zu sehen ist Anwalt Michael Rohregger und ÖVP-Klubobmann August Wöginger, im Rahmen eines Prozesses gegen ÖVP-Klubobmann Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs, aufgenommen am Mittwoch, 11. Februar 2026 in Linz.
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Wögingers Verteidigung: PowerPoint-Folien und ein Foto von Scharf

Der neuerliche Prozessauftakt gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger wuchs sich zu PowerPoint-Festspielen aus – inklusive einer vermeintlich pikanten Enthüllung über die diskriminierte Finanzbeamtin Christa Scharf.

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Mittwoch, neun Uhr, Landesgericht Linz. Draußen Nieselregen. Drinnen Medienrummel – Auf der Anklagebank: ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte. Der Vorwurf: Sie sollen einem ÖVP-Bürgermeister zur Leitung des Finanzamtes Braunau, Ried, Schärding (BRS) verholfen haben. Das wäre Amtsmissbrauch und Anstiftung dazu.

Alle Angeklagten kamen im Oktober 2025 mit einer Diversion davon, doch die wurde gekippt. Also ging der Prozess heute von vorne los. „Wie ich schon beim letzten Mal gesagt habe: Ich vertraue in die unabhängige Justiz und gehe von einem Freispruch aus, weil ich mir nichts zu Schulden kommen habe lassen“, sagte Wöginger vor Beginn der Hauptverhandlung. Die nächsten drei Stunden sollten vor allem von PowerPoint-Präsentationen dominiert werden.

Zu Beginn wiederholten die beiden Staatsanwälte in Kurzform die Anklageschrift: Wöginger und den beiden Finanzbeamten Siegfried Manhal, ehemaliger Leiter des Finanzamts Österreich, und dem ÖVP-Gewerkschafter B. wird Amtsmissbrauch beziehungsweise Anstiftung (Wöginger) zu diesem vorgeworfen. Alle Beteiligten bestreiten eine strafrechtlich relevante Handlung, es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Causa Wöginger

Die Angeklagten: ÖVP-Klubobmann August Wöginger sowie die Finanzbeamten Siegfried Manhal (ehemaliger Leiter des Finanzamts Österreich) und B. (ÖVP-Gewerkschafter)

Der Vorwurf: Amtsmissbrauch bzw. Anstiftung dazu. Die Angeklagten sollen 2016/2017 einem ÖVP-Bürgermeister zur Leitung des Finanzamtes Braunau, Ried, Schärding verholfen haben.

So soll es abgelaufen sein: ÖVP-Bürgermeister L. erschien 2016 bei Wögingers Sprechstunde als Bezirksparteiobmann und bat um ein gutes Wort“ für seine Bewerbung. Wöginger gab die Unterlagen an Thomas Schmid (damals Generalsekretär im Finanzministerium) weiter, dieser soll B. und Manhal angewiesen haben zu helfen. B. bewertete L. beim Hearing für das Finanzamt Braunau um 10,1 Prozent besser als zehn Wochen zuvor bei dessen Bewerbung fürs Finanzamt Freistadt – obwohl sich an den Unterlagen nichts geändert hatte. Er verdoppelte etwa die Punkte für Berufserfahrung und gab plötzlich Punkte für ein Führungskräfte-Programm, von dem L. erst ein Modul besucht hatte. Am Ende: L. auf Platz 1, die langjährige Finanzbeamtin Christa Scharf, die das Amt bereits interimistisch leitete, nur auf Platz 6.

PowerPoint-Festspiele

Als erster warf Manhals Anwalt Stefan Huber seine PowerPoint-Präsentation an die Wand und referierte energisch, weshalb sein Mandant unschuldig sei. Sein Hauptargument: Ein Amtsmissbrauch Manhals könne gar nicht vorliegen, denn für die Ernennung und somit den Hoheitsakt sei der Finanzminister zuständig. Die Personalkommission, in der Manhal und B. saßen, nehme lediglich die Bewertung anhand eines Katalogs vor. Am Ende ergibt sich eine Reihung, die dem Finanzminister vorgelegt wird.

Die Begutachtungskommission reihte schließlich den ÖVP-Bürgermeister L. auf Platz eins, Christa Scharf auf Platz sechs. Scharf hatte das Finanzamt davor bereits interimistisch geleitet und war jahrelang in verschiedenen Positionen im Finanzamt BRS tätig.

„Mein Mandant hat Frau Dr. Scharf – anders als es die Anklage behauptet – auch nicht wesentlich schlechter bewertet als andere, nicht angeklagte Mitglieder der Besetzungskommission“, sagte Huber. Warum sich L. durchgesetzt habe? „L. hat aus seiner Bewerbung für das Finanzamt Freistadt rund drei Monate davor gelernt. Scharf hat es als Pflichtübung gesehen“, meint Manhals Verteidiger. Sie sei nicht nur schlecht vorbereitet gewesen, sondern habe generell einen „rabenschwarzen Tag“ erwischt.

Ähnlich argumentierte Peter Lewisch, der Anwalt des ÖVP-Gewerkschafters B.: „Diese Anklage ist allein schon aus dem Grund verfehlt, dass mein Mandant Herrn L. nicht – wie in der Anklage steht – erstgereiht, sondern an dritter Stelle gereiht hat“, so Lewisch.

Er verwies auf die Gewichtung verschiedener Kompetenzen: Berufserfahrung, persönliche Anforderungen oder auch, in welchem Ausmaß Lösungs- und Umsetzungsorientierung vorhanden ist. „Es geht um den Eindruck der Gesamtkompetenz“, meint Bayers Anwalt. Dadurch solle sichergestellt werden, dass Quereinsteiger nicht benachteiligt werden. Lewisch monierte mit Blick auf die langjährige Finanzbeamtin Christa Scharf, dass ein „Old School“-Verständnis vorherrsche, wonach man sich ein Amt mit genug Berufserfahrung „ersitzen“ könne. „Scharf war schlecht vorbereitet, unfokussiert und nervös“, behauptete er – auch der Umgang in Stresssituationen sei für die Leitung eines Finanzamtes relevant, sagt Lewisch.

Die verdächtigen Chats

Und wie sind die Chats zwischen B. und Thomas Schmid am Tag des Hearings, kurz nachdem die endgültige Reihung feststand, einzuordnen? B. schrieb an Schmid: „Hi! Mit Bauchweh- aber: 👍 lgh“. Schnellschreiber Schmid antwortete nur 18 Sekunden später mit „Mein Held!“, B. zehn Minuten später dann: „Man tut was man kann 😉“.

Die Nachricht mit dem Bauchweh erklärte B.s Anwalt mit Blick auf die Gesamtbewertung des ÖVP-Bürgermeisters L. – diese würde „nur ein gutes“ und „kein ausgezeichnetes“ Gesamtbild abgeben. Sein Mandant habe sich jedenfalls nichts zuschulden kommen lassen, so Lewisch: „Die Anklage ist grob verfehlt.“

Wögingers Anwalt Michael Rohregger führte aus, dass es kein freundschaftliches Verhältnis zwischen Wöginger und ÖVP-Bürgermeister L. gegeben habe. Ein bloßes Weitergeben von Bewerbungsunterlagen alleine könne nicht strafbar sein. Dazu meinte einer der beiden Staatsanwälte ganz zu Beginn: „Es geht nicht ums bloße Weiterleiten von Unterlagen, sondern um das politische Gewicht. Denn geeignete Bewerber brauchen diese Zustellhilfe nicht.“

Rohregger sieht das anders. Er vermutet vielmehr, dass „hier offensichtlich drei Personen für eine möglicherweise jahrzehntelang fragwürdige Praxis in Bewerbungsverfahren zur Rechenschaft gezogen werden sollen“. Doch darum gehe es in diesem Prozess nicht, sondern einzig darum, die „individuelle Schuld“ festzustellen.

Rohregger zweifelte in seinem Plädoyer zudem das Gutachten der Bundesgleichbehandlungskommission an, die der unterlegenen Kandidatin Scharf bestätigte, sie sei diskriminiert worden. Die Stelle im Bundeskanzleramt, an die sich Übergangene bei Diskriminierung im öffentlichen Dienst wenden können, habe nur einmal getagt – und das ohne Anhörung der Beschuldigten.

Die „Finte“: Scharfs ÖVP-Kandidatur

Schließlich projizierte Rohregger die vermutlich interessanteste Folie an die Wand hinter der Richterin und den Schöffen. Zu sehen: ein Porträtfoto von Christa Scharf, der langjährigen Finanzbeamtin, die laut Gleichbehandlungskommission aufgrund ihrer Weltanschauung diskriminiert worden ist. Links und rechts neben ihr befinden sich andere Personen, darüber steht „ÖVP Braunau 2021 Listenplatz 63 bis 65“.

Mit dem Bürgermeister sind mein Mann und ich seit Jahren lose befreundet und er hat Leute für seine Fraktion gesucht.

Christa Scharf

über ihre ÖVP-Kandidatur

Rohregger stellte schließlich die Frage: „Wie kann es sein, dass jemand, der 2017 parteipolitisch diskriminiert wurde, vier Jahre später für genau diese Partei kandidierte?“

Eine Finte, meint die Betroffene Christa Scharf. Sie habe das bereits der WKStA in ihrer Einvernahme gesagt, dass es dieses Foto gibt. Aber wie kam es dazu? „Das war die Bürgermeisterwahl in Braunau, da war nicht viel dahinter“, sagt Scharf zu profil. „Mit dem Bürgermeister sind mein Mann und ich seit Jahren lose befreundet und er hat Leute für seine Fraktion gesucht. Da hat er zuerst meinen Mann gefragt und dann mich, ich war aber nie aktiv“, sagt Scharf. Ein „Freundschaftsdienst“ also – vier Jahre nachdem die Gleichbehandlungskommission eine Diskriminierung festgestellt hatte.

Diversion bald vor dem Höchstgericht?

Zum Schluss folgte die vierte und letzte PowerPoint-Präsentation. Rohregger führte darin seinen Antrag aus, den Verfassungsgerichtshof zu beauftragen, ob das „Recht auf Gehör und Waffengleichheit“ bei der Aufhebung der Diversion verletzt sei. Er bemängelt, dass Beschuldigte dort – im konkreten Fall betraf es das Oberlandesgericht Linz, das über die vom Landesgericht Linz angebotene Diversion entschied – nicht angehört werden.

Dass die Strafprozessordnung das nicht vorsieht, sei laut ihm und einem Gutachten von Christoph Bezemek, Professor für öffentliches Recht an der Universität Graz, „unfair“. „Eine klar verfassungswidrige Regelung darf nicht der Grund dafür sein, dass die Hauptverhandlung fortgeführt wird“, so Rohregger.

Ob das Schöffengericht diesem Antrag stattgibt und ob dieser zu einer Unterbrechung des Prozesses führen könnte, wird am 26. Februar entschieden. Dann werden auch erstmals die Beschuldigten befragt. Christa Scharf selbst wird dann Anfang März als Zeugin aussagen.

Julian Kern

Julian Kern

war bis März 2026 Journalist im Digitalteam.