Ahmad A.
Seit bald drei Jahren leben Ahmad A., seine Frau und die vier gemeinsamen Kinder in Wien.
Von 3000 auf 1000 Euro gekürzt: Syrische Vierkind-Familie am Limit
Wenn Ahmad A. an den nächsten Monat denkt, macht er sich große Sorgen. „Wir wollen nicht auf der Straße landen“, sagt er. Seit drei Jahren lebt der 56-jährige Syrer mit seiner Frau und den gemeinsamen vier Kindern in Österreich. Die Familie ist subsidiär Schutzberechtigt, damit haben sie freien Zugang zum Arbeitsmarkt, im Gegensatz zu Asylberechtigten jedoch eine befristete Aufenthaltsgenehmigung. Die Zukunft der Familie ist nun ungewiss, Auslöser dafür ist das Wiener Sparpaket. Im Herbst 2025 hat die Stadt Wien angekündigt, dass subsidiär Schutzberechtigte ab 2026 keine Mindestsicherung mehr beziehen können. Organisationen wie Caritas oder die Diakonie warnen seither vor Delogierungen und erschwerter Integration.
Ahmad A. hat in Syrien gut gelebt. Mit glasigen Augen, grauen Haaren und aufgestellter Haube erzählt er von seiner Vergangenheit, eine Mitarbeiterin der Caritas übersetzt. Als Anwalt hatte er eine eigene Kanzlei, seine Kinder – drei Söhne und eine Tochter, alle unter 20 – sind in wohlhabenden Verhältnissen aufgewachsen. Mit einem Schlag hat sich alles verändert, das Militär des ehemaligen Machthabers Baschar al-Assad hat Arbeitsplatz und Wohnhaus zerstört. Zuerst ist die Familie in den Norden des Landes geflüchtet, wenig später reisten sie in die Türkei. Die Zeit im türkischen Flüchtlingscamp war vor allem für den 17-jährigen Sohn sehr hart. Ahmad A. erzählt, dass er aufgrund seiner stark ausgeprägten Autismus-Spektrum-Störung immer wieder von Gleichaltrigen gemobbt wurde. Auch in der Schule fühlten sich die Kinder- heute 13, 14, 17 und 19 - dort nicht sicher. In dieser Zeit konnte die Familie keinen Anschluss finden.
Um den Kindern eine bessere Zukunft zu ermöglichen, beschloss die Familie, zehn Jahre später nach Österreich zu gehen. Mit Schlepperfahrten und wenig Geld schafften sie es 2023 nach Kamp in die Nähe von Linz. Als Ahmad A. und seine Frau erfuhren, dass sie in Wien – anders als in Niederösterreich - Anspruch auf die Mindestsicherung haben, sind sie vor einem Jahr mit ihren Kindern in die Bundeshauptstadt gezogen. Angekommen in Wien erhielt die Familie etwa 3200 Euro pro Monat, der Großteil davon – rund 1900 Euro – kam aus der Mindestsicherung. Auch Mietbeihilfe und Kindergeld haben sie von der Stadtregierung erhalten.
„Die plötzliche Nachricht hat uns erschüttert. Wir hoffen, dass die Regierung für Fälle wie uns eine Ausnahme macht.“
Mitte November hat der Wiener Landtag beschlossen, dass subsidiär Schutzberechtigte zurück in die Grundversorgung versetzt werden. Knapp einen Monat später erfuhren Ahmad A. und seine Familie über die Umstellung per Brief. Anstatt mit rund 3000 muss die Familie von nun an mit genau 1285 Euro auskommen. „Ich habe im Dezember auf mein Geld gewartet, aber es kam nichts. Die plötzliche Nachricht hat uns erschüttert. Wir hoffen, dass die (österreichische, Anm.) Regierung für Fälle wie uns eine Ausnahme macht“, sagt der Familienvater.
Wohnungslosigkeit kündigt sich an
Laut der Magistratsabteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) bezogen im Dezember 2025 rund 137.000 Personen die Mindestsicherung, 9500 von ihnen waren subsidiär Schutzberechtigte. Die Mindestsicherung in Wien beläuft sich für Alleinstehende auf etwa 1200 Euro im Monat, zudem erhalten Bezieher auch Anspruch auf Kindergeld, Krankenversicherung und weitere Sozialleistungen. Auch die Grundversorgung umfasst Sozialleistungen wie Krankenversicherung oder Pflegegeld. Ihre monatliche Summe ist mit etwa 400 Euro pro Person allerdings deutlich niedriger.
Ziel der Kürzung in Wien ist es, Ausgaben in der verschuldeten Hauptstadt einzusparen. Insgesamt will die MA 40 durch die Reformen rund um die Wiener Mindestsicherung etwa 200 Millionen Euro weniger ausgeben.
Für Ahmad A. und seine Familie ist das eine Tragödie. In einer 94 Quadratmeterwohnung im elften Gemeindebezirk teilen sie sich zu sechst drei Schlafzimmer. Die Miete beträgt 1106 Euro monatlich abzüglich Strom- und Energiekosten. „Wir sind auf der Suche nach einer neuen Wohnung, die Miete können wir uns mit der Grundversorgung alleine nicht leisten“, erzählt Ahmad A. Bereits im Dezember hat er seinen Vermieter gebeten, die Miete für Januar um einen Monat aufzuschieben. Dass er sich die doppelte Summe im Februar leisten kann, scheint wenig realistisch. Selbst Freunde oder Bekannte haben in Wien weder Platz noch Geld, um die sechsköpfige Familie bei sich unterzubringen. Gemeinsam mit der Caritas möchte er nun versuchen, eine günstigere Bleibe zu finden. Das Problem: Erst wenn Ahmad A. die Wohnung kündigt, hat er Anspruch auf einen Platz in den Grundversorgungsquartieren.
Beratungszentrum der Caritas Wien
Ahmad A. versucht über die Caritas Wien eine leistbare Wohnung zu finden.
Rund 8000 subsidiär Schutzberechtigte in Wien leben derzeit in privaten Unterkünften. Beziehen sie die Grundversorgung, steht ihnen ein Platz in organisierten Quartieren zu. Der Fonds Soziales Wien (FSW) listet insgesamt 65 Unterkünfte an 44 Standorten, laut MA 40 sind etwa 4400 Grundversorgung-Bezieher in diesen Quartieren untergebracht.
„Die ersten wurden bereits den Quartieren zugewiesen, doch die Plätze sind begrenzt. Ein Aufstocken wird nötig sein.“
Fachbereichsleiter für Asyl und Integration bei der Caritas Wien
Wegen des Rückgangs der Asylanträge hat man die Plätze der Grundversorgungsquartiere über die vergangenen Jahre gekürzt. Experten wie der Caritas Asyl- und Integration-Fachbereichsleiter David Preukschat-Himler befürchten, dass die Kapazitäten nun nicht reichen und der Stadt neue Ausgaben bringen: „Die ersten wurden bereits den Quartieren zugewiesen, doch die Plätze sind begrenzt. Ein Aufstocken wird nötig sein. Was man sich hier also letztlich spart, sei dahingestellt“, sagt er. Auch wenn die Stadtregierung weniger ausgeben möchte, muss sie laut Preukschat-Himler mit zusätzlichen Kosten durch die neue Maßnahme rechnen. Der Experte erzählt, dass er bereits mit anderen Organisationen im Austausch steht und neue Platzmöglichkeiten für die Geflüchteten plant. Wo diese sein werden, steht bis dato noch nicht fest, bisher hat die Stadt Wien ihnen noch keinen Auftrag erteilt. Die MA 40 versucht das Thema Wohnungsnot zu relativieren: „Personen, die einen Platz in einer Grundversorgungseinrichtung benötigen, werden einen bekommen. Wir sehen keine erhöhte Obdachlosigkeit unter Menschen in der Grundversorgung, und erwarten das auch bei den subsidiär Schutzberechtigten nicht“, heißt es aus der zuständigen Magistratsabteilung.
Ahmad A. und seine Familie wollen nur im äußersten Notfall in einem Quartier der Stadt unterkommen. Sich Räumlichkeiten mit fremden Menschen zu teilen und eingeschränkte Ruhemöglichkeiten belasten vor allem den 17-jährigen Sohn mit Autismus. „Mein Junge braucht intensive Betreuung und die Möglichkeit, sich zurückzuziehen, das wird in einem Quartier schwer möglich sein“, sagt A. Der junge Autist habe Schwierigkeiten damit, sich selbst zu regulieren. Geht er für die Familie Lebensmittel einkaufen, kann er seine Impulse nicht kontrollieren. „Es ist für meinen Sohn kaum möglich, eigenständig Tätigkeiten auszuführen, weil er aufgrund seiner Erkrankung Situationen nicht einschätzen kann. Beim Einkaufen zum Beispiel würde er das Geld für Schokolade ausgeben, statt für Brot“, sagt der Familienvater. Während er mit profil spricht, besuchen seine Frau und der Sohn ein Spital in der Stadt. Der 17-Jährige benötigt eine Operation. Ahmad A. erzählt, dass die Ärzte Auffälligkeiten an seinem Ohr gefunden haben. Um was es sich handelt, weiß die Familie noch nicht.
Keine Wohnung, keine Integration
„Wohnen ist ein Grundbedürfnis, davon hängt auch die soziale Integration ab. Hat man keine Ruhe, bringt das Schwierigkeiten beim Lernen“, erklärt Judith Kohlenberger, Integrationsexpertin an der Wirtschaftsuniversität Wien. Die Soziologin betont, dass auch die Arbeitsmarktintegration mit der Wohnsituation zusammenhänge. „Die Entscheidung, ob man lieber im Deutschkurs sitzt oder einem Job nachgeht, fällt meistens auf Letzteres. Die Menschen wollen in einer privaten Unterkunft leben, eine qualifizierte Weiterbildung wird dadurch zur Nebensache“, sagt sie. Die Folge seien kurzfristige Jobs mit niedrigen Qualifikationsanforderungen, etwa Hilfs- oder Saisonarbeit. Betroffene tendieren zu den Angeboten, da sie geringe Ansprüche setzen und schneller verfügbar sind, meint Kohlenberger.
Im Gegensatz zu seinen Kindern kann Ahmad A. nur sehr wenig Deutsch, auch wenn er beim Arbeitsmarktservice (AMS) einen Kurs besuchte. „Sie lernten immer schon fleißig, können die Sprache mittlerweile fließend sprechen“, erzählt er. Besonders seine 19-Jährige Tochter schlägt sich gut in der Schule. Damit die Ausbildung als Anwalt beim Familienvater in Österreich anerkannt wird, müsste er einen Sprachnachweis vorlegen. Aus gesundheitlichen Gründen können er und seine Frau jedoch ohnehin keiner Berufstätigkeit nachgehen, wie die Caritas bestätigt. Der Syrer erklärt, dass er seit seiner Flucht an einem Bandscheibenvorfall in der Halswirbelsäule leidet. Seine Frau habe regelmäßig Probleme mit ihrem Knie und Schmerzen im Rücken. Außerdem ist der Blutdruck der beiden sehr hoch, die ständige Angst während der Flucht und danach haben sich bei der Familie tief eingebrannt. Er hofft, dass seine Kinder – die alle zur Schule gehen oder in Ausbildung sind - sich nach ihrem Abschluss weiterbilden und schnell Arbeit finden. Am meisten wünscht er sich, dass sie studieren. Ahmad A. hofft, dass sie dies in Österreich tun können: „Es ist ihr größter Wunsch, sich hier in Österreich ein Leben aufzubauen. In Syrien haben sie nichts, sie können sich ja nicht einmal richtig an ihr Heimatland erinnern“, sagt der Familienvater.
„Österreich ist ein Land, das für Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit steht. Ich vertraue zutiefst darauf, dass diese Werte auch in meinem Fall gelten und dass meine Familie nicht im Stich gelassen wird.“
Richtig, aber kurzfristig
Um seine Sorgen zu verarbeiten, hat der Flüchtling einen Brief für profil verfasst. „Meine Familie und ich stehen an einem Punkt, an dem unsere Existenz ernsthaft bedroht sind. Die plötzliche und vollständige Einstellung dieser Unterstützung (Mindestsicherung, Anm.) ohne Berücksichtigung unserer besonderen Umstände hat uns in eine akute humanitäre Krise gestürzt“, schreibt er. Um sich abzulenken, bringt er alle seine Kinder in die Schule, erledigt Einkäufe, besucht die Caritas oder geht zum Arzt.
Auch Caritas-Asylkoordinator David Preukschat-Himler kritisiert die Kurzfristigkeit der Maßnahme. „Die subsidiär Schutzberechtigten sind eine sehr heterogene Gruppe, die Ältere, Kinder oder chronisch Kranke umfasst. Man übersieht gewisse Notlagen und Menschen, die sich mit einem Gehalt durch eine Erwerbsarbeit nicht absichern können“, sagt er.
Trotz aller Kritik halten Experten wie Soziologin Judith Kohlenberger eine Angleichung des Sozialwesens für sinnvoll: „Ich finde es gut, dass man nun in allen Bundesländern das gleiche System hat. Aber mit einer Vorbereitungszeit von mehreren Monaten hätten sich die meisten auch darauf einstellen können.“ Ein gleiches System bedeutet für die Expertin auch gleich viel Verantwortung. Es liege an Österreich, und nicht nur Wien alleine, Menschen wie Ahmad A. in Österreich richtig zu integrieren.
Wie es in den nächsten Wochen weitergeht, weiß Ahmad A. noch nicht. Sein Status als subsidiär Schutzberechtigter läuft im Oktober dieses Jahres aus. In der Zwischenzeit versucht er, Geld von seinen Freunden zu borgen. Auch seine Schwester, die nach Deutschland geflohen ist, hilft der Familie aus. „Österreich ist ein Land, das für Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit steht. Ich vertraue zutiefst darauf, dass diese Werte auch in meinem Fall gelten und dass meine Familie nicht im Stich gelassen wird“, schreibt er in seinem Brief.