Signa-Gründer René Benko muss weiter in U-Haft bleiben.
Signa-Gründer René Benko.
Benko-U-Haft erneut verlängert: Erstmals Fall fürs Oberlandesgericht
Jetzt hat es René Benko auch von der Ober-Instanz schwarz auf weiß: Der Signa-Gründer sitzt seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft. Verhängt – und in regelmäßigen Abständen verlängert – wurde diese jeweils vom Landesgericht Wien. Nun befasste sich nach einer Beschwerde Benkos erstmals die nächste Instanz mit der Haftsache. Doch der gefallene Immobilien-Tycoon blieb auch hier erfolglos. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien verwarf nicht nur seine Beschwerde, sondern verlängerte auch gleich die U-Haft für – voraussichtlich – weitere zwei Monate.
Das OLG Wien gehe „in seiner Entscheidung im Wesentlichen in Übereinstimmung“ mit dem Landesgericht Wien davon aus, dass „René Benko dringend tatverdächtig ist, die Verbrechen des schweren Betrugs, der Untreue und der betrügerischen Krida sowie das Vergehen der Fälschung eines Beweismittels begangen zu haben“, hieß es am Dienstag in einer Aussendung des OLG. Als Haftgrund führt auch das Oberlandesgericht die sogenannte Tatbegehungsgefahr an: Es bestehe die „auf zahlreiche konkrete Ermittlungsergebnisse zum (Nachtat)Verhalten“ gestützte Befürchtung, „René Benko werde auf freiem Fuß weitere Taten mit hohem Schaden gegen fremdes Vermögen verüben“.
Was konkret damit gemeint ist, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor. Die ermittelnde Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft argumentierte zum Zeitpunkt der Festnahme im Jänner 2025 die Tatbegehungsgefahr – kurz gesagt – mit der Annahme, eine „Stiftungskonstruktion“ in Benkos Umfeld würde vorrangig dazu dienen, Vermögen, das faktisch Benko zuzurechnen sei, „weiterhin dem Zugriff der Behörden, Masseverwalter und Gläubiger“ zu entziehen.
OLG: Vorwürfe mit „beispiellosem Gesamtschaden“
Mit Blick auf den „besonderen Umfang der Ermittlungen, den Grad des Tatverdachts, die Schwere der Tatvorwürfe mit beispiellosem Gesamtschaden (…) und die bisher rund einjährige Dauer der Haft“ hält das OLG die Fortsetzung der U-Haft für verhältnismäßig. Neues – vorläufiges – Ende der Haftfrist ist der 16. April 2026. Spätestens dann muss ein weiteres Mal über eine allfällige Verlängerung entschieden werden. Benko könnte jedoch auch schon früher von sich aus einen Enthaftungsantrag stellen.
René Benko hat sämtliche Vorwürfe immer bestritten. Im Vorjahr wurde er in zwei Strafprozessen, die sich auf Vorwürfe rund um seine Insolvenz als Einzelunternehmer bezogen haben, vom Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida erstinstanzlich verurteilt. Benko bekämpft die Schuldsprüche vor der nächsten Instanz – diese sind somit nicht rechtskräftig.