekretäre von der Novelle nicht umfasst. Ein teurer Fehler im Gesetzestext?
Geghostet oder vergessen?
Der ehemalige Chef der Geschäftsstelle des Unabhängiger Parteien-Transparenz-Senats (UPTS) im Bundeskanzleramt, Michael Kogler, wird in einem Fachaufsatz zur Novelle deutlich: „Klargestellt ist mit dem Gesetzeswortlaut auch, dass die von Mitarbeiter:innen des Büros einer Staatssekretärin/eines Staatssekretärs erstellten Inhalte nicht erfasst, dh nicht vom Spendenbegriff ausgenommen sind und daher – vorausgesetzt, der Bund trägt die Kosten dieses Personals – unabhängig von ihrem Inhalt als (...)unzulässige Spende zu betrachten sind.“ Aus den Gesetzes-Materialien geht auch hervor, dass trotz der neuen Ausnahme rein parteipolitische Werbung ohne Sachinformation weiter als unzulässige Parteiwerbung gilt.
Die Regierungsmitglieder und Staatssekretäre verlinken auf ihren Accounts teilweise auf die Webseiten der Parteien. Dort findet man Erklärungen zu den Kennzeichnungen der Social-Media-Beiträge. Nur auf den Plattformen selbst, also TikTok, Instagram, Facebook und Co. ist das nicht ersichtlich. Außerdem ist für Social-Media-Auftritte rechtlich kein Impressum definiert. Konform wäre eine Kennzeichnung darüber, wer das Posting erstellt hat und wie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ministerien ablief.
Aber gibt es nicht einen Rechtsdienst im Bundeskanzleramt, der vorab die Legistik kontrolliert, ob sie in ihrer Formulierung zulässig ist? In diesem Fall nicht, so das Bundeskanzleramt gegenüber profil, es habe sich um einen Initiativantrag gehandelt.
Die vielen Videos der Staatssekretär:innen
Nicht alle Staatssekretär:innen suchen die Öffentlichkeit in den Sozialen Medien gleichermaßen. Besonders exponiert sind Neos-Staatssekretär Sepp Schellhorn und ÖVP-Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll. Regelmäßig posten sie Videos im Hochformat, bei denen sie von jemand anderem gefilmt wurden.
Die aktuelle Regierung hat aber noch fünf weitere Staatssekretäre: Michaela Schmidt (SPÖ), Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ), Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP), Elisabeth Zehetner (ÖVP) und Jörg Leichtfried (SPÖ).
Zu der Feststellung, dass ihre Social-Media-Auftritte von der Gesetzesnovelle der Parteienfinanzierung nicht umfasst sind, entgegnen die drei Regierungsparteien recht unterschiedlich: Das Büro von Staatssekretärin Michaela Schmidt (SPÖ) verweist auf die begleitenden Materialien zur Novelle, daraus ergäbe sich, dass Staatssekretär:innen als Regierungsmitglieder zu verstehen sind.
Inwiefern das haltbar ist, ist jedoch fraglich: So differenziert die Bundesregierung selbst in jedem Dokument und auf jeder Website zwischen Regierungsmitgliedern und Staatssekretär:innen. In den Gesetzesmaterialien zu dem damaligen Initiativantrag werden die Staatssekretär:innen nicht erwähnt.
Für Staatssekretär Alexander Pröll antwortete das Bundeskanzleramt. „Bisher wurde – vor allem in Hinblick auf das Ziel und den Zweck der betreffenden Bestimmung – davon ausgegangen, dass auch die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre von der Spendenausnahme erfasst sein sollen“, so die Stellungnahme gegenüber profil. Man verweist auf das Regierungsprogramm, es werde aktuell von der zuständigen Fachabteilung geprüft, ob es im Parteiengesetz eine „legistische Präzisierung“ bedarf.
Sepp Schellhorn betreut laut seinem Sprecher seine Social-Media-Accounts primär selbst. In seinem Büro gäbe es aber einen Mitarbeiter auf geringfügiger Basis, der von der Partei Neos bezahlt wird und Partei-Inhalte erstellt. Wenn Schellhorn gemeinsam mit dem Außenministerium einen Post auf Instagram teilt, dann würde er diesen selbst posten. „Diese Struktur wurde bewusst so gewählt, um von Anfang an mögliche rechtliche Unklarheiten mit dem ParteinG zu vermeiden“, so sein Sprecher gegenüber profil. Es gäbe eine klare Trennung zwischen amtlichen und parteipolitischen Inhalten.
Nur: Am Ende landet alles am selben Kanal.
Best Practice Deutschland
Wie die Trennung funktionieren könnte, machen deutsche Politiker:innen vor. Sie müssen sich auf Regierungsarbeit und Regierungskommunikation beschränken und explizit gekennzeichnet sein.
Ein Beispiel: Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz. Er betreibt neben einem Parteiaccount („merzcdu“) auch einen „Bundeskanzler“-Account. Der parteipolitische Content wird also klar von der Regierungskommunikation abgegrenzt. Ganz anders als in Österreich.
Das Amt des Staatssekretärs oder der -Sekretärin ist in Deutschland aber anders gewichtet. Sie sind die höchsten Beamten, es gibt 31 davon. Ihre Social-Media-Accounts sind privat, die Beamten sind nicht exponiert.
Das Hickhack in Österreich um die Social-Media-Accounts der Parteien hat allerdings eine etwas längere Vorgeschichte.
Graubereiche
Frühjahr 2025. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat verhängt Geldstrafen gegen ÖVP, Neos und Grüne, wegen unzulässiger Spenden. Gespendet wurden öffentliche Ressourcen – die Arbeitszeit von Kabinettsmitarbeiter:innen der Ministerien bzw. der Wiener Stadtregierung. Die Grünen sollten über 100.000 Euro zahlen für die Betreuung der Social-Media Accounts von zwei Minister:inen, die ÖVP 50.000 für den Social-Media-Auftritt des Exkanzlers Karl Nehammer und die Neos 70.000 Euro für den ehemaligen Wiener Stadtschulrat Christoph Wiederkehr. Für unzulässig wurden Postings erklärt, die parteipolitischer Natur waren. Denn dafür waren öffentliche Ressourcen aufgewandt worden. Das Verfahren der ÖVP läuft immer noch, die Neos haben ihre Strafe bezahlt und die Grünen ließen eine Anfrage unbeantwortet.
Um Strafen für Parteien in Zukunft auszuschließen, wollte die Dreierkoalition im Sommer 2025 mit Unterstützung der Grünen die Social Media-Arbeit von Kabinettsmitarbeitern legalisieren. Beim Beschluss dürfte es einen Flüchtigkeitsfehler gegeben haben: Formal sind Staatssekretärinnen nicht Teil der Bundesregierung. Die Mitarbeiter:innen der Staatssekretär:innen dürften daher weiterhin keinen Content für die Social-Media-Auftritte ihrer Chefs machen.
Geschaffen wurde mit der Novelle eine Ausnahme. “[D]ie Zurverfügungstellung von von Kabinetts- oder Büromitarbeitern einzelner Bundes- oder Landesregierungsmitglieder erstellten Inhalten und Beiträgen für mit dessen Zustimmung mit Zustimmung mit Namen dieses Regierungsmitglieds bezeichnete Auftritte auf Online-Plattformen, deren Medieninhaber das Regierungsmitglied selbst, die politische Partei, der das Regierungsmitglied angehört oder eine Gliederung oder nahestehende Organisation dieser Partei ist, sofern solche Inhalte und Beiträge durch geeignete Maßnahmen (Kennzeichnung) von parteipolitischen Inhalten dieser Auftritte auf Online-Plattformen abgrenzbar sind und im jeweiligen Impressum darauf hingewiesen wird”, heißt es.
Nach der Bundesverfassung sind Staatssekretär:innen nicht Mitglieder der Bundesregierung. In der Novelle aus dem Juli 2025 sind Regierungsmitglieder, nicht aber Staatssekretär:innen genannt. Sollen Gesetze, die die Arbeit von Regierungsmitgliedern regeln, auch Staatssekretär:innen umfassen, müssten diese eigens erwähnt werden. So sehen es auch Maria Bertel, Leiterin des Instituts für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft an der Universität Graz und ebenso René Wenk, Leiter der Arbeitsgruppe „Öffentlicher Sektor“ von Transparency International Austria.
In den Ergänzungen zum Gesetzesmaterialien wurde aber auch klargestellt, dass immer noch der Inhalt zählt: Die Beiträge, die Kabinettsmitarbeiter:innen erstellen dürfen, sind auf Inhalte mit Sachbezug auf die Regierungsarbeit und -Kommunikation beschränkt.
Am Ende wird der Unabhängige Parteien-Transparenz Senat die Zulässigkeit überprüfen. Für die Regierungsparteien könnte es teuer werden. Die Bußgelder werden, wenn, im Ausmaß eines Vielfachen des Gegenwertes bemessen. Insgesamt wurden seit 2013 mehr als 400.000 Euro an Strafen für die Betreuung von Social-Media-Accounts mit öffentlichen Geldern verhängt.