Kartellprozess: VfGH hält Gerichtskosten für Heineken zulässig
Es geht um 22.626 Euro: In Zusammenhang mit dem Kartellprozess gegen die Brau Union hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun über einen finanziellen Nebenaspekt des Verfahrens entschieden. Im Mittelpunkt stehen die Kosten für das Übersetzen eines Antrags der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Der VfGH hält die gesetzliche Regelung, nach der diese Kosten dem niederländischen Mutterkonzern Heineken auferlegt werden können, für grundsätzlich verfassungskonform. Über den konkreten Kostenbeschluss muss nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheiden.
Der Streit geht auf den Versuch zurück, dem 100-prozentigen Brau-Union-Eigentümer Heineken den 246 Seiten langen Antrag der BWB im Jahr 2024 zuzustellen. Der niederländische Konzern verweigerte damals die Annahme der Unterlagen mit der Begründung, dass diese auf Deutsch verfasst waren.
Das Kartellgericht ließ daraufhin den Antrag ins Niederländische übersetzen. Zu einer Zustellung über die niederländischen Behörden kam es allerdings nicht mehr: Heineken hatte zwischenzeitlich einen österreichischen Rechtsvertreter namhaft gemacht, dem der Antrag zugestellt wurde.
Kostenvorschuss
Das Kartellgericht verpflichtete Heineken dennoch, die bereits entstandenen Übersetzungskosten zu tragen. Dafür sieht das Kartellgesetz eine Sonderregelung vor: Das Gericht bezahlt die Übersetzung zunächst aus Amtsgeldern im Voraus, kann die Kosten anschließend aber dem betroffenen Unternehmen auferlegen.
Heineken argumentierte gegenüber dem OGH, das Kartellverfahren habe wegen der möglichen hohen Geldbußen (zehn Prozent des weltweiten Konzernumsatzes) einen „strafrechtsähnlichen“ Charakter. Daraus leitete der Konzern das Recht ab, in einer ihm verständlichen Sprache über die Vorwürfe informiert zu werden, ohne eine allenfalls notwendige Übersetzung selbst bezahlen zu müssen.
Der OGH griff diese Einwände auf und teilte die verfassungsrechtlichen Bedenken. Er stellte zudem infrage, warum Heineken die Übersetzung unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bezahlen soll. Üblicherweise richten sich Gerichtskosten nach dem Verfahrenserfolg. Für grenzüberschreitende Übersetzungskosten sieht das Kartellrecht jedoch eine Sonderregel vor.
Verfassungskonform
Der VfGH hält nun diese Regelung grundsätzlich für zulässig. „Das Erfolgsprinzip gilt daher nur eingeschränkt“, lautet das Erkenntnis des Höchstgerichts. Auch die Belastung durch die Übersetzungskosten beeinträchtige die Verteidigung nicht entscheidend, urteilte das Höchstgericht und verwies dabei auf die wirtschaftliche Dimension des Kartellverfahrens. Der Gesetzgeber dürfe daher vorsehen, dass das betroffene Unternehmen die Kosten einer Übersetzung zu tragen habe.
Der Fall geht nun zurück zum OGH. Dieser muss über Heinekens Rekurs gegen den konkreten Kostenbeschluss des Kartellgerichts entscheiden. Der grundsätzliche Einwand, die gesetzliche Regelung sei verfassungswidrig, ist nach dem Erkenntnis des VfGH damit vom Tisch.
Weitere Einvernahmen im Herbst
Über die Vorwürfe im eigentlichen Kartellprozess ist damit freilich noch nicht entschieden. Nach mehr als einem Dutzend Einvernahmen werden im Herbst weitere Zeugen befragt. Mit einem Urteil ist nicht vor Jahresende zu rechnen.
Die BWB wirft den Brau-Union-Gesellschaften Marktmachtmissbrauch und den Austausch wettbewerbssensibler Informationen vor. Den Vorwürfen gingen Hinweise aus der Getränkehandelsbranche und eine Hausdurchsuchung im April 2022 voraus. Der Braukonzern bestreitet alle Vorwürfe.
Neben Österreichs größtem Brauereikonzern Brau Union, muss sich auch dessen Konzernmutter Heineken vor Gericht verantworten. Eine Beteiligung an den mutmaßlichen Verstößen wirft ihr die Kartellbehörde nicht direkt vor. Da die Brau Union aber vollständig im Eigentum der Heineken-Gruppe steht, trage der niederländische Mutterkonzern eine Mithaftung. Auch Heineken hat sämtliche Vorwürfe immer bestritten. Nun ist das Kartellgericht am Zug.