René Benko oder Mini-Lichtblicke im Schattendasein
Vor nicht allzu langer Zeit galt er als gefeierter Milliardär mit besten Polit-Connections. Mittlerweile muss man sich in einen Gerichtssaal setzen, um einen Eindruck von ihm zu bekommen. Mehr als elf Stunden lang hat der Autor dieses Artikels in den vergangenen Wochen Gelegenheit gehabt, jenen Mann aus der Nähe zu studieren, der wie kaum ein Zweiter in Österreichs Wirtschaftsgeschichte für Licht und Schatten steht: René Benko, Gründer des Ende 2023 in sich zusammengebröselten Signa-Imperiums.
Pleite, monatelange U-Haft, Justizwachebeamte in schwerer Montur als Dauerbegleiter: Benko, so scheint es, ist nach einem unvergleichlichen wirtschaftlichen Höhenflug innerhalb kürzester Zeit ganz unten angekommen. Ganz unten? Nicht unbedingt. Selbst in Benkos – zweifellos schwierigem – Schattendasein gab es im heurigen Jahr zumindest Mini-Lichtblicke. 2026 wird sich zeigen, inwieweit diese Bestand haben. Oder ob es für den gefallenen Tycoon sogar noch schlimmer kommt.
Teil-Freisprüche zu einigen Anklagepunkten
Einer dieser Lichtblicke steht paradoxerweise in Zusammenhang mit den beiden bisherigen – nicht rechtskräftigen – Verurteilungen des Signa-Gründers: Zweimal musste sich Benko seit der Signa-Insolvenz und seiner darauffolgenden eigenen Pleite als Einzelunternehmer im März 2024 vor einem Strafgericht verantworten. Der Vorwurf: betrügerische Krida in unterschiedlichen Spielarten. Zweimal hieß es, René Benko wäre schuldig. Einmal setzte es zwei Jahre unbedingte, beim anderen Mal fünfzehn Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe.
Doch das ist nicht die ganze Geschichte. Beide Male wurde Benko gleichzeitig in Bezug auf durchaus gewichtige Anklageteile freigesprochen. Es zeigt sich: Gerichte legen bei der Beweiswürdigung mitunter strenge Maßstäbe an. Da werden zum Beispiel zwei bestimmte Luxusuhren gänzlich anders eingestuft als sechs andere Nobel-Chronometer, obwohl alle in ein und demselben Safe gefunden wurden – fernab jeden Gläubigerzugriffs. Benko war von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vorgeworfen worden, unter anderem diese acht Uhren vor seinen Gläubigern verborgen zu haben – er hat das immer bestritten. Das Urteil bezüglich der acht Zeitmesser fiel dann sehr differenziert aus: Zu zwei der Uhren waren Fotos sichergestellt worden, die genau diese beiden Stücke auch nach einem bestimmten Zeitpunkt noch an Benkos Handgelenk zeigten – zu den sechs anderen gab es solche individuellen, weiterführenden Beweisergebnisse nicht. In Bezug auf die sechs Uhren wurde er daher freigesprochen.
Chancen beim Obersten Gerichtshof
Gegen Benko wird bekanntlich in zahlreichen weiteren Zusammenhängen ermittelt, er bestreitet sämtliche Vorwürfe. Aus den bisherigen Erfahrungen kann der Signa-Gründer aber wohl zumindest mitnehmen, dass die WKStA nicht von vornherein alles, was sie anklagt, bei Gericht durchbringt.
Außerdem bekämpft Benko beide Verurteilungen vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). Und je weniger Teilvorwürfe es durch die erste Instanz schaffen, umso größer sind dann wohl auch die Chancen, den Rest zu Fall zu bringen. Eine gewisse Hürde dabei: Da die bisherigen Urteile nicht von einem Einzelrichter, sondern jeweils von einem Schöffensenat gefällt wurden, lässt sich die grundlegende Beweiswürdigung in der nächsten Instanz kaum angreifen. Einhaken kann man dann in erster Linie nur noch bei Rechtsfragen. Darüber hinaus könnte das Pendel beim OGH auch durchaus noch in die Gegenrichtung ausschlagen: Die WKStA geht – mit Blick auf die Teilfreisprüche – nämlich ebenfalls gegen die Urteile vor.
Stiftungen bisher nicht geknackt
Anders gelagert, aber vielleicht noch wichtiger, ist ein anderer Benko-Lichtblick. Hier geht’s ums Geld: Bis dato ist es niemandem gelungen, die Privatstiftungen des Signa-Gründers zu knacken. Dort liegt bekanntlich beträchtliches Familienvermögen. Benkos Insolvenzverwalter ist bisher damit gescheitert, sich Zugriff zu verschaffen. Und die WKStA hat das juristisch große Fass, inwieweit die Stiftungen Benko selbst zuzurechnen sind, in den ersten Anklagen auch nicht wirklich aufgemacht.
Das größte Risiko kommt derzeit wohl von Schiedsklagen großer Investoren, die dreistellige Millionenbeträge zurückfordern. Ob es ihnen gelingt, das – trotz Signa- und Benko-Pleite – beträchtliche Stiftungsvermögen anzutasten, bleibt abzuwarten. Bis jetzt hat das noch niemand geschafft. Und das wird René Benko auch in seinem momentanen Schattendasein sicher Freude bereiten.