ZARA-Förderung: Claudia Bauers Erklärung führt in die Irre
(...) Hass im Netz ist ein ganz wichtiges Thema, aber es ist nicht nur diese NGO (Verein Zara, Anm.), die sich genau damit beschäftigt. Zara gibt selbst auf der eigenen Homepage an, dass es sieben weitere Stellen in Österreich gibt, die bundesweit agieren (....)
Irreführend
Anfang der Woche hatte die Organisation Zara (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) bekannt gegeben, dass das Bundeskanzleramt (BKA) die jährliche Förderung von 300.000 Euro für den Verein einstellt. Nach Kritik aus der Zivilgesellschaft soll die Finanzierung für heuer aus den SPÖ-geführten Ressorts Medien und Frauen übernommen werden. Aus dem ursprünglich zuständigen Ministerium von Bauer wurde der Schritt zunächst mit „Sparmaßnahmen“ begründet – dabei blieb es nicht.
Am Mittwoch veröffentlichte Bauer auf Instagram eine persönliche Erklärung zu den Gründen des Förderstopps. „Die NGO Zara wurde bisher aus dem Budget der allgemeinen Familienpolitik gefördert. Aber diese NGO macht keine Familienpolitik in dem Sinne“, sagte sie. Außerdem erklärte Bauer, dass Zara selbst auf sieben weitere Anlaufstellen verweise, an die sich Betroffene von Hass im Netz wenden könnten.
Anlaufstelle für Rassismus-Betroffene
Claudia Bauer vermengt in ihrer Aussage die Begriffe „Hass im Netz“ und „Rassismus“. Die in ihrem Video eingeblendete Übersicht auf der Zara-Website bezieht sich auf Anlaufstellen für Betroffene von Rassismus und Diskriminierung – nicht auf Anlaufstellen zu Hass im Netz.
Richtig ist: Österreichweit gibt es zahlreiche Beratungsstellen für Betroffene von Rassismus und Diskriminierung. Dazu zählen etwa die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die Anlaufstelle für undokumentierte Arbeit (Undok) oder die Israelitische Kultusgemeinde Wien mit ihrer Antisemitismus-Meldestelle. Auch Zara bietet diese Art von Beratung für Betroffene an.
Bauer vermengt in ihrer Aussage jedoch die Begriffe „Hass im Netz“ und „Rassismus“. Die in ihrem Video eingeblendete Übersicht auf der Zara-Website bezieht sich auf Anlaufstellen für Betroffene von Rassismus und Diskriminierung – nicht auf Anlaufstellen zu Hass im Netz.
Unter den Sammelbegriff Hass im Netz können Delikte wie Stalking, Nötigung, Beleidigung, Verhetzung oder üble Nachrede fallen. Das Innenministerium definiert dabei Handlungen, „die gar keinen Bezug zu einem (geschützten) Diskriminierungsmerkmal haben“, etwa Cybermobbing, Upskirting, Stalking oder koordinierte Online-Angriffe. Diskriminierung kann also Teil von Hass im Netz sein – der Kreis der Betroffenen ist jedoch deutlich weiter und betrifft potenziell alle Menschen.
Zara nimmt als Opferschutzorganisation eine Doppelrolle ein: die Anti-Rassismus-Beratung und die Arbeit gegen Hass im Netz. Vom BKA gefördert wurde laut Eigenangabe des Vereins bisher lediglich das „GegenHassimNetz”-Programm. „Für die Beratungsstelle ‘GegenRassismus’ hat das BKA nie eine Förderung gewährt”, erklärt der Verein gegenüber profil.
Die von Zara angeführten weiteren Anlaufstellen sind jeweils auf bestimmte Zielgruppen oder Problembereiche spezialisiert. Rat auf Draht richtet sich an Kinder und Jugendliche, der Weiße Ring an Opfer von Gewaltverbrechen, die Gleichbehandlungsanwaltschaft an Diskriminierungsfälle, etwa im Arbeitsleben. Die Antisemitismus-Meldestelle der Israelitischen Kultusgemeinde konzentriert sich auf Vorfälle gegen jüdische Menschen, die Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus auf Übergriffe gegenüber Muslimen.
Was diese Anlaufstellen gemeinsam haben: Sie sind auf bestimmte Zielgruppen oder Diskriminierungsformen spezialisiert, nicht jedoch auf eine allgemeine Beratung zu Hass im Netz, unabhängig von einem Diskriminierungsmerkmal. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft betont selbst diese Abgrenzung: Während sie auf Grundlage des Gleichbehandlungsgesetzes berät, könne Zara in Bereichen unterstützen, für die sie kein Mandat habe – etwa bei Hassverbrechen, Polizeigewalt sowie in straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlichen Fragen. Das Angebot von Zara richte sich damit grundsätzlich an alle Menschen in Österreich, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft.
Eine Ausnahme bildet die Internet Ombudsstelle. Der Verein ist vor allem für E-Commerce-Streitfälle und Aufklärung bei Internetbetrug zuständig, bietet aber auch Beratung zu Delikten an, die unter den Begriff Hass im Netz fallen würden. Gegenüber profil betont die Ombudsstelle jedoch, dass dieser Bereich nur einen kleinen Teil ihrer Arbeit ausmache und sich im Wesentlichen auf rechtliche Aufklärung beschränkt. Man sei keine klassische Opferschutzorganisation, zudem verweise man Betroffene in bestimmten Fällen direkt an Zara.
Auf profil-Anfrage verweist Bauers Büro zudem auf weitere Anlaufstellen gegen Hass im Netz, gesammelt auf der BKA-Plattform nohatespeech.at. Allerdings wird auch dort Zara als einzige dezidierte, allgemeine Beratungsstelle gegen Hass im Netz geführt. Ansonsten gibt es nur das Projekt „Banhate“, eine App zum Melden von Hassnachrichten, von der Antidiskriminierungsstelle der steirischen Landesregierung. Sollten Beschimpfungen, Drohungen oder Gewaltaufrufe strafrechtlich relevant sein, sei eine Anzeige laut Bauers Ministerium sowieso „bei jeder Polizeidienststelle möglich“.
Laut Zara greift dieser Hinweis jedoch zu kurz. Opferschutzorganisationen unterstützen Betroffene bereits vor der eigentlichen Ermittlungsarbeit der Polizei – etwa durch psychologische Betreuung, juristische Beratung, Begleitung zu Behörden oder Hilfe bei der Beweissicherung. Vielen Betroffenen fehle das juristische Wissen, um Vorfälle selbst rechtssicher zu dokumentieren oder eine Anzeige vorzubereiten. So reiche ein Screenshot allein oft nicht für eine rechtliche Verfolgung aus. Es bräuchte zusätzlich Angaben wie die konkrete URL und den genauen Zeitpunkt des Vorfalls. Ein wesentlicher Unterschied zur klassischen Polizeiarbeit liegt zudem darin, dass Zara auch Fälle betreut, die noch unterhalb einer strafrechtlichen Schwelle liegen. In Einzelfällen könne der Verein außerdem auf einen eigenen Rechtsschutzfonds zurückgreifen.
Fazit
Die Aussage von Claudia Bauer ist irreführend. Die von ihr genannten Stellen beraten vor allem Betroffene von Rassismus oder spezifischen Diskriminierungsformen – Beratungen, die auch der Verein Zara anbietet. Die gestrichene Förderung betraf jedoch das Programm gegen Hass im Netz. Eine bundesweite Anlaufstelle mit dezidiertem Fokus auf Hass im Netz bieten die von ihr genannten Organisationen in dieser Form nicht.