Die ORF-Gleichstellungskommission: Hilfe oder Kosmetik?
profil wertete die öffentlichen Tätigkeitsberichte der ORF-Gleichstellungskommission von 2019 bis 2025 aus sowie eine Stellungnahme aus dem Mai 2023 der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Die ORF-Gleichstellungskommission war bis 2026 ein elfköpfiges Gremium – aus Vertretern des ORF-Betriebsrats, der Generaldirektion und der Gleichstellungsbeauftragten. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine staatliche Einrichtung, die seit Frühling 2025 im Frauenministerium angesiedelt ist, davor war sie dem Bundeskanzleramt zugeteilt.
Die Fälle bei der ORF-Gleichstellungskommission, insgesamt 21 aus den Jahren 2019 bis 2025, handeln vor allem von Karriere-Benachteiligungen – häufig bei internen Bewerbungsverfahren für Jobs in der Führungsebene des Unternehmens. Ab dem Jahr 2023 steigt die Meldung von sexuellen Übergriffen stetig, wobei nicht alle davon vor der Gleichstellungskommission landen. In der Vergangenheit landeten viele allerdings nicht vor der ORF-Gleichstellungskommission, sondern wurden bereits von der Gleichstellungsbeauftragten oder anderen Kommissionsmitgliedern intern gelöst. So gab es 2022 zum Beispiel keinen Fall möglicher Diskriminierung vor der Kommission, gleichzeitig werden im Bericht zwölf Interventionen beschrieben. Ab dem Berichtsjahr 2025 wird nicht mehr auf jeden Vorfall im Detail eingegangen.
Generaldirektion als Höchstinstanz
Kritisiert wurde die ORF-interne Praxis der Aufarbeitung von der Gleichstellungsanwaltschaft des Bundes, die in einem Bericht festhielt: Einzig die Generaldirektion habe in der Vergangenheit von der ORF-Gleichstellungskommission die Details zu Fällen und Ergebnissen erfahren. Die betroffenen Frauen hingegen hätten bei Beschwerden weder Akteneinsicht noch Begründungen zu den Entscheidungen oder Empfehlungen des ORF erhalten. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft formulierte es scharf: Das System verhindere Vertrauen – und damit wirksame Gleichstellungspolitik. Auch die fachliche Qualifikation der Mitglieder der ORF-Gleichstellungskommission sei nicht gesichert gewesen, so die Gleichbehandlungsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme. Sie empfahl, künftig Zertifizierungen der Kommissionsmitglieder zu verlangen.
Die Übergangenen
Die Berichte fassen jeweils die Vorfälle aus dem Vorjahr zusammen. Einige Fälle beschäftigten die Kommission über mehrere Jahre hinweg. Wie bereits erwähnt: Es geht vor allem um Karrieren, weniger um Belästigung.
Bei einem Fall 2019 ging es um die „Nichtberücksichtigung einer qualifizierten Frau bei einer Stellenausschreibung“: „Ein Gespräch mit dem zuständigen Hauptabteilungsleiter ergab, dass eine spezielle Qualifikation – die allerdings nicht in der Ausschreibung gefordert war – den Ausschlag dazu gegeben hatte, dass man sich für einen Mann entschied. Der Kollegin wurde versichert, dass sie hervorragend qualifiziert ist und bei der nächsten Stellenausschreibung in diesem Bereich berücksichtigt wird“, heißt es dazu im Bericht aus dem Jahr 2019. Was aus dem Fall wurde, wird in den Folgejahren nicht beschrieben.
Ein weiterer Fall aus demselben Jahr betraf eine Hilfestellung bei einer Beschwerde über sexuelle Belästigung. Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe sei über mehrere Wochen mit der Beschwerde beschäftigt gewesen. In „höchst vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den zuständigen Führungskräften, der Personalabteilung und der Rechtsabteilung“ konnte eine individuelle Lösung erwirkt werden.
2021 wurden drei Fälle möglicher Diskriminierung vor die Gleichstellungskommission gebracht. Aber der Tätigkeitsbericht wurde überraschenderweise nicht veröffentlicht. Die Berichte wurden bis 2021 als interne Berichte an die Geschäftsführung und Aufsichtsgremien behandelt, deshalb findet sich auch der Vermerk „Auszug“ am Deckblatt der Berichte, so die Pressestelle des ORF gegenüber profil. Die Berichte aus dem Jahr 2019 und 2020 sind jedoch öffentlich einsehbar.
Externe Hilfe
Ab dem Bericht 2022 wurde die Zahl der Beschwerden, die bei der Kommission landeten in absoluten Zahlen weniger. Missstände waren in der Ära Weißmann bekannt – Konsequenzen folgten dann, wenn externe Stellen eingriffen. Zwei ORF-Mitarbeiterinnen erreichten nach Einschaltung der Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundes eine Höhergruppierung. Ähnlich ging es einer schwangeren Mitarbeiterin bei ihrer Vertragsverlängerung im Jahr 2021.
In einem Fall berichtete eine Mitarbeiterin davon, dass sie in Folge ihrer Beschwerde bei der ORF-Kommission durch ihren Vorgesetzten weiter benachteiligt wurde. In diesem Fall wurde auch die Gleichstellungsanwaltschaft eingeschalten.
In den Berichtsjahren 2024 und 2025 wurde verstärkt auf verbale, körperliche und sexuelle Übergriffe eingegangen, thematisiert wurden Frauenfeindlichkeit und Altersdiskriminierung. So wurde eine Praktikantin von zwei Kollegen verbal und körperlich belästigt. Es sei ein „klassischer Fall dafür, wie ältere Personen ihre Macht missbrauchen, um Jüngere einzuschüchtern oder zu belästigen“, heißt es in der Beschreibung des Falles.
Doppelspitze und Beratung
Mittlerweile gibt es Veränderungen. Die Geschäftsordnung der Gleichstellungskommission wurde überarbeitet. Seit 2025 hat sie eine Doppelspitze. Im Vorjahr beschäftigte sich die Gleichstellungskommission auch mit der Diskriminierung von TV-Moderatorinnen über 50 Jahre. Dabei wurde eine externe Überprüfung durch die Gewerkschaft GPA durchgeführt, es wurde Diskriminierung durch die Personalabteilung vermutet.
Mit 1. Jänner 2026 gilt die neue Geschäftsordnung, die mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft erarbeitet wurde. Seitdem gibt es Verfahrensprotokolle, Akteneinsicht und Befragungen. Auch die Gleichstellungskommission muss nun ihre Entscheidungen schriftlich begründen. Allerdings steht an der Spitze des Systems immer noch die Generaldirektion: Stellt die Gleichstellungskommission eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots oder des Frauenförderungsgebotes fest, dann wird diese der Generaldirektion gemeldet. Diese habe dann die Diskriminierung zu beenden oder die Gleichstellung sicherzustellen. Die Entscheidung und die Stellungnahme der Generaldirektion muss ebenfalls schriftlich an die Antragsteller:in übermittelt werden.
Die Berichtszahlen aus den ORF-Berichten bestätigen die Conclusio der Gleichbehandlungsanwaltschaft: Bis zur Reform der Geschäftsordnung wandten sich nur wenige Mitarbeiter:innen an die interne Stelle. Veränderungen gab es für die Betroffenen oft nur, wenn sie sich an die externe Bundesstelle gewandt haben.