Rote Schilder mit Prozentzeichen und „Aktion“ hängen an einem Supermarktregal, im Hintergrund Regale und eine Person.
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Wunsch an EU: Unfaire Rabatt-Aktionen sollen auf „Schwarze Liste“

Beim „Fairness-Büro“ für unfaire Geschäftspraktiken im Lebensmittelbereich steigt die Zahl an Beschwerden. Jetzt will Österreich seine Erfahrungen in einer Richtlinien-Novelle einbringen.

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Wer zahlt die Rechnung bei Rabatt-Aktionen im Supermarkt? Für Landwirtschaftsminister Nobert Totschnig (ÖVP) ist das ein klarer Fall: in der Regel die Lieferanten, wie Totschnig am Montag bei der Präsentation des „Fairness-Berichts 2025“ sagte. Dieser Tätigkeitsbericht fasst die Leistungen des sogenannten „Fairness-Büros“ – eine Erstanlaufstelle für Beschwerden von Lebensmittelproduzenten, die sich von Handelsunternehmen und anderen Kunden über den Tisch gezogen oder unter Druck gesetzt fühlen. Und Rabatt-Aktionen spielen dabei eine nicht unwesentliche Rolle.

Das „Fairness-Büro“ wurde 2022 vom Landwirtschaftsministerium im Zuge der Umsetzung einer – damals neuen – EU-Richtlinie ins Leben gerufen. Es ist jedoch weisungsfrei und zur Vertraulichkeit verpflichtet. Vor allem Letzteres gilt als wesentlicher Punkt: Oft haben Bauern und kleinere gewerbliche Lebensmittelproduzenten nämlich Spundus davor, zu einer Behörde zu gehen und ein offizielles Verfahren gegen einen ihrer Abnehmer einzuleiten. Zu groß ist die Angst vor der Marktmacht der Handelsriesen. Die vier größten Handelsketten hätten in Österreich einen Marktanteil von 94,6 Prozent, erklärt Totschnig. Österreich würde in der EU diesbezüglich nur noch von Finnland und Schweden übertroffen.

255 Beschwerden im Vorjahr

Im Vorjahr ist die Zahl der direkten Produzenten-Beschwerden beim „Fairness-Büro“ abermals gestiegen: von 235 im Jahr 2023 und 239 im Jahr 2024 auf nunmehr 255. Die häufigste – absolut verbotene – unfaire Handelspraktik sei auch im Vorjahr die einseitige Änderung von Lieferbedingungen gewesen, heißt es im Tätigkeitsbericht. Vielfach gemeldet worden sei jedoch auch übermäßiger Zahlungsverzug oder das Überwälzen von Qualitätsminderungen auf Lieferanten.

Doris Hold vom „Fairness-Büro“ beschreibt einen zweistufigen Zugang: Gehe man in einem Beschwerdefall nach einer ersten rechtlichen Einschätzung klar von einer unfairen Handelspraxis aus, kontaktiere man – in Abstimmung mit dem betroffenen Lieferanten – dessen Geschäftspartner. Man gebe diesem Gelegenheit, den Verstoß in einer gewissen Frist zu bereinigen. Lenkt dieser nicht ein, erfolge eine Weiterleitung an die Bundeswettbewerbsbehörde. 

Es gibt also noch eine Korrekturmöglichkeit vor der Einleitung eines formellen Behördenverfahrens. Im Jahr 2025 seien auf diese Weise „mehrere Dutzend Beschwerden“ gelöst worden, heißt es im Tätigkeitsbericht. Zweite wesentliche Methode des Fairness-Büros: eine Art Mediation. Auf diese Weise habe man im Vorjahr 65 Fälle erledigt.

EU-weites Vorzeigemodell?

Minister Totschnig hält das für ein EU-weites Vorzeigemodell: In vielen anderen Staaten müssten Produzenten direkt zu einer Behörde gehen, beschreibt Hold sinngemäß. Davor würden aber viele zurückscheuen. Das österreichische Modell sei unlängst auch bei der EU-Kommission präsentiert worden. Diese arbeitet nämlich gerade an einer Novelle der entsprechenden Richtlinie zum Schutz vor unlauteren Handelspraktiken.

Doch auch inhaltlich hat Österreich gewisse Erwartungen an die bevorstehende Überarbeitung des europäischen Rechtsrahmens. Totschnig nennt diesbezüglich unter anderem: Fairness bei Eigenmarken und Rabatt-Aktionen von Supermärkten. Hold zufolge sei es nicht das Ziel, Rabatt-Aktionen zu untersagen. Es geht aber offenbar um eine genauere Betrachtung der jeweiligen Umstände. 

Umstrittene Rabatte

Die Praxis, dass Handelsketten von Lieferanten verlangen, die Kosten für Preisnachlässe zu tragen, steht derzeit auf der sogenannten „Grauen Liste“: Eigentlich ist es verboten – außer, wenn es zwischen den jeweiligen Vertragspartnern klar so vereinbart wird. Falls eine solche Vereinbarung deshalb zustande kommt, weil Handelsketten massiven Druck auf Lieferanten ausüben, sollte das jedoch Eingang auf die „Schwarze Liste“ finden, meint Hold. Auf der „Schwarzen Liste“ stehen jene Handelspraktiken, die unter allen Umständen verboten sind. Gleichzeitig will man beim „Fairness-Büro“ auch Aufklärungsarbeit dahingehend betreiben, dass es üblicherweise eben nicht die Supermarktketten sind, welche die Kosten für die Rabatte tragen, sondern die Lieferanten.

Die Rabatt-Thematik sei einer der Punkte, welcher im Zuge der Novellierung auf EU-Ebene „eingemeldet“ worden sei, sagt Totschnig: „Jetzt warten wir, was die Kommission daraus macht.“

Stefan Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ). 2022 wurde er mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet.