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NoVA neu: Abgaben & Förderungen

Ab 1. Juli gilt die Normverbrauchsabgabe (NoVA) auch für jene Fahrzeuge, die als Klein-Lkw bezeichnet werden (Personen- und Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen, Kategorie N1)

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von Robert Prazak

 

Es sind unter anderem Pick-Ups, Kastenwägen und SUV von dieser Maßnahme betroffen. Etliche Modelle werden zwischen 10.000 und 15.000 Euro teurer; größere Modelle sogar um mehr als 20.000 Euro. Es gilt allerdings eine Übergangsregelung, heißt es beim Öamtc: Wer vor dem 1. Juni einen schriftlichen Kaufvertrag beim Händler für ein Neufahrzeug abschließt, das vor dem 1. November 2021 geliefert wird, zahlt noch die alte NoVA. Ausnahmen bei der NoVA gelten nur noch für jene Fahrzeuge, die gar kein CO2 emittieren, also reine Elektromodelle sowie jene mit Wasserstoffantrieb. Eine Ausweitung der NoVA-Befreiung für Personen mit starker Gehbehinderung konnte indes die Volksanwaltschaft erreichen: Diese gilt nun auch für Leasingautos.

Indes wird die Anschaffung von Elektrofahrzeugen bzw. von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb vom Klima- und Energiefonds heuer erneut gefördert. Unternehmen sowie unternehmerisch tätige Organisationen können bis Ende März 2022 entsprechende Anträge stellen – allerdings nur so lange, bis das Gesamtbudget von 46 Millionen Euro ausgeschöpft ist. Je nach Fahrzeugmodell müssen Anträge entweder vor oder nach der Anschaffung gestellt werden, heißt es.