„Die Krot geschluckt“: Angeklagter B. zur gekippten Diversion im Wöginger-Prozess
Kann man gleichzeitig Bürgermeister sein und ein Finanzamt leiten? Oder als Vorsitzender einer Kommission die Frauenquote in der öffentlichen Verwaltung berücksichtigen, wenn man sie praktisch nie angewandt hat? Tag drei im Postenschacher-Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger beschäftigte sich mit Detailfragen in und rund um Besetzungsverfahren. Mit durchaus interessanten Erkenntnissen – und Antworten der Beschuldigten.
Weil die Befragung des Erstangeklagten Siegfried Manhal, ehemaliger Chef des Finanzamtes Österreich, gestern Abend nicht abgeschlossen wurde, folgten heute noch zwei wesentliche Themenbereiche zu seiner Rolle im Besetzungsverfahren rund um die übergangene Finanzbeamtin Christa Scharf. Zur Erinnerung: die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft dem ÖVP-Klubobmann August Wöginger vor, auf Thomas Schmids Intervention hin Einfluss auf die Besetzung der Leitung des Finanzamtes Braunau-Ried-Schärding (BRS) ausgeübt zu haben. Den Zuschlag erhielt schließlich der ÖVP-Bürgermeister L. und nicht die laut Bundes-Gleichbehandlungskommission übergangene interimistische Leiterin des Finanzamtes BRS, Christa Scharf.
Manhal und der Finanzbeamte B. sollen den Postenschacher in die Praxis umgesetzt haben. Manhal als Vorsitzender der Bewertungskommission, B. als Dienstnehmervertreter der christlichen (ÖVP-nahen) Gewerkschaft. Alle drei Angeklagten bestreiten die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs beziehungsweise der Anstiftung dazu. Es gilt vollumfänglich die Unschuldsvermutung.
Bürgermeister und Finanzamtsleiter gleichzeitig?
Die Befragung Manhals begann dort, wo sie gestern Abend geendet hatte. Die vorsitzende Richterin des Schöffengerichtes fragte den ehemaligen Finanzamt-Österreich-Chef, ob er der Meinung sei, dass die beiden Jobs – L.s Bürgermeister-Tätigkeit und Finanzamt-Chef – miteinander vereinbar seien. „Nicht die Tätigkeit hat mich beeindruckt, sondern wie er ein Beispiel aus seiner Gemeinde vorgetragen hat. Das hat alles erfüllt, was ich mir für eine Führungskraft erwarte“, so Manhal in puncto Lösungskompetenz.
Laut Thomas Schmids Zeugeneinvernahme – er war ehemals Generalsekretär im Finanzministerium und ist Kronzeuge in diesem Verfahren – gebe es sehr wohl Vorbehalte in der Finanzverwaltung gegenüber solchen Doppelfunktionen. Diese Wahrnehmung habe Manhal nicht geteilt. Zeitlich sei es jedenfalls machbar, so Manhal: „Das kommt natürlich auf die Größe der Gemeinde an.“ „Das glauben Sie? Sie waren ja noch nie Bürgermeister.“ „Ja, das glaube ich. Wenn man Bürgermeister von Wels ist, wird das nicht gehen. Von einer Kleingemeinde im Mühlviertel schon eher.“
Es sind harte Befragungen: Insgesamt beantwortete Manhal rund zehn Stunden lang die Fragen der Richterin – die Staatsanwaltschaft fügte nur noch drei weitere hinzu, auch zwei Schöffen stellten noch Fragen. Manhals Anwalt war damit sichtlich unzufrieden: „Es ist schon bezeichnend, wenn die Frageliste der Richterin länger ist als die der Staatsanwaltschaft“, so Verteidiger Stefan Huber, bevor er noch für einige Abschlussfragen an der Reihe war.
Zweitangeklagter B.: „Schmid hat mich um Unterstützung gebeten“
Die zweite zentrale Rolle neben Manhal spielte laut WKStA B. Er saß laut eigenen Angaben in seiner gesamten Laufbahn in „wahrscheinlich rund 150 Begutachtungskommissionen“, stets als Dienstnehmervertreter der ÖVP-nahen christlichen Personalvertretung.
Ganz am Anfang der Befragung von B. stand – wie bei Manhal gestern – die Frage der Verantwortungsübernahme. Die Richterin wollte wissen, warum er zu Prozessbeginn eine solche abgegeben habe. Diese war Basis für eine Diversion, die allerdings vom Oberlandesgericht Linz im Dezember 2025 gekippt wurde. „Die Verantwortungsübernahme war überhaupt nicht meine Idee, das wurde von meinem Verteidiger angesprochen“, sagte B. Er habe sich auch „sehr schwer getan mit der Entscheidung“: „Ich hatte schon den unbedingten Willen, hier meine Unschuld zu beweisen. Es war aber meine Entscheidung, eine Diversion zu akzeptieren, um einen Schlussstrich zu ziehen.“
Er sei mit dem ersten Satz der Erklärung – „Ich übernehme Verantwortung für das mir zur Last gelegte Verhalten“ – nicht einverstanden gewesen, man habe ihm aber klargemacht, dass die WKStA die Diversion nur akzeptieren werde, wenn dieser Satz bleibt. „Also habe ich die Krot geschluckt“, so B. „Aber nur, weil mir versichert wurde, dass eine Diversion kein Schuldeingeständnis ist.“
Über die Rolle des Thomas Schmid sagte B.: Dieser sei „mächtig“ gewesen, das ergebe sich daraus, dass er in Kabinetten von ÖVP-Finanzministern und schließlich als Generalsekretär im BMF der höchste Beamte war. Seine Wahrnehmung zu Schmids Verhalten im Jahr 2016 schilderte er wie folgt: „Ja, er hat mich um Unterstützung gebeten. Er hat gesagt, dass es der Bürgermeister werden soll. Ich war irritiert, weil ein derartiger Wunsch noch nie an mich herangetragen wurde, und ich habe diesen Wunsch auch zurückgewiesen“, betonte er. Stattdessen habe er Schmid gesagt, er werde den Bürgermeister anhand seiner Leistung bewerten. Dass Schmid dieses Aufzeigen von „roten Linien“ in seiner Zeugeneinvernahme unter Wahrheitspflicht bestreitet, nennt B. eine „Lüge“.
Fragen zur Frauenquote
Spannend war an diesem Verhandlungstag auch die Frage, ob und wie die Frauenquote in besagten Begutachtungskommissionen eingehalten wurde. Hintergrund ist folgender: Um eine ausgeglichene Vertretung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu erreichen, ist in Österreich gesetzlich geregelt, dass bei gleicher Eignung die Bewerberin vorzuziehen ist. Wie diese Quotenregel anzuwenden ist, dafür gibt es laut Manhal und später auch dem Finanzbeamten B. verschiedene Auffassungen.
Der ehemalige Chef des Finanzamtes Österreich sieht es wie folgt: Wenn es nach der Bewertung des Hearings gleichen Punktestand gibt, ist die Frau vorzuziehen. Ein Punktgleichstand sei aber nie vorgekommen in seiner Laufbahn. Auch nicht beim Hearing für den Posten des Finanzamtes Freistadt-Rohrbach-Urfahr. Dort hatte sich Bürgermeister L. einige Wochen vor dem Hearing in Braunau erfolglos beworben. Die damalige Gleichbehandlungsbeauftragte der Kommission – sie hat eine beratende Funktion und darf nicht abstimmen – hatte damals darauf hingewiesen, dass die nach Punkten zweitgereihte Frau vorzuziehen wäre, wenn sie im selben „Kalkül“ liegt, also in derselben Eignungskategorie. Unterschieden wird dabei zwischen „in höchstem Ausmaß geeignet“, „in hohem Maße geeignet“, „in geringem Ausmaß geeignet“ und „nicht geeignet“.
Der Finanzbeamte B. sah das anders. Laut ihm müsse die Frauenquote für die Reihung angewandt werden, wenn Bewerberin und Bewerber in derselben Eignungskategorie liegen. Schlussendlich – und hier sind sich die beiden Beschuldigten einig – überlasse man diese Entscheidung in der Praxis aber dem Ministerium.
Belastende Chats
Die mittlerweile legendären Chats mit Thomas Schmid, kurz nachdem die Bewertungsbögen im Hearing vom Februar 2017 in Braunau ausgefüllt waren und die Ergebnisse feststanden, bereut B. Er schrieb damals: „Hi! Mit Bauchweh – aber: 👍 lgh“, so B. an Schmid. Der antwortete 18 Sekunden später mit „Mein Held!“ – B. darauf: „Man tut was man kann 😉“. „Was haben Sie Heldenhaftes für ihn getan?“, wollte die Richterin wissen. „Nichts“, sagte der Personalvertreter. „Sie hätten auch antworten können ‚er war einfach der Beste'“, sagte die Ersatzrichterin, die seit dem neu aufgerollten ersten Prozesstag den Schöffensenat unterstützt und eine potenzielle Verzögerung im Krankheitsfall verhindern soll. B. verwies dann abermals auf seine „unglücklich gewählte Wortwahl“, wodurch bei Schmid ein falscher Eindruck entstanden sei. Denn dieser habe dadurch wohl angenommen, dass B. ihm wirklich geholfen – im Sinne des Amtsmissbrauchs, wie die Richterin ergänzte – habe. „Was nicht der Fall war. Ich habe mich aber dazu hinreißen lassen, Mag. Schmid in dem Glauben zu lassen. Das war ein Fehler.“
Die nächste Stufe der iMessage-Kaskade ist ebenfalls bekannt – Schmid wandte sich nach der Erfolgsmeldung an Wöginger: „Wir haben es geschafft :-)) Der Bürgermeister schuldet dir was!“ Wöginger antwortete Schmid: „echt super!! Bin total happy 😀😀“ und „DANKESCHÖN“. Schmid textete abschließend an Wöginger: „Kein Thema – freue mich auch, dass das geklappt hat!“
Launig wurde es an diesem dritten Verhandlungstag inmitten der Befragung nur einmal: um kurz vor drei Uhr nachmittags. Den Befragten B. störte der wackelige Tisch vor ihm. Die fünfminütige Unterbrechung und WC-Pause bot Zeit für Reparaturarbeit: Sein Anwalt Peter Lewisch konnte mit einer 50-Cent-Münze als ausgleichendem Element aushelfen. Als ihm die Ersatzrichterin nach der Pause dafür dankte, antwortete dieser verschmitzt: „Mit Geld kann man vieles regeln.“ Gelächter brach aus, bevor es in den darauffolgenden Stunden vor allem um Detailfragen zum Bewertungsbogen und Fragen zur Bewerberin Scharf ging. Aus ihrem Bewerbungsschreiben sei nicht hervorgegangen, weshalb sie diesen Job gerne hätte: „Das hat sich mehr nach einer Beschreibung der bisherigen Laufbahn angehört als nach einem Motivationsschreiben“, so B.
Ihre gesamte Bewerbung erschien B. als „unambitioniert“, und er verwies dabei mitunter auf ausgedruckte PowerPoint-Folien. Scharf selbst wird am kommenden Donnerstag als Zeugin aussagen. Fortgesetzt wird der Prozess am Dienstag mit der Befragung von ÖVP-Klubobmann August Wöginger.