Internationales Investigativprojekt
profil ist Teil des internationalen Investigativprojekts „The Cancer Calculus“, das vom „International Consortium of Investigative Journalists“ (ICIJ) geleitet wird. Im Zentrum der Recherche steht das Krebsmittel „Keytruda“. Es handelt sich um ein sehr wirksames Medikament, das im Rahmen sogenannter Immuntherapien zum Einsatz kommt. Immer mehr Patientinnen und Patienten wurden in den vergangenen Jahren damit behandelt.
„Keytruda“ gilt als umsatzstärkstes verschreibungspflichtiges Arzneimittel der Welt: Etwas mehr als 30 Milliarden US-Dollar (umgerechnet 25 Milliarden Euro) Umsatz hat sein Hersteller, das US-Pharmaunternehmen Merck, damit gemacht – und zwar allein im vergangenen Jahr. Doch das Milliarden-Business hat auch Schattenseiten, und manches liegt im Dunklen. Im Rahmen des Investigativprojekts sollen die Hintergründe entsprechend ausgeleuchtet werden. Insgesamt sind 48 Medien aus 37 Ländern an dem Projekt beteiligt. In Österreich recherchiert profil diesbezüglich gemeinsam mit der Zeitung „Der Standard“.
Die Preisfrage
Wie profil und „Standard“ herausgefunden haben, ist „Keytruda“ in Österreich jenes Medikament, für das die Spitalsbetreiber der öffentlichen Hand jeweils am meisten Geld ausgeben. Dennoch weiß nicht einmal das Gesundheitsministerium, welchen Preis diese für das Wundermedikament bezahlen. Zwar gibt es einen offiziellen Listenpreis. In der Praxis kommen bei Spitals-Arzneimitteln jedoch geheime Rabattvereinbarungen zum Einsatz. Jeder Krankenhausbetreiber verhandelt einzeln und hält den echten Preis dann unter Verschluss.
Experten sehen in der Geheimhaltung und der besonders kleinteiligen Beschaffungsstruktur einen Nachteil für die öffentliche Hand. profil und „Standard“ haben sich daran gemacht, Auskünfte einzufordern. So sollen die Landesspitalsbetreiber zum Beispiel mitteilen, wie hoch ihre jeweiligen Gesamtausgaben für „Keytruda“ sind und welchen Preis sie für eine bestimmte Menge bezahlen. Es geht aber auch um sehr allgemeine Fragen wie jene, ob der echte Preis, den der jeweilige Spitalsbetreiber bezahlt, unter dem Listenpreis liegt oder nicht – also ob überhaupt ein Rabatt vorliegt.
Einzelne Fragen wurde von manchen Spitalsbetreibern beantwortet, viele nicht. Daher erfolgte jeweils der Gang zum Gericht. Das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das seit September 2025 in Kraft ist und einen verbesserten Zugang zu Daten der öffentlichen Hand vorsieht, macht das möglich. Da es im konkreten Fall um Informationen der Landeskrankenanstalten geht, ist jedoch jeweils ein anderes Landesverwaltungsgericht (LVwG) zuständig. profil hat – von Bregenz bis Eisenstadt – acht mündliche Verhandlungen an acht verschiedenen Gerichten absolviert. Von knappen drei Minuten – zur Erörterung einer rechtlichen Vorfrage – bis zu dreieinhalb Stunden intensiver inhaltlicher Diskussion war alles dabei. Nur ein LVwG hat bis dato keine Verhandlung ausgeschrieben.
Bald nach der Transparenz-Tour quer durch Österreich gingen die ersten schriftlichen Urteile in der Redaktion ein – darunter jenes aus Innsbruck: Das LVwG Tirol gab dem Antrag von profil und „Standard“ vollumfänglich statt. Der Spitalsbetreiber des Landes, die Tirol Kliniken GmbH, wurde vom Gericht verpflichtet, die Informationen herauszugeben, und zwar innerhalb von zwei Wochen. Die Tirol Kliniken können dagegen zwar ein Rechtsmittel einbringen – die sechswöchige Frist läuft noch, das Erkenntnis ist also nicht rechtskräftig. Eine aufschiebende Wirkung für die Informationserteilung hätte es vorerst allerdings nicht gegeben. Wäre nicht MSD entsprechend aktiv geworden.
Gang zum VfGH
Das Pharma-Unternehmen hat seinerseits bereits am 16. Juni eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht und einen entsprechenden Beschluss erreicht. Damit muss der Tiroler Spitalsbetreiber die Daten vorerst nicht offenlegen – und die Causa „Keytruda“ liegt beim höchsten Gericht der Republik. Zwar sind eigentlich nur jene Personen, die Informationen beantragen, sowie die jeweilige auskunftspflichtige Stelle Parteien in IFG-Verfahren. MSD ist nichts davon, hat aber dennoch bei den einzelnen Landesverwaltungsgerichten beantragt, ebenfalls eine solche Parteistellung zu erhalten.
Im Wortlaut des Informationsfreiheitsgesetzes ist das nicht vorgesehen. Hier gibt es für potenziell betroffene Dritte, deren Geschäftsgeheimnisse von einem Informationsbegehren betroffen sein könnten, zwar gewisse Anhörungsmöglichkeiten. Im vorliegenden Fall haben manche Gerichte MSD faktisch mitverhandeln lassen oder zumindest schriftliche Eingaben akzeptiert. Eine echte Parteistellung, die zum Beispiel auch Akteneinsicht oder Rechtsmittelmöglichkeiten eröffnet, ist vom Gesetzgeber jedoch bewusst nicht vorgesehen worden. Dies nicht zuletzt mit Blick auf die praktische Durchführbarkeit einigermaßen zügiger IFG-Verfahren.
Heikle juristische Nebenfront
Mittlerweile haben sechs Verwaltungsgerichte die MSD-Anträge auf Parteistellung abgelehnt. Doch das Pharma-Unternehmen hat dadurch eine juristische Nebenfront mit beträchtlichem Ausmaß eröffnet. Bereits jetzt liegen drei diesbezügliche Beschwerden von MSD beim VfGH. Mit einer davon bekämpft MSD das Erkenntnis des LVwG Tirol „in seinem gesamten Umfang“ – also auch inhaltlich, was die Informationserteilung betrifft. Weitere Beschwerden sind in der Pipeline. Nun ist es jeder und jedem unbenommen, eigene Rechte entsprechend einzufordern und zu verteidigen. Die Pharma-Firma will jedoch nicht nur die jeweiligen LVwG-Entscheidungen aufheben lassen, sondern gleich auch noch mehrere Paragrafen des IFG wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit kippen.
Darunter findet sich jene besonders sensible Bestimmung, die es Journalistinnen und Journalisten erlaubt, zu verhindern, dass betroffene Dritte – wie zum Beispiel Merck – frühzeitig von einem Informationsbegehren an die öffentlichen Hand erfahren. Diese Regelung soll unter anderem verhindern, dass Recherchen frühzeitig bekannt und torpediert werden. Und damit nicht genug, packt MSD auch die finanzielle Keule aus: Gewinnt man vor Gericht, will man vom „Rechtsträger des Verwaltungsgerichts“ Kostenersatz – „in eventu“ aber auch von den „Informationswerbern“.
profil und „Standard“ sind bis zu diesem Punkt ohne anwaltliche Vertretung in das Transparenz-Match mit den Spitalsbetreibern und MSD gegangen. Vor den Höchstgerichten herrscht jedoch Anwaltspflicht. Pro Schriftsatz fallen tarifmäßig mehr als 1000 Euro an. Nun sollen sparsam agierende Medien unter Umständen dafür bezahlen, dass das IFG vom Gesetzgeber verfassungswidrig formuliert sein könnte oder ein Gericht falsch entschieden hätte? Und das zusätzlich zu allfälligen Kosten in Zusammenhang mit den zu erwartenden Rechtsmitteln der einzelnen Spitalsbetreiber?
„Chilling effect“
profil-Anwalt Michael Borsky, der mittlerweile mit der Angelegenheit befasst ist, warnt vor einem „Chilling effect“ – einer abschreckenden Wirkung. Journalistinnen und Journalisten dürften nicht durch unkalkulierbare Rahmenbedingungen oder prozessuale Risiken davon abgehalten werden, die Möglichkeiten des Informationsfreiheitsgesetzes zu nutzen, meint Borsky. Angesichts der föderalen Struktur Österreichs müsse es auch möglich sein, gleichzeitig und effektiv Informationen aus allen Bundesländern einzufordern. Dass es bis dato an Rechtsprechung zu vielen Detailfragen mangelt, könne nicht zulasten von Journalisten gehen, die als „public watchdogs“ agieren und eine wichtige Rolle im demokratischen Gefüge einnehmen, betont Borsky.
Dass die mit Blick auf „Keytruda“ begehrten Informationen grundsätzlich im öffentlichen Interesse sind, haben mehrere Landesverwaltungsgerichte anerkannt. Unterschiedlich beurteilen manche zwar, inwieweit dieses öffentliche Interesse allfällige Geheimhaltungsinteressen überwiegt – etwa jene von MSD. Im Großen und Ganzen bestätigt jedoch der bisherige Verlauf, dass die Informationsbegehren von profil und „Standard“ jedenfalls nicht aus der Luft gegriffen sind.
Bisher sechs Entscheidungen
Bisher liegen sechs LVwG-Entscheidungen vor – allesamt noch nicht rechtskräftig. Die durchaus bemerkenswerte Zwischenbilanz: Zwei sind vollumfänglich im Sinne der Transparenz ausgefallen – neben jener aus Tirol auch die aus dem Burgenland –, zwei immerhin teilweise und nur zwei gar nicht. In einer der beiden Letzteren hält das Gericht allerdings zwei der gestellten Fragen bereits für implizit beantwortet.
Die Kerninformation, wie hoch der Preis für eine bestimmte Menge von „Keytruda“ ist, haben zwei Gerichte profil und „Standard“ zugesprochen, die weitere zentrale Auskunft nach den jährlichen Gesamtkosten für das Medikament drei. Ein anderes LVwG wiederum musste zu letzterer Information keine Entscheidung treffen, da der dortige Spitalsbetreiber diese bereits von sich aus herausgegeben hatte.
Für weitere Spannung im Transparenz-Match ist jedenfalls gesorgt. Wie der renommierte Verwaltungsrechtler und IFG-Spezialist Hans Peter Lehofer, der das „Keytruda“-Thema genau beobachtet, zuletzt auf der Plattform Bluesky geschrieben hat: „Endgültig wird das erst der VfGH klären.“