August Wöginger ist Klubobmann der Volkspartei im Parlament, seit mehr als 20 Jahren Abgeordneter zum Nationalrat und darüber hinaus Bundesobmann der ÖVP-Arbeitnehmerorganisation ÖAAB. August Wöginger stand nicht wegen irgendeiner privaten Lappalie wie zum Beispiel einer Sachbeschädigung vor Gericht. Spitzenpolitiker Wöginger war wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch angeklagt. Er hatte im Jahr 2017 bei Thomas Schmid, dem damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, für einen Parteifreund interveniert. Ein ÖVP-Bürgermeister aus Wögingers Heimat Oberösterreich hatte sich für den Chefposten des Finanzamtes Braunau-Ried-Schärding beworben. Es gab aber eine deutlich besser geeignete Kandidatin. Schmid lieferte – unter tatkräftiger Mithilfe von mehreren ÖVPlern in der Besetzungskommission. „Wir haben es geschafft :-)) Der Bürgermeister schuldet dir was!“, meldete der notorische Chatschreiber Schmid damals. Wöginger antwortete: „echt super!! Bin total happy“.
Die Chats allein ergeben ein derart katastrophales Bild, dass es eigentlich ausgeschlossen sein müsste, keine Konsequenzen daraus zu ziehen. Der Sachverhalt ist unstrittig. Dass die unterlegene, besser qualifizierte Bewerberin zu Unrecht ausgebootet wurde, haben Gerichte längst festgestellt. Schon als die Chats Anfang 2022 bekannt wurden, verabsäumte Wöginger es jedoch, in irgendeiner Form Verantwortung zu übernehmen. „Im Zuge meiner Sprechstunden bearbeite ich natürlich Bürgeranliegen“, spielte er seine Rolle in der Postenschacheraffäre herunter. „An den Vorwürfen ist nichts dran, und es wird auch nichts herauskommen“, meinte Wöginger beinahe trotzig.
Es ist dann aber doch etwas herausgekommen: eine Anklage. Bei der Gerichtsverhandlung im vergangenen Oktober hätte der ÖVP-Klubobmann wohl weiterhin von seiner Hilfsbereitschaft bei Bürgeranliegen fabuliert, er wurde allerdings überrascht. Die beiden mitangeklagten Finanzbeamten, beides ÖVP-Mitglieder, hatten einen Tag vor Prozessbeginn dem Gericht in der Hoffnung auf eine Diversion eine schriftliche „Verantwortungsübernahme“ übermittelt. Die Chance, ohne einen wochenlangen, öffentlich geführten Prozess und ohne Schuldspruch davonzukommen, ließ sich Wöginger nicht nehmen. Die Chance, zumindest einen Hauch von Selbstkritik erkennen zu lassen oder zum Wohle der öffentlichen Verwaltung und der politischen Hygiene dem Postenschacher öffentlich abzuschwören, ließ er allerdings verstreichen. Er versuchte das Kunststück, juristische Verantwortung zu übernehmen, ohne tatsächlich Verantwortung zu übernehmen.
Wöginger („Damit ist die Angelegenheit für mich erledigt“) erhielt die Diversion – und auch noch Zuspruch. Kaum war die Verhandlung am Gericht in Linz vorüber, sprach der Bundeskanzler höchstpersönlich seinen Parteifreund frei. „Dass August Wöginger den Gerichtssaal heute als unbescholtener Mann verlässt und das Strafverfahren damit beendet ist, freut mich nicht nur als sein Freund, sondern auch als Bundesparteiobmann der Volkspartei sehr. Damit ist die Angelegenheit für ihn und für die Volkspartei erledigt.“ Möglicherweise wiegt die Last der Nichtverantwortung weniger schwer, wenn man sie auf mehrere Schultern verteilt.
Wöginger und Stocker irrten, die Angelegenheit ist noch nicht erledigt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Beschwerde gegen die Diversion eingelegt. Eine Voraussetzung für eine diversionelle Erledigung ist nämlich, dass durch die Tat bloß ein geringfügiger Schaden entstanden ist. Der Verdienstentgang der unterlegenen Bewerberin (diesen musste die Republik Österreich ersetzen) und der Schaden am Ansehen der öffentlichen Verwaltung würden diese Grenze überschreiten, argumentierte die WKStA. Das Oberlandesgericht Linz sah das ebenfalls so und hat die Diversion im Dezember aufgehoben. Das Verfahren gegen Wöginger und die zwei Finanzbeamten muss vor dem Landesgericht Linz neu aufgerollt werden, diesmal ohne eine Chance auf Diversion.
August Wöginger hat bewiesen, dass er sich über offensichtliche Gegensätze hinwegsetzen kann. Er kann Verantwortung übernehmen, ohne Verantwortung zu übernehmen. Kann er bei einem Schuldspruch sogar unschuldig bleiben? Nach seinem moralischen Kompass geht das: Er hat bereits angekündigt, bei einer Verurteilung nicht zurückzutreten.
Die Gesetzmäßigkeiten der Quantenmechanik gelten für August Wöginger nur eingeschränkt. Er verändert seinen Zustand nicht, nur weil er beobachtet wird – und sei es von einem Strafgericht.
August Wöginger bleibt in jedem Fall Klubobmann.