Screenshot einer Website und Egisto Ott
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„Safety for journalists“: Ott-Klage gegen Thalhammer ist „Einschüchterung“

Der frühere BVT-Mitarbeiter Egisto Ott steht im Verdacht, für Russland spioniert zu haben. Im Juli klagte er profil-Chefredakteurin Anna Thalhammer wegen eines Postings auf „X“. Eine europäische Journalisten-Plattform verurteilt die Klage in einem aktuellen „Alert“.

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Wenn die Plattform „safety for journalists“ einem Vorfall in Österreich einen sogenannten „Alert” widmet, dann ist das kein gutes Zeichen. Die Plattform, die vom Europarat in Kooperation mit mehreren Journalismus-NGOs betrieben wird, sah sich in der Vorwoche zu einer Warnmeldung veranlasst. Der Grund: Die Klage Egisto Otts gegen profil-Chefredakteurin Anna Thalhammer. Sie wird von der Plattform in eine von fünf Kategorien eingeordnet, im konkreten Fall: Belästigung und Einschüchterung von Journalist:innen. 

Grund für die Klage Egisto Otts gegen Anna Thalhammer ist ein X-Post: Die profil-Chefredakteurin teilte einen X-Post des bulgarischen Investigativjournalisten Christo Grozev und schrieb dazu „jup“. Grozevs Posting hatte folgenden Inhalt: „Egisto Ott (rechts), ein früherer österreichischer Sicherheitsbeamter, der mich und dutzende Andere für die Russen ausspioniert hat und einmal ein Empfehlungsmemo an den FSB geschrieben hat, wie man nicht erwischt wird, wenn sie das nächste Mal jemanden ermorden, darf auf den roten Teppich. Widerlich.“, Der Post wurde fast 1000 Mal reposted, auch von der profil-Chefredakteurin. Ende Juli klagte Ott Anna Thalhammer auf Unterlassung und 695,65 Euro, sie hätte mit ihrem Posting seine Menschenwürde verletzt.

Die Plattform „safety for journalists“ greift das in einem „Alert“, also Warnmeldungen bezüglich schwerwiegender Bedrohungen für die Sicherheit von Journalist:innen und der Medienfreiheit in Europa, auf. Mögliche Bedrohungen reichen Partnerorganisationen ein, in diesem Fall AEJ, die Vereinigung der Europajournalisten. Nach einer Prüfung veröffentlicht die Plattform die als Bedrohung eingeordneten Meldungen. 

Warnmeldungen aus Österreich sind verglichen mit illiberalen Demokratien wie der Türkei selten. Während 292 „Alerts“ auf der Plattform aus der Türkei stammen, betreffen lediglich 12 Österreich. Die Meldung über die Klage gegen Thalhammer trägt Level 2 von zwei, was schwerwiegende Bedrohungen der Medienfreiheit betrifft. Die höchste Warnstufe ist Level 1, mit der die schwersten Gefahren für Medienfreiheit und die Sicherheit von Journalist:innen eingestuft werden. 

Der „Alert“ zur Klage gegen Thalhammer problematisiert vor allem das „Hass im Netz“-Gesetz. Durch eine Änderung im Jahr 2021 ist es Gerichten möglich, Unterlassungsanordnungen ohne vorherige Prüfung geltend zu machen. Thalhammer musste den Post löschen und das, obwohl der Sachverhalt nicht vom Gericht geprüft wurde. Problematisch, wie die „safety for journalists platform” und ein AEJ-Mitglied argumentieren. 

Die Klage wirke wie eine Slapp-Klage, eine strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung, sagt ein AEJ-Mitglied gegenüber profil. Mit Klagen dieser Art versuchen meist mächtige Personen, kritische Berichterstattung zu unterbinden und Journalist:innen einzuschüchtern. Die Kosten der Prozesse können hoch sein und zielen häufig auf ein Stummschalten kritischer Stimmen ab. 

Mit der Veröffentlichung der Meldung werden Österreichs Behörden zu einer Stellungsnahme aufgefordert, so ist es bei jedem „Alert“. Ihre Warnmeldung schließt die Plattform mit einer Erwartung ab: Die Gerichtsentscheidung (die Thalhammer zur Löschung ihres Tweets aufforderte, Anm.) soll auf Basis der legitimen Meinungsäußerung zu einem Thema von öffentlichem Interesse überprüft werden. Zudem sollen europäische Anti-Slapp-Standards in Österreich umgesetzt werden, also Schutzmechanismen gegen diese Art von Klagen. 

Hanna Kastner

Hanna Kastner

ist seit Juli 2025 Volontärin bei profil.