René Benko vor Gericht
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Signalwirkung: Die Lehren aus dem ersten Benko-Prozess

René Benko wurde wegen betrügerischer Krida in einem Punkt – nicht rechtskräftig – verurteilt, in einem anderen freigesprochen. Wie es zu dem Urteil gekommen ist und was künftig anders laufen sollte.

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Dienstag, 14. Oktober 2025, 8:55 Uhr: Im Schwurgerichtssaal des Innsbrucker Landesgerichts sitzen dicht an dicht rund siebzig Journalistinnen und Journalisten, dazu eine Handvoll weiterer Prozessbeobachter. Vor den Zuschauerreihen, wo sich sonst das Verhandlungsgeschehen abspielt, drängen sich gut zwei Dutzend Fotografen und Kameraleute. Mit anderen Worten: Es ist gerammelt voll.

In fünf Minuten soll es losgehen. Der Prozess des Jahres: Erstmals nach der Pleite des Signa-Imperiums Ende 2023 wird sich der gefallene Immobilien-Tycoon René Benko hier in Kürze vor einem Strafgericht verantworten müssen. Und obwohl es dazu keine Aufforderung und auch keinen erkennbaren Anlass gibt, wird es in diesem Moment still im Saal. Totenstill. Mehrere Minuten lang wagt keiner ein lautes Wort – vielleicht gerade einmal ein kurzes, verschämtes Flüstern.

Die Spannung ist zum Greifen. Zwei Minuten nach neun wird Benko dann hereineskortiert – Schritt auf Tritt umringt und flankiert von hünenhaften Justizwachebeamten in schwerer Montur. Das Blitzlichtgewitter setzt ein. Die Spannung weicht. Das Phantom Benko, das seit vielen Monaten fast täglich Schlagzeilen liefert, aber für die Öffentlichkeit unsichtbar in einer U-Haft-Zelle weggesperrt ist, bekommt erstmals wieder ein Gesicht. Ein Gesicht, das um Jahre gealtert scheint: blass, dünn, angespannt. Kein Wunder, angesichts der Haft- und Drucksituation.

Benko: „Nicht schuldig“

Eines ist von Beginn weg klar: Bei diesem Prozess in Innsbruck geht es ganz sicher nicht um eine Aufarbeitung des großen Signa-Debakels. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ist in dieser ersten Anklage inhaltlich ganz an der Oberfläche des riesigen Ermittlungskomplexes geblieben. Zwei – vermeintlich – einfache Sachverhalte. Ein einziger rechtlicher Vorwurf: betrügerische Krida. Benko hat jegliches Fehlverhalten immer vehement bestritten. Diese Linie behielt er auch im Prozess bei: „Nicht schuldig“, gab er auf die entsprechende Frage der Richterin zu Protokoll. Es waren zwei von nicht allzu vielen Worten, die Benko im Rahmen der Verhandlung sprechen sollte. Inhaltliche Fragen wollte er vor Gericht nicht beantworten – das ist das gute Recht eines jeden Anklagten. Benko verwies auf eine umfangreiche schriftliche Gegenäußerung zur Anklageschrift, die er gemeinsam mit seinen Anwälten ausgearbeitet hatte.

Stefan Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ). 2022 wurde er mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet.