Eine Frau sitzt in einem Atelier auf einem Hocker, umgeben von Regalen mit Keramik und kleinen Figuren.
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Gewerbeordnung: Wieso eine Keramik-Dozentin plötzlich nicht mehr töpfern darf

Lilith Matthews hat Keramik studiert, leitet eine Uni-Werkstatt und arbeitete jahrelang in einer Porzellanmanufaktur. Wirtschaftskammer und Gewerbebehörde verbieten ihr jetzt aber, zu töpfern und Teller zu verkaufen. Ein Scherbenhaufen.

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Am 28. Oktober 2025 bekam Lilith Matthews einen höchst unerfreulichen Brief von der Wirtschaftskammer Wien. Darin stand nichts weniger, als dass sie unverzüglich damit aufhören solle, ihre Porzellan- und Keramikerzeugnisse herzustellen und zu verkaufen. Für jemanden, der sein ganzes Berufsleben der Keramik- und Porzellanverarbeitung gewidmet hat, sind das sehr schlechte Nachrichten.

„Ich bin aus allen Wolken gefallen! Vor allem war ich davon überzeugt, dass ich nichts Falsches mache“, erzählt Matthews. Aber genau das stand in dem Brief – und zwar ganz oben im Betreff: „Verdacht auf unbefugte Ausübung des Keramikhandwerks“. Und weiter: „Bis zum Vorliegen eines entsprechenden Befähigungsnachweises und der Anmeldung des Gewerbes der Keramik sind Sie nachdrücklich dazu angehalten, weder Keramik herzustellen, zu brennen oder zu glasieren sowie jegliche damit verbundene Werbung sofort einzustellen.“

Marina Delcheva

Marina Delcheva

leitet das Wirtschafts-Ressort. Davor war sie bei der „Wiener Zeitung“.