Marine Le Pen beim Verlassen des Gerichtsgebäudes
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Die angebliche „Politjustiz“ gegen Marine Le Pen

Europa gehe gegen Oppositionelle vor, behaupten US-Regierung, Kreml und die Fraktion der Patrioten – zum Beispiel gegen Marine Le Pen. Stimmt das? Und: profil startet den Podcast „Die Schlacht um Europa“.

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Marine Le Pen, aussichtsreiche Noch-Nicht-Kandidatin für die französischen Präsidentschaftswahlen im kommenden Jahr, bangt derzeit einem Gerichtsurteil in zweiter Instanz entgegen, das ihre Hoffnung auf das höchste Amt im Staat zunichtemachen könnte. 

In erster Instanz wurde Le Pen schuldig gesprochen, Geld der Europäischen Union veruntreut zu haben. Die Strafe, die sie dabei ausfasste, beinhaltete neben einer zweijährigen Haft (mit Fußfessel), zwei weiteren Jahren auf Bewährung und einer Geldbuße von 100.000 Euro auch den Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre – also de facto ein Kandidaturverbot. 

Das sei eine „Verletzung demokratischer Normen“, beklagte ausgerechnet Dmitri Peskow, der Sprecher des Kremls. Zur Erinnerung: Der russische Oppositionelle Alexej Nawalny wurde erst vergiftet und später zu Lagerhaft verurteilt, wo er im Februar 2024 starb.

Aber auch die US-Regierung reagierte kritisch auf Le Pens Verurteilung und nannte den „Ausschluss von Menschen aus dem politischen Prozess“ in Europa „besorgniserregend“. Le Pens Mitstreiterinnen und Mitstreiter in der Fraktion der Patrioten im Europäischen Parlament sahen naturgemäß ebenfalls Demokratie und Rechtsstaat in Gefahr. Ein „Skandalurteil“ ortete FPÖ-EU-Abgeordneter Harald Vilimsky, und Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán kleidete seine Solidarität in den Satz: „Ich bin Marine!“.

Jetzt fordert die Staatsanwaltschaft in zweiter Instanz eine kaum mildere Strafe, und wieder wäre ein fünfjähriges Kandidaturverbot ein Teil davon.

Sind das tatsächlich „Skandalurteile“?

Das Gericht in erster Instanz sah es als erwiesen an, dass insgesamt neun EU-Abgeordnete des Rassemblement National (darunter Marine le Pen) zwölf Parlamentsassistenten beschäftigt hatten, die aus Geldern des EU-Parlaments bezahlt wurden, tatsächlich aber nicht für die EU-Abgeordneten arbeiteten, sondern für die Partei zuhause in Paris. Der Schaden: 2,9 Millionen Euro (das Europäische Parlament ist in dem Verfahren Nebenkläger). 

Bewiesen war die Schuld nach Ansicht des Gerichts aufgrund von Geständnissen (ein Assistent gab zu, zu „90 Prozent“ für die Partei in Paris gearbeitet zu haben), E-Mails, in denen Abgeordnete das Untreue-System miteinander besprachen, und Angeklagten, die nachweislich nie ihren angeblichen Arbeitsplatz, das Europäische Parlament, betreten hatten.

Marine le Pen hatte das korrupte System von ihrem Vorgänger, ihrem Vater Jean-Marie Le Pen, geerbt und fortgeführt, so das Gericht. Beim Verfahren in zweiter Instanz änderte die Präsidentschaftskandidatin der Jahre 2012, 2017 und 2022 ihre Verteidigungsstrategie und erklärte, zwar gegen Regeln verstoßen zu haben, aber in „gutem Glauben“.

Ein Versuch, die französische Justiz zu untergraben

Wie kommt es zu dem fünfjährigen Kandidaturverbot? Es liegt im Ermessen des Gerichts, eine solche Strafe zu verhängen und mit sofortiger Wirkung auszusprechen. Marine Le Pen selbst hatte sich als Abgeordnete sogar für ein automatisches Kandidaturverbot bei solchen Delikten stark gemacht. Ein Grund für diese Strafe war Le Pens Uneinsichtigkeit beim Verfahren in erster Instanz.

Die Justiz hat ganz offensichtlich überhaupt kein Interesse daran, in den Präsidentschaftswahlkampf einzugreifen. Genau um dies zu vermeiden, wurden nämlich die Verfahren beschleunigt. Le Pen soll noch vor dem Wahljahr ein endgültiges Urteil erhalten. Allerdings bleibt der Entzug des passiven Wahlrechts nicht unwahrscheinlich, und Marine le Pen wäre nicht die erste Politikerin, die ein solches Urteil ereilte.

Findet sich in all dem ein Beleg für „Politjustiz“ oder ein „Skandalurteil“? Nein. Es ist lediglich ein Sonderfall, weil die Angeklagte plant, bei einer Präsidentschaftswahl anzutreten und dabei gute Chancen hätte. Aber dieser Umstand kann die Strafe nicht mildern.

Und so bleibt das Erstaunlichste an der Empörung, dass die US-Regierung, Putin und die Patrioten-Fraktion gemeinsam die französische Justiz zu untergraben versuchen und sie als Beleg für ein angeblich antidemokratisches Europa verunglimpfen.

Die Europäische Union steht unter Druck. Gezielte Desinformation und Polarisierung untergraben das Vertrauen in ihre Institutionen. profil analysiert im neuen Podcast ab 11. Februar, woher die Bedrohungen kommen und wie Europa sich dagegen wappnet: Der EU-Podcast „Schlacht um Europa“ bei Apple PodcastsSpotify und dem Podcatcher Ihrer Wahl.

Robert Treichler

Robert Treichler

Ressortleitung Ausland, stellvertretender Chefredakteur.