Neue Eisenstädter Wohnbaugenossenschaft
Bild anzeigen

Gemeinnützigkeit verletzt? Burgenland greift bei Genossenschaft durch

Nach einer Sonderprüfung der burgenländischen Wohnbaugenossenschaft „Neue Eisenstädter“ sieht das Land Verstöße gegen Bestimmungen des gemeinnützigen Wohnbaus und setzt nun einen Regierungskommissär ein.

Drucken

Schriftgröße

Im gemeinnützigen Wohnbau im Burgenland gibt es eine neue Wendung: Nachdem ein möglicher Deal mit der Ersten Bank und der Raiffeisenlandesbank zur Verstaatlichung von Genossenschaftswohnungen der „Neuen Eisenstädter“ geplatzt ist – profil berichtete – setzt die Landesregierung nun einen Regierungskommissär als Aufsichtsorgan ein. 

Eine Sonderprüfung habe ergeben, dass die Genossenschaft gegen die Prinzipien der Gemeinnützigkeit verstoßen haben soll. Das Land Burgenland will der Wohnbaugesellschaft „Neue Eisenstädter“ die Anerkennung nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) entziehen. Neben dem Entzugsverfahren werden auch ein Mängelbehebungsverfahren und eine Prüfung der Zuverlässigkeit der Organe, also der Eigentümer, Vorstände und Aufsichtsräte, eingeleitet. Am Ende der Verfahren steht für Doskozil ein Ziel: die Übertragung der „Neuen Eisenstädter“ ans Land.

Gerüchte über einen angeblich geplanten Ankauf der „Neuen Eisenstädter“ durch das Land weist Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) entschieden zurück:
„Diese Behauptungen sind Nebelgranaten – reine Ablenkungsmanöver vom tatsächlichen Fehlverhalten des Unternehmens. Es ging und geht uns nicht um eine Übernahme“, so Doskozil. Er betont, es gehe vielmehr um „die volle Durchsetzung des Prinzips der Wohnungsgemeinnützigkeit“.

Gesetzlich vorgesehene Gespräche über eine einvernehmliche Lösung nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) hätten in den vergangenen Monaten mit den Mehrheitseigentümern der Neuen Eisenstädter – der Raiffeisenlandesbank und der Ersten Bank – stattgefunden, sind jedoch vor Kurzem gescheitert. Der Abschlussbericht der Sonderprüfung, der der Landesregierung nun vorliegt, zeige eindeutige Verstöße gegen das WGG, die auch zum Nachteil der Mieterinnen und Mieter gewesen sein sollen. 

Laut Rechtsanwalt Johannes Zink, der den Fall rechtlich begleitet, würden „die eingeholten Sachverständigengutachten ein klares Bild bestätigen: Es liegen mehrere gravierende Verstöße gegen zwingende gesetzliche Vorgaben vor“. Insbesondere im Bereich der Kreditzinsen und der Wohnungsvergabe müsse die Aufsichtsbehörde nun aktiv werden. Der zentrale Vorwurf: Die Wohnungsvergabe habe sich teils an spekulativen statt gemeinnützigen Interessen orientiert – etwa durch die Errichtung von „Anlegerwohnungen“ anstelle sozialer Wohnprojekte. Zudem sollen überhöhte Kreditzinsen zu strukturell verteuerten Mieten geführt haben.

Im Vorfeld kündigte die FPÖ im Burgenland bereits einen Untersuchungsausschuss an, um den gemeinnützigen Wohnbau zu durchleuchten. Doskozil hat damit kein Problem. Es sei zu begrüßen, dass der SPÖ-Landtagsklub heute beschlossen habe, das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen und einen U-Ausschuss zu verlangen.