Amnestie als Lösung für volle Gefängnisse? Wer freikommen könnte
So gravierende Fälle, wie der, der sich Anfang Dezember in der Justizanstalt Hirtenberg zugetragen haben soll, sind die Ausnahme in Österreich. Gegen mehrere Beamte der Justizwache wird wegen fahrlässiger tödlicher Körperverletzung ermittelt. Sie sollen laut Recherchen des „Falter“ auf einen Häftling in psychotischem Zustand unter anderem mit Schlagstöcken eingeschlagen haben.
Der Fall lenkt die Aufmerksamkeit wieder auf längst bekannte Missstände: Österreichs Gefängnisse sind zu 111 Prozent ausgelastet. Die Justizwache ist chronisch unterbesetzt. Zuletzt berichtete profil-Kollegin Edina Rainer ausführlich darüber.
Die Regierung ist nicht untätig: Neue Anstalten werden gebaut, man will vermehrt auf Fußfesseln setzen, eröffnete kürzlich in Wien ein modernes Jugendgefängnis. Bedingte Entlassungen wurden zuletzt etwas erleichtert. Das alles reicht aber nicht aus, um in den Gefängnissen kurzfristig für Entlastung zu sorgen, sagt Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Straflandesgerichts.
Über seine unkonventionellen Vorschläge, über die Kollege Jakob Winter im „Frühstück“ schon Anfang des Jahres berichtete, wird nun breit diskutiert. Er schlug die Möglichkeit eines Strafaufschubs oder eine „Amnestie mit Augenmaß“ für kurze Freiheitsstrafen vor. Häftlinge, die Strafen von weniger als einem Jahr verbüßen und die keine Gewalttaten verübt haben, könnten also frühzeitig freikommen.
„Wenn jemand sowieso nur eine Strafe gekriegt hat, die über ein Jahr nicht hinausgeht, ist er nicht als besonders gefährlich einzuschätzen“, wurde der Vorschlag vom Strafrechtsexperten Alois Birklbauer von der JKU Linz unterstützt.
16 Prozent sitzen wegen Diebstahls
Stimmt das? profil hat sich angesehen, wegen welcher Delikte Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Monaten im Jahr 2024 ausgesprochen wurde. 2545 solcher rechtskräftigen Verurteilungen gab es insgesamt. Die meisten davon – nämlich 16 Prozent – betrafen Diebstähle, rund 15 Prozent Körperverletzung, gefolgt von Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz, die zehn Prozent ausmachen.
Danach kommen Delikte wie gefährliche Drohung, gewerbsmäßiger Diebstahl, Diebstahl durch Einbruch, Nötigung, Sachbeschädigung, Betrug und Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Schwere Delikte wie Mord, Vergewaltigung oder auch schwere Körperverletzung findet man in dieser Statistik natürlich nicht. In diesen Fällen werden höhere Freiheitsstrafen verhängt. Allerdings gab es acht Verurteilungen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten wegen sexueller Belästigung und öffentlich geschlechtlichen Handlungen und sechs Verurteilungen wegen Kindesmissbrauchs-Materials. Diese Delikte machen allerdings nur 0,3 bzw. 0,2 Prozent der Verurteilungen mit kurzen Freiheitsstrafen aus.
Bessere Betreuung außerhalb der Gefängnisse
Sicherheitsbedenken für die Bevölkerung gebe es auch laut Marion Neunkirchner, Soziologin am Vienna Center for Societal Security (Vicesse), nicht. Unter den Personen mit kurzen Haftstrafen seien viele Fälle, die aufgrund von finanziellen Problemen ins Gefängnis kommen: Wegen Diebstählen eben – oder weil sie Strafen nicht bezahlen können.
Sie nicht in Haft zu nehmen, würde den Staat finanziell entlasten und außerhalb der Haftanstalten könne man die Personen besser betreuen. Ein geregeltes soziales Netzwerk ohne Kontakt zu anderen Kriminellen, mit Arbeit, und Anbindung zu verschiedenen Betreuungseinrichtungen sei bewiesenermaßen wirksamer, so Neunkirchner.
Skeptisch gegenüber Forsthubers Vorschlag ist hingegen sein Kärntner Kollege Manfred Herrnhofer, Präsident des Straflandesgerichts Klagenfurt. „Bis man in Österreich ins Gefängnis kommt, muss schon viel passiert sein“, sagt er zum profil. Haftstrafen werden „nicht leichtfertig“ verhängt, die Personen hätten schwere Straftaten verübt oder eine entsprechende Vorgeschichte.
Wenn, dann würde er eher bei den längeren Haftstrafen ansetzen – denn im europäischen Vergleich würde man in Österreich besonders lange im Gefängnis bleiben. Bei den kurzen Haftstrafen könnte man in Einzelfällen unter Auflagen früher entlassen, von einer generellen Maßnahme hält der Gerichtspräsident allerdings nichts: „Man muss sich schon genau ansehen, wen man da freilässt“.
Wie das Justizministerium die verschiedenen Vorschläge bewertet, wollte man am Donnerstag nicht kommentieren. Eine entsprechende Anfrage blieb unbeantwortet.