MIT FAKSI DRÜBER: Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) am Freitag, 27. Juni 2025, während des Landesparteitags der FPÖ Steiermark in Graz. - FOTO: APA/ERWIN SCHERIAU
Staat soll zahlen, weil Staatsanwaltschaft FPÖ-Gutachten abschrieb
Nach vier Jahren naht die Entscheidung. Die Ermittlungen rund um Millionen an verschwundenen Parteigeldern nähern sich nach vier Jahren dem Ende, Insider gehen von Anklagen aus – profil berichtete ausführlich. Auch der steirische Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) könnte vor Gericht landen – falls die Staatsanwaltschaft der Ansicht sein sollte, dass ihm die mutmaßliche Untreue in der eigenen Partei hätte auffallen müssen.
Kunasek ist sich keiner Schuld bewusst und hat alle Vorwürfe immer zurückgewiesen. Auch die anderen Beschuldigten weisen die Vorwürfe von sich. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die langen Ermittlungen sorgten immer wieder für juristische Auseinandersetzungen. Alexis Pascuttini, ehemals bei der FPÖ, nun Klubobmann für den „Korruptionsfreien Gemeinderatsklub“ (KFG) in Graz, hatte in der Vergangenheit sogar der damals führenden Staatsanwältin Amtsmissbrauch vorgeworfen, weil sie so langsam ermittelt habe. Diese Anzeige wurde eingestellt. In einem anderen Vorwurf hat Pascuttini nun aber recht bekommen: Weil die Staatsanwaltschaft Klagenfurt der Argumentation zweier FPÖ-Gutachten folgte, muss die Republik nun zahlen.
Es ist eine kleine, bizarre Rechtsposse, die hier am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz entschieden wurde. Doch sie erzählt viel über das Verfahren, das die steirischen Freiheitlichen und ihren Parteichef seit bald vier Jahren begleitet.
Ende der Parteifreundschaft
Alles begann am 29. Oktober 2021 mit Berichten der „Kleinen Zeitung“ über die möglicherweise widerrechtliche Verwendung von Partei- und Klubfinanzen durch die Führung der Grazer FPÖ. Zwei Tage später legten die Chefs der blauen Stadtpartei und des Stadtklubs ihre Funktionen zurück. Im Klub folgte Alexis Pascuttini als Chef nach.
Ein Jahr später schloss der Klub unter Pascuttinis Führung den Mandatar Roland Lohr aus. Lohr soll von den mutmaßlich missbräuchlichen Geldflüssen gewusst haben, vermuteten Pascuttini und Co. Der blaue Landesparteivorstand wollte Lohr dennoch weiter im Klub sehen – obwohl die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung bei Lohr durchführte. Weil Lohr nicht wieder in den Klub aufgenommen wurde, schloss die FPÖ am 18. Oktober Pascuttini aus der Partei aus.
Alexis Pascuttini am Dienstag, 7. Mai 2024, anl. einer Sitzung des U-Ausschusses zum "Rot-Blauen Machtmissbrauch" im Parlament in Wien. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER
Alexis Pascuttini
wurde ursprünglich von der FPÖ zum Grazer Klubchef bestellt. Weil Pascuttini den Mandatar Roland Lohr aus dem Klub warf, schloss die FPÖ Pascuttini aus der Partei aus.
Pascuttini gründete daraufhin mit den anderen einst blauen Gemeinderäten Claudia Schönbacher, Michael Winter und Astrid Schleicher den „Korruptionsfreien Gemeinderatsklub“ (KFG) als Nachfolgeorganisation des FPÖ-Klubs in Graz.
So weit, so bizarr.
Ungewöhnliche Allianz
Doch aus dem blauen Hickhack wurde rasch ein juristisches Ringen: 1,8 Millionen Euro an Steuergeld könnten in der FPÖ Graz und im blauen Gemeinderatsklub verschwunden sein, vermutet die Staatsanwaltschaft. Und Pascuttini sieht sich und seinen KFG als rechtlichen Nachfolger des ehemaligen FPÖ-Klubs, der durch die mögliche Untreue geschädigt wurde. Pascuttini will das Geld für seinen Klub – und Akteneinsicht in das Verfahren. Er will sich persönlich und politisch als Aufdecker der Finanzaffäre positionieren.
Die Freiheitlichen freut das freilich nicht: Die Ermittlungen bieten eine politische Angriffsfläche. Je öffentlicher sie sind, desto unangenehmer ist es für die FPÖ Steiermark und die Beschuldigten in dem Verfahren.
Umgekehrt gilt: Je weniger Personen Akteneinsicht haben, desto weniger Details können aus den Ermittlungen nach außen dringen. Dass das Ermittlungsverfahren abseits der Öffentlichkeit geführt wird, ist auch im Kerninteresse der Staatsanwaltschaft.
In diesem kleinen Fall haben Beschuldigte, FPÖ und Staatsanwaltschaft dasselbe Ziel.
Tatsächlich beauftragte der steirische FPÖ-Chef Mario Kunasek gleich zwei entsprechende Gutachten von Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer sowie Verfassungsexperte Heinz Mayer. Tenor der beiden: Weil Pascuttini und Co. aus der FPÖ ausgetreten sind und sich als KFG neu gegründet haben, könnten sie nicht die Opferstellung des FPÖ-Klubs übernehmen. Am 17. April 2023 stellte Kunasek, selbst Beschuldigter in der Causa, daher einen Antrag auf Ausschluss des KFG. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt folgte dem, stützte sich rechtlich auf die von Kunasek beauftragten Gutachten – und schloss den KFG aus dem Verfahren aus.
Falsches Vertrauen
Ein Fehler, wie sich mittlerweile herausgestellt hat: Der KFG kämpfte juristisch gegen den Ausschluss an – und bekam Recht. Klubs im Nationalrat, Landtag oder eben auch Gemeinderat sind nicht an Parteien gebunden. Auch wenn – wie hier in Graz – ein ganzer Klub aus einer Partei austritt beziehungsweise ausgeschlossen wird und sich fortan anders nennt, sind seine Abgeordneten noch immer die rechtlichen Nachfolger des ursprünglichen Klubs. Der KFG konnte sich dem Verfahren wieder anschließen.
Das hat nun auch finanzielle Folgen für die Republik. Denn der KFG klagte die eigenen Ausgaben ein, die der Klub brauchte, um wieder zurück ins Verfahren zu kommen. 3600 Euro plus Zinsen muss der Staat dem KFG bezahlen. Angesichts des milliardenschweren Budgetslochs fällt das für die Republik finanziell wohl kaum ins Gewicht. Die Begründung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz dürfte schmerzhafter sein.
Kurz gesagt: Staatsanwaltschaften dürfen allgemein nur „offensichtlich unberechtigte“ Privatbeteiligtenanschlüsse zurückweisen. Beim KFG sei es eben nicht so eindeutig gewesen, entschied das Gericht.
Als weiteres Zwischenergebnis ist daher festzuhalten, dass die Zurückweisung des Privatbeteiligtenanschlusses der Klägerin durch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt auf einer unvertretbaren Rechtsansicht beruhte.
des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz
Zudem kritisiert das Gericht die Staatsanwaltschaft für ihre „teils beinahe wortwörtliche Übernahme der Ausführungen aus den von anderen Verfahrensbeteiligten vorgelegten Rechtsgutachten Birklbauer und Mayer“. Dass die Staatsanwaltschaft den KFG vom Verfahren ausgeschlossen habe, beruhe „auf einer unvertretbaren Rechtsansicht“.
Die Republik soll also zahlen, weil die Staatsanwaltschaft dem Antrag von Mario Kunasek folgte. Und weil sie von rechtlich unhaltbaren FPÖ-Gutachten abschrieb. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Alexis Pascuttini freut sich naturgemäß über seinen juristischen Sieg. Der KFG-Klubobmann will aber auch wissen, warum sein Klub überhaupt rechtswidrig und „auf Antrag von Mario Kunasek“ aus dem Verfahren ausgeschlossen wurde. Er fordert parlamentarische Aufklärung und bittet das Justizministerium um Unterstützung.
Die ehemalige Staatsanwältin, die diese Fehler begangen hatte, arbeitet mittlerweile selbst im Justizministerium. Die Ermittlungen in der Finanzcausa der FPÖ Graz führt nun ein Staatsanwalt, der zuvor bei der WKStA tätig war. Seit er den Fall übernommen hat, haben die einst langsamen Ermittlungen an Fahrt aufgenommen. Anfang 2026 dürften sie abgeschlossen sein. Dann wird über Anklage oder Einstellung dieser schier endlosen Geschichte entschieden.