August Wöginger
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Finale am Freitag, dem 13. Verhandlungstag für Wöginger

Im Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger wurden zum letzten Mal Argumente ausgetauscht. Wessen Schlussfolgerungen folgt das Schöffensenat?

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Während sich seine Kollegen und Kolleginnen von der ÖVP-Oberösterreich im Linzer Design Center frühzeitig in Wahlkampfstimmung versetzten, musste ÖVP-Klubchef Wöginger am Freitag – nur sieben Autominuten weiter – ein wohl vorletztes Mal die Anklagebank am Linzer Landesgericht drücken.

Landeshauptmann und ÖVP-Oberösterreich-Chef Thomas Stelzer brachte seine Partei auch gegenüber dem blauen Koalitionspartner in Stellung: Man orientiere sich „am westlichen Europa und nicht an Putin, Orbán oder Trump“, sagte er. Wögingers Anwalt Michael Rohregger beteuerte derweil vor Gericht, dass seinem Mandanten die Demokratie ein „Herzensanliegen“ sei und er sicher nicht gewollt habe, dass durch seine Weitergabe der Bewerbungsunterlagen des ÖVP-Bürgermeisters und ÖAAB-Mannes L. für die Leitung des Finanzamts Braunau-Ried-Schärding an den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, „jemand strafbare Handlungen auslöst“.

Genau das wirft ihm die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) aber vor. Zur Erinnerung: 2016, Wöginger war seit 14 Jahren Nationalratsabgeordneter und im ÖAAB-Vorstand, kam L. mit diesen Bewerbungsunterlagen zur Sprechstunde und bat laut Anklage um ein gutes Wort für ihn.

Wöginger kontaktierte Schmid, und der wandte sich an B., den Zweitangeklagten. Dieser war als Vertreter der ÖVP-nahen Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) Vorsitzender im Zentralausschuss – und in dieser Funktion gesetzt für das Hearing. Schmid soll ihm klargemacht haben, dass die Beförderung von L. ein „besonderer Wunsch von Wöginger“ sei.

Der Erstangeklagte ist Siegfried Manhal, ehemaliger Leiter des Finanzamts Österreich – damals Vorsitzender dieser Kommission. Er soll die formal erfahrenere Bewerberin Christa Scharf im Hearing so „forsch und vorwurfsvoll“ befragt haben, dass sie verunsichert einen schlechten Auftritt hinlegte – den die Kommission laut WKStA bei der Bewertung später gegen sie verwendete.

Der Zweitangeklagte B. soll für die nötigen Punkte für den ÖVP-Bürgermeister gesorgt haben: Er bewertete diesen besser als zehn Wochen zuvor bei der Bewerbung fürs Finanzamt Freistadt.

Am Ende reihte die Kommission den ÖVP-Bürgermeister L. auf Platz eins. Noch während der Sitzung meldete B. den Ausgang per Chat an Schmid: „Man tut, was man kann 😉“. Schmid gab die Vollzugsmeldung an Wöginger weiter: „Wir haben es geschafft :-)) Der Bürgermeister schuldet dir was!“ Wöginger antwortete in Großbuchstaben: „DANKESCHÖN“. Die WKStA sieht darin Anstiftung zum Amtsmissbrauch in Wögingers Fall und Amtsmissbrauch bei den Mitangeklagten, was die drei bestreiten. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Freitag, der 13. Verhandlungstag

Seit viereinhalb Jahren wird in der Causa ermittelt. Im Vorjahr wollte die vorsitzende Richterin die Sache schon diversionell erledigen, was das Oberlandesgericht aufhob. Am Freitag, dem 13. und wohl letzten Verhandlungstag, nach der Befragung von über 30 Zeuginnen und Zeugen, wurde das Beweisverfahren nun aber geschlossen. Beide Seiten nutzten den Tag, um ihre Argumente noch einmal darzulegen und das Schöffensenat zu überzeugen. 

Es wurden Powerpoint-Folien präsentiert, Handouts ausgeteilt, Verteidiger entschuldigten sich für so manch harsches Wort im Laufe des Prozesses und legten so manch anderes nach. Der Erst- und der Zweitangeklagte versuchten, Mitleid zu erregen und betonten, wie sehr sie dieses Verfahren psychisch belastet habe.

Wöginger hingegen wirkte zunächst etwas gelangweilt. Verständlich: Am Vormittag wurden über eine Stunde lang Akten verlesen und zuvor nur Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt. Der Klubobmann lauschte mit überschlagenen Beinen und spielte mit seinen Daumen – die Finger boxten gegen- und drehten sich umeinander. Auch die Schlussworte der WKStA konnten ihm keine sichtbaren Emotionen entlocken.

„Noch nie“ habe es bei Ämterkorruption „so viel an belastendem Beweismaterial gegeben wie bei der Besetzung des Finanzamts Braunau“, legte Oberstaatsanwalt Roland Koch los. „Schreibt so jemand, der nur Bewerbungsunterlagen mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet hat?“, fragte er, als er an die Chat-Antworten Wögingers an Schmid erinnerte, und antwortete sich selbst: „Nein“.

Die WKStA-Vertreter versuchten, den Schlussworten der Verteidigung vorzugreifen. Zeugen und Zeuginnen hatten von Gerüchten und Flurfunk berichtet, wonach es auch bei der vorab erfolgten Bewerbung L.‘s im Finanzamt Freistadt schon Interventionen gegeben habe. Man wisse aber nicht, von wem diese ausgegangen seien, so der WKStA-Vertreter, der „vermutet“, dass sie aus der oberösterreichischen ÖVP gekommen sind. Weil die Interventionen von dieser Seite nicht ausgereicht hätten, musste es dann in Braunau über Wöginger und Schmid laufen, so die Erklärung der Oberstaatsanwälte. Spiele aber eh keine Rolle, weil: „Flurfunk hat im Strafverfahren nichts verloren“, so der Staatsanwalt.

Ist Schmid glaubwürdig?

Hauptbelastungszeuge in diesem Verfahren war Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid. Die Verteidiger zweifeln am Wahrheitsgehalt seiner Aussagen, doch Schmid würde durch eine Falschaussage seinen Kronzeugenstatus riskieren. Die WKStA hat deshalb „keine Zweifel“ an seinen Darstellungen, die noch vielen (Ex-)Politikern zum Verhängnis werden könnten.

Einer davon ist Sebastian Kurz, der den Prozess in Linz gespannt verfolgen dürfte: Er erstattete kürzlich Anzeige gegen Schmid wegen einer angeblichen Falschaussage bei dessen Zeugenaussage im Prozess in Linz. Schmid hat ausgesagt, er habe von der Besetzung in Freistadt „wenig bis gar nichts“ mitbekommen – die Gerüchte, von denen Zeugen und Zeuginnen berichteten, würden anderes zeigen, argumentierte Kurz. Ein Argument, das auch die Verteidiger am Freitag immer wieder brachten.

Neben dem Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Kronzeugens – „Schmid ist ein Verbrecher“, sagte Anwalt Peter Lewisch – versuchte die Verteidigung vor allem, die übergangene Bewerberin Christa Scharf als die unqualifiziertere Kandidatin darzustellen. „Ach wie gut, dass sie es nicht geworden ist“, meinte Lewisch sogar. Scharf habe von Management „keine Ahnung“ und die „Pensionistenrunden“, die zu ihren Gunsten als Zeugen und Zeuginnen ausgesagt haben, seien „irrelevant“.

Wögingers Anwalt Michael Rohregger
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Wögingers Anwalt Michael Rohregger

Bei den Worten der Verteidiger kam von Wöginger dann ab und an zustimmendes Nicken. Etwa, als sein Anwalt Rohregger argumentierte, dass sich die politische Kultur, was Politiker mit den Anliegen von Bürgern machen sollten, geändert habe – es hier aber nicht um die politische Kultur, sondern ums Strafrecht gehe. Er sagte sinngemäß, dass das reine Weiterleiten von Anliegen durch Politiker an andere Stellen keine Straftat sein dürfe, weil Politiker sonst zu allem nur sagen müssten, dass sie nicht zuständig seien. Rohregger sprach sich in diesem Zusammenhang gegen einen „Generalverdacht“ und gegen einen „Politikermalus“ aus.

Freispruch oder bedingte Haft?

Alle drei Verteidiger plädierten für einen Freispruch. „Wer einen Unschuldigen verurteilt, schläft schlecht – auch am Tag nach der Urteilsverkündung“, mahnte Lewisch die Laienrichter. Rohregger sagte, dass alleine die Durchführung des Prozesses schon eine generalpräventive Wirkung in Sachen Postenbesetzungen gehabt habe.

Die WKStA hingegen hält eine Strafe im ersten Drittel des Strafrahmens (sechs Monate bis fünf Jahre bedingte Haft) für angemessen. Es müsse aber zumindest eine unbedingte Geldstrafe in der ungefähren Höhe der Geldbußen bei der gekippten Diversion (44.000 Euro für Wöginger, 22.000 bzw. 17.000 Euro für die anderen) geben. Eine bedingte Strafe habe keine abschreckende Wirkung. Für die Republik sei ein Schaden entstanden, weil nicht die beste Person genommen wurde, und das Ansehen der Verwaltung habe gelitten.

Das Schöffensenat zog sich noch am Freitagabend zu ersten Beratungen zurück. Ein Urteil will man am 4. Mai um 14 Uhr verkünden.

Wöginger selbst äußerte sich am Ende des Prozesses nur kurz: „Ich habe dieses Sprechtagsanliegen an Mag. Schmid weitergeleitet, weil er im Kabinett tätig war“. Er habe „nichts dazugedichtet und nichts weggetan“ und nur gesagt: „Schaut euch das an, ich halte den für geeignet.“ Schmid sage die „Unwahrheit“, wiederholte er.

Ob er nach dem Prozess noch zum Parteitag fuhr, war zu Redaktionsschluss unklar. Dort jedenfalls kandidierte heute Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmansdorfer statt Wöginger als Stelzers Vize an der Landesparteispitze. Sollte Wöginger verurteilt werden, könnte die politische Karriere des ÖVP-Klubchefs ganz zu Ende sein. 

Konstantin Auer

Konstantin Auer

seit 2025 als Projektleiter des „Frühstück“-Newsletters im Digitalteam des profil, davor bei PULS24 und Kurier. In seinen Recherchen geht es meist um soziale Ungerechtigkeiten, menschliche Abgründe und juristische Herausforderungen im Graubereich zwischen Chronik und Politik.