„Das Kopftuchverbot dient dem Schutz der Kindheit und soll verhindern, dass Kinder zu früh in weltanschauliche oder religiöse Rollen gedrängt werden“, wird die politische Stoßrichtung des Kopftuchverbots erklärt. Mädchen sollten „gleichberechtigt aufwachsen, unbeschwert lernen“ und ihre „Identität frei von religiösem Druck entwickeln“.
Wer genau den Brief über die Schulleitungen erhält, darüber zerbricht man sich im Ministerium noch den Kopf. Die Eltern aller 300.000 Pflichtschülerinnen? Nur muslimische Eltern? Nur Eltern von Schülerinnen, die Kopftuch tragen? Letzteres würde jene Mädchen ausblenden, die bald Kopftuch tragen wollen – oder sollen.
Nach der Schule „entscheiden Eltern“
Im Schreiben wird einerseits klar betont, dass Schulen verpflichtet sind, geltende Gesetze umzusetzen. „Für die Schulen gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Schule handelt nicht nach persönlichen Meinungen, sondern auf Grundlage des Gesetzes.“ Es wird aber auch ein empathischer Ton angeschlagen.
„Wir wissen, dass dieses Thema sensibel sein kann.“
Die Schule wird als Safe Space dargestellt. „Die Schule ist ein sicherer Ort, der nur von Personen betreten werden darf, die einen Grund haben, in die Schule zu kommen. Die Schülerinnen sind in einer feststehenden Lerngemeinschaft und werden von Lehrkräften beaufsichtigt.“ So soll den Eltern offenbar die Angst vor allzu fremden Blicken auf ihre unverhüllten Töchter genommen werden.
Seltsam mutet der Zusatz an, wonach „außerhalb des Schulhauses die Erziehungsberechtigten über das Tragen des Kopftuchs entscheiden“. Damit will man den Eingriff in die religiöse Freiheit der Familien klar eingrenzen. Doch der Satz könnte ein falsches Signal aussenden. Denn es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass Mädchen unter 14 Jahren nirgendwo in Österreich verschleiert sein sollten – schon gar nicht, wenn die Erziehungsberechtigten über die Verschleierung „entscheiden“.
Warum das Verbot wackelt
Für die Mittelschulen, an denen Mädchen mit Kopftuch am stärksten vertreten sind, ist das Verbot Neuland. In einem früheren Anlauf wurde das Kinderkopftuch bis 10 Jahre verboten, also nur in der Volksschule. Doch bald nach seiner Einführung im Jahr 2020 kippte es der Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Die Höchstrichter sahen einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil das Verbot nur muslimische Kleidungsstücke betraf und nicht etwa die jüdische Kippa. Auch gegen das aktuelle Gesetz hat die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) bereits Verfassungsbeschwerden angekündigt.
profil hat sich in Mittelschulen umgehört, in denen das Kopftuch zum Klassenbild gehört. Und dabei fiel immer wieder ein Satz: Wir werden es nicht groß umsetzen, weil es das Höchstgericht eh bald wieder kippt. Doch in einem Schreiben, das im März an die Schulen erging, stellte das Ministerium klar, dass man sich damit eine sogenannte Dienstrechtsverletzung einhandeln könnte. Das Ministerium verweist auf frühere Verurteilungen wegen Amtsmissbrauchs in ähnlichen Fällen.
Lehrer als Kopftuch-Sheriff?
Bei einem Verstoß muss die Lehrkraft „die Schülerin ermahnen, das Kopftuch abzunehmen“. Passiert es nicht, ist dies „unverzüglich“ der Schulleitung zu melden, die umgehend in einem Gespräch die Schülerin und ihre Eltern über das Verbot und die weiteren Konsequenzen informieren muss, heißt es in dem Rundschreiben vom März. Bei weiteren Verstößen ist die Bildungsdirektion einzuschalten beziehungsweise ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. In letzter Konsequenz sind Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro für die Eltern möglich.
Viele Lehrerinnen und Lehrer sehen sich aber in eine Rolle des „Ersatz-Sheriffs“ gedrängt. Sie fürchten, dass die pädagogische Beziehung zu den verschleierten Schülerinnen und deren Eltern leiden könnte. Das Ministerium empfiehlt deswegen, sofort auf den Staat zu verweisen. Den Eltern soll klar gemacht werden: Das Gesetz kommt von der Politik, nicht der Schule.
Der oberste Pflichtschulgewerkschafter, Paul Kimberger, bezweifelt, ob es die nötige Unterstützung durch die Behörden im Ernstfall gibt. Die Lehrkräfte könnten am Ende doch wieder allein gelassen werden mit Schülerinnen und Eltern, die sich dem Verbot widersetzen.
Ob der neue Eltern-Brief verhindert, dass es überhaupt so weit kommt?
Illustration: Irma Tulek