Donald Trump gestikuliert während einer Rede mit geöffnetem Mund.
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Völkerrechtsexperte Janik: „Trump macht den Tabubruch zum Prinzip“

Die Ankündigung Trumps, im Iran eine „ganze Zivilisation“ auszulöschen, lasse sich als Ankündigung zum Völkermord verstehen, sagt der Völkerrechtsexperte Ralph Janik. Praktisch könne der US-Präsident dafür aber nicht strafrechtlich belangt werden.

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Die USA und der Iran haben am vergangenen Dienstag eine zweiwöchige Waffenpause vereinbart, doch zuvor hatte US-Präsident Donald Trump angekündigt, dass im Iran „eine ganze Zivilisation sterben“ werde, „sodass sie niemals zurückgebracht werden kann“. Ist das ein Aufruf zum Genozid?

Ralph Janik

Das ist eine Drohung mit Völkermord. Dabei sind die USA der Völkermordkonvention beigetreten. Sie verbietet auch direkte und öffentliche Aufrufe zum Völkermord.

Bei Anklagen wegen Völkermordes war die Beweisführung in der Vergangenheit oft schwierig. Beim Prozess wegen des Massakers von Srebrenica wurde etwa abgehörter Militärfunk herangezogen. Bei Trump dürfte die Situation eine andere sein, immerhin schrieb er in den sozialen Medien von der Auslöschung der Zivilisation. Würde sein Post vor Gericht als Beweis gelten?

Janik

Ja, er hat das öffentlich so gesagt, und solange er es nicht zurücknimmt, bleibt es haften. Bei jedem künftigen Angriff der USA auf zivile Ziele im Iran schwingt mit, dass man womöglich auch versucht, die Bevölkerung zu dezimieren.

Bei Aufwiegelung zum Völkermord drohen in den USA bis zu fünf Jahre Haft. 

Die Völkermordkonvention von 1948 legt fest, dass etwa auch „öffentliche Anreizung zur Begehung von Völkermord“ strafbar ist. Reicht Trumps Aufruf theoretisch schon für eine Anklage?

Janik

Es gibt auch in den USA einen Straftatbestand dazu. Bei Aufwiegelung zum Völkermord drohen bis zu fünf Jahre Haft. Doch in den USA genießt Trump Immunität.

Der Supreme Court hat Trump 2024 absolute Immunität für Taten gewährt, die er während seiner Amtszeit begeht. Gilt das auch für die Ankündigung eines Völkermordes?

Janik

Der Supreme Court hat ihm Immunität für alle „offiziellen“, also unter seine Amtsbefugnisse fallenden Handlungen zugesprochen. Kriege, der Oberbefehl über das US-Militär, Außenpolitik und damit auch derartige Drohungen fallen darunter.

Die USA sind dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), der Personen strafrechtlich verfolgen kann, ebenso wenig beigetreten wie der Iran. Kann Trump also gar nicht vor dem IStGH angeklagt werden?

Janik

Nein. Das geht nur, wenn der Iran dem IStGH betritt. Naiv gesagt ist dem Iran zu raten, das jetzt zu tun. Damit wäre der Strafgerichtshof nicht nur für Verbrechen des Regimes, sondern auch der USA zuständig, wenn sie auf iranischem Gebiet stattfinden.

Portrait eines Mannes im Anzug
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Ralph Janik,

Jahrgang 1985, ist Assistenzprofessor an der Sigmund-Freud-Privatuniversität und Lehrbeauftragter an der Uni Wien. In "Auslaufmodell Neutralität? Geschichte und Gegenwart eines österreichischen Mythos" geht Janik gemeinsam mit dem ehemaligen österreichischen Diplomaten Franz Cede der Frage nach, ob unsere Neutralität noch zeitgemäß ist. Ein ausführliches Interview mit Janik hören Sie in der neuen Folge des profil-Podcasts "Schlacht um Europa"

Könnten die USA als Staat vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) angeklagt werden? Gegen Israel läuft dort ein Verfahren wegen Völkermordes im Gazastreifen.

Janik

Nein, denn sie haben einen Vorbehalt zur entsprechenden Zuständigkeitsbestimmung eingelegt. Die USA gehören zwar der Konvention an, aber ein Verfahren gegen sie kann nur dann geführt werden, wenn sie gesondert zustimmen. Deshalb können die USA Israel nicht dabei unterstützen, das Verfahren abzudrehen: Wenn man sagt, dass das Gericht nicht für einen zuständig ist, kann man sich zu dieser Frage nicht äußern, wenn sie andere betrifft.

Die USA griffen im Iran auch die zivile Infrastruktur an, darunter Wasserwerke, Schulen und Krankenhäuser. Fällt auch das unter die Völkermordkonvention, weil die Angriffe eine nationale Gruppe „teilweise zerstören“ und deshalb mit Trumps Genozidaufruf in Verbindung gebracht werden können? Oder handelt es sich dabei „nur“ um Kriegsverbrechen?

Wenn ich Trumps Anwalt wäre, würde ich sagen: Er schreibt viel, wenn der Tag lang ist, und es war nicht so gemeint.

Janik

Ein Kriegsverbrechen ist es definitiv. Man muss abwarten, was nun, nach der Ankündigung Trumps, geschieht. Also etwa, wie ausgedehnt die Angriffe auf zivile Ziele sind und ob es wirklich nur um die Vernichtung des Regimes geht. Wenn ich Trumps Anwalt wäre, würde ich sagen: Er schreibt viel, wenn der Tag lang ist, und es war nicht so gemeint.

Ein republikanischer Abgeordneter hat den Iran als Krebs bezeichnet, der entfernt werden muss. Inwiefern geht Genoziden eine Sprache der Gewalt voran?

Janik

Dehumanisierung gilt als Vorstufe zu Völkermord. Das Kriegsrecht beruht darauf, den Gegner als zivilisatorisch ebenbürtig zu sehen. Bezeichnet man ihn als Krebsgeschwür, tut man dies nicht. Völkermord beginnt mit Worten.

Hat Trumps Aufruf zum Genozid Gewalt normalisiert und die Welt verändert?

Janik

Bisher hatten US-Präsidenten Sorge davor, dass man ihnen Verbrechen vorwerfen könnte – und fanden für alles Ausreden. Jetzt sitzt ein Mann im Weißen Haus, der sich nicht um Ausreden kümmert, sondern offen mit der Auslöschung einer Zivilisation droht und dabei sogar einen genauen Zeitpunkt nennt. Mir ist seit 1945 keine derartige Drohung vonseiten eines westlichen Staates bekannt. Selbst der Iran war bei seinen Äußerungen über Israel weniger konkret.

Was macht das mit dem Völkerrecht, wenn der Präsident der Weltmacht USA ungestraft zum Völkermord aufruft?

Janik

Jede Gesellschaft lebt von Tabus, auch die Staatenwelt. Wenn es die nicht mehr gibt, weil jemand mit einer Machtstellung wie der US-Präsident die Tabus nicht kennt oder sie ihn nicht interessieren, dann ist ihre moralische Hoheit dahin. Plötzlich wirkt das iranische Regime wie der rationalere Akteur in diesem Konflikt. Das Völkermordverbot ist das banalste und basalste Völkerrecht. Es bräuchte jetzt eine globale Koalition, die dazu aufruft, es wieder einzuhalten. Das müssen nicht nur die wenigen verbliebenen Demokratien sein. Da können alle Staaten dabei sein, die ein Interesse am absoluten Mindeststandard der zwischenstaatlichen Beziehungen haben.

Europa schweigt zu Trumps Aussagen. Wer verteidigt noch das Völkerrecht?

Janik

Je nach Situation jemand anderer. Das Problem ist, dass wir das Unnormale normalisieren, weil wir uns daran gewöhnt haben. Das gilt auch für viele Medien. Sie schreiben von einem bloßen Ultimatum Trumps, doch es war viel mehr als das. Wir sollten Trumps Aussagen nicht schönfärben, sondern ihn wörtlich zitieren. Er macht den Tabubruch zum Prinzip. Am Ende herrscht „totalitäre Gesetzlosigkeit“, wie es der deutsch-jüdische Jurist Georg Schwarzenberger 1943 genannt hat.

Siobhán Geets

Siobhán Geets

ist seit 2020 im Außenpolitik-Ressort und seit 2025 stellvertretende Ressortleiterin. Schwerpunkt: Europa und USA.