915 Euro jährlich zahlen selbstständige Tierärzte als Umlage an die ÖTK. Eine Reduktion beziehungsweise eine Befreiung davon gibt es etwa für die ersten Berufsjahre oder für die Zeit im Mutterschutz oder in der Karenz. Angestellte Tierärztinnen zahlen – je nach Einkommen – weniger. Hinzu kommen 89 Euro für eine Sterbekasse. 344 Euro pro Monat zahlen außerdem alle selbstständigen Tierärztinnen und Tierärzte für den Versorgungsfonds. Das sind also mehrere Tausend pro Jahr. Wer 35 Jahre lang den vollen Betrag in den Versorgungsfonds einbezahlt hat, bekommt im Ruhestand 14 Mal im Jahr 655 Euro brutto monatlich aus dem Fonds – zusätzlich zur gesetzlichen Pensionsversicherung. Geld aus diesem Topf geht aber auch an Hinterbliebene, zum Beispiel Witwen.
Für angestellte Tierärzte gibt es je nach Einkommenshöhe eine Reduktion der Beitragszahlungen bis hin zu einer Befreiung, wenn sie weniger als 1308 Euro brutto monatlich verdienen. Selbstständige zahlen hingegen immer den vollen Beitrag.
344 Euro zu haben oder nicht, macht für viele (speziell Frauen) einen großen Unterschied – im Kern dieser Geschichte geht es genau darum. Und ob es weiterhin zeitgemäß und zumutbar ist, dieses Pflichtgeld einzuheben. Der Versorgungsfonds wurde 1953 eingerichtet. Zu einer Zeit, als das staatliche Pensionssystem nicht so ausgereift war wie heute, die Mehrheit der Tierärzte Männer waren und das Studium samt Doktoratsabschluss kürzer dauerte. Und als Männer keinerlei Karriereunterbrechungen und Gehaltseinbußen hinnehmen mussten, wenn sich Nachwuchs in der Familie einstellte. Um die Kinderbetreuung kümmerte sich damals in der Regel die Frau. „Da ist es natürlich leicht, 35 Jahre lang Vollzeit und darüber hinaus zu arbeiten“, meint Hannah Gruber, die ihren echten Namen nicht im profil lesen möchte. Sie fürchtet eine öffentliche Konfrontation mit der Kammer – so wie andere Veterinärmedizinerinnen auch, mit denen profil sprach. Hannah ist selbstständige Tierärztin im Waldviertel, hat eine eigene Praxis und ist alleinerziehend. Ihr Kind kommt bald in die Schule. „Ich arbeite fast Vollzeit, ich habe manchmal am Wochenende Bereitschaft oder muss in der Nacht zu einem Tier fahren“, erzählt sie. „Aber ich muss mich selbstverständlich auch um mein Kind kümmern. Und wenn ich keine Kinderbetreuung organisieren kann, kann ich auch nicht arbeiten.“
Frauenjob
Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen für den Versorgungsfonds kämen aber jenen gleich, die ein Großklinikbetreiber mit Millionenumsatz leisten müsste, sagt sie. Sie verlangt darum, wie viele andere, eine Anpassung des Umlage- und Vorsorgesystems an das reale Einkommen, wie bei den angestellten Tierärzten. „Die Tierärztekammer wird großteils von Männern kurz vor der Pension geführt. Sie haben keine Ahnung, mit welchen Herausforderungen junge Frauen und Mütter kämpfen“, sagt sie.
Ein Vorwurf, der etwas verkürzt scheint. Mit Kurt Frühwirth ist zwar der Präsident tatsächlich ein Mann, aber der Vorstand der ÖTK besteht insgesamt aus zwei Frauen und zwei Männern. Und von den 27 Delegierten sind 13 Frauen. Die Realität bildet diese Parität aber nicht unbedingt ab. Heute sind 82 Prozent der Absolventen der Veterinärmedizinischen Universität Frauen. Unter den Kammermitgliedern liegt der Frauenanteil bei 65 Prozent. Ein Beruf also, der spätestens nach der nächsten Pensionierungswelle fest in Frauenhand ist.
Zurück nach Berndorf im Salzburger Flachgau zu Simone Reiter: Die Tierärztin hat zwei kleine Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind. Deshalb arbeitet sie nur ein bis zwei Tage pro Woche am Schlachthof, wo sie aber nicht angestellt ist. Reiters Dienste bedeuten oft Zehn- bis Zwölfstundenschichten. Wenn sie um fünf Uhr morgens das Haus verlässt, kümmert sich ihr Partner um die Kinder. „Für die Kammer gelte ich damit als selbstständig und muss monatlich 344 Euro für den Versorgungsfonds zahlen. Die Arbeit lohnt sich damit überhaupt nicht, – und das, obwohl wir vor allem am Land einen eklatanten Tierärztemangel haben.“ Ihre jährlichen Kammerkosten: 5186 Euro.
Die gleichen Töne schlagen Tierärztinnen in der Facebook-Gruppe „Tierärzte unter sich“ an. Eine schreibt: „Vielen Praxen wäre geholfen mit Frauen, die sich motiviert, aber nicht in Vollzeit einbringen können/wollen. Die Kammer ist ein Hauptgrund, warum sich das für diese nicht lohnt.“ Postings wie diese finden sich in der Gruppe derzeit zuhauf.
Reiter ist bereit, die geforderte Entlastung auch für Selbstständige notfalls vor Gericht zu erstreiten. Sie und ihr Anwalt haben vor rund sechs Wochen eine Beschwerde und eine „Anregung zur Einleitung einer Normprüfung beim Verfassungsgerichtshof“ eingebracht. Darin wird mit dem Gleichheitsgrundsatz argumentiert. Dieser verbietet grundsätzlich, Gleiches ungleich zu behandeln, aber eben auch, Ungleiches gleich zu behandeln. In der Beschwerde wird argumentiert, dass ein angestellter Tierarzt mit dem gleichen Einkommen wie ein selbstständiger Tierarzt eine Reduktion der Beiträge für den Versorgungsfonds erwirken kann, eine selbstständig tätige Tierärztin diese Möglichkeit aber nicht hat. „Die Situation der Beschwerdeführerin, die aufgrund von Kinderbetreuungspflichten geringe Umsätze erzielt, zeigt die Unsachlichkeit dieser Regelung deutlich auf“, steht im Beschwerdebrief.
Simone Reiter ist selbständige Tierärztin am Land. Weil sie zwei kleine Kinder hat, kann und möchte sie derzeit nicht Vollzeit arbeiten. ,,Ich mag meinen Job, will aber nicht mein mühsam verdientes Geld für eine zweitklassige Pensionsvorsorge ausgeben. Diese Bevormundung durch die Kammer ist unerträglich'', sagt sie.
Die ÖTK bestätigt eine Anzeige und andere Beschwerden in diesem Zusammenhang. „Die Kritik an der fixen Beitragshöhe wird zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass der Versorgungsfonds nach dem Solidaritätsprinzip funktioniert, in dem Risiken gemeinschaftlich getragen werden“, schreibt eine Sprecherin auf Anfrage. Der Fonds werde versicherungsmathematisch laufend evaluiert. Und weiter: „Gleichzeitig ist festzuhalten, dass es sich bei dem Fonds um eine gesetzlich vorgesehene Versorgungseinrichtung handelt. Die Festlegung der Beitragshöhe wird nach gesetzlich vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Berechnungen und Gutachten festgelegt und von der Delegiertenversammlung beschlossen.“
2025 hatte die Tierärztekammer 3662 Mitglieder, wovon 2166 selbstständig und 1496 angestellt waren – das ist in etwa ein Verhältnis von 60 zu 40. Sie alle zahlen mal mehr mal weniger in den Versorgungsfonds ein, von dem wiederum pensionierte Tierärzte profitieren, nachdem sie selbst ein Berufsleben lang einbezahlt haben. Aber was genau steckt hinter oder besser gesagt in diesem Fonds?
Immo-Deals
Laut Bilanz erwirtschaftete der Versorgungsfonds 2024 einen Überschuss von 3,6 Millionen Euro. Noch beachtlicher ist aber das Immobilienportfolio, das sich im Laufe der Jahre angehäuft hat. profil vorliegenden Unterlagen zufolge besitzt der Versorgungsfonds 37 Liegenschaften, die 2025 mit 268 Millionen Euro bewertet waren. Hinzu kommt ein veranlagtes Kapitalvermögen von rund 20 Millionen Euro. Allein das Immobilienportfolio warf eine Rendite von drei Prozent ab. Dazu zählen zum Beispiel die eigene Zentrale am Wiener Hietzinger Kai, aber auch zahlreiche Zinshäuser in bester Innenstadtlage.
Hier lagern 288 Millionen Euro, die streng genommen allen Tierärzten und Tierärztinnen gehören. Warum ihn also nicht einfach auflösen oder schließen? Genau dieser Frage ging die ÖTK 2014 nach. Ein Gutachten, erstellt vom bekannten Rechtsprofessor Wolfgang Mazal, kam jedoch zum Schluss: Eine Schließung des Versorgungsfonds ist zwar rechtlich möglich, aber praktisch und politisch sehr heikel. Es bedürfe eines mehrjährigen Prozesses mit Übergangsfristen und des besonderen Schutzes all jener Tierärztinnen und Tierärzte, die kurz vor der Pension stehen und in ihrer Lebensplanung mit den Einnahmen aus diesem Fonds rechnen. Auf Nachfrage möchte die ÖTK die Finanzgebaren des Fonds nicht kommentieren.
Diese Argumente stellen vor allem junge Tierärzte nur bedingt zufrieden. „Jeder ETF-Sparplan (automatisierter Anlageplan, Anm.) wirft am Ende mehr Rendite ab. Ich hätte gern die Freiheit, über mein Geld selbst zu verfügen und zu entscheiden, ob ich damit einen Wohnkredit finanziere oder es anders anlege“, sagt Alexander Karl, Tierarzt in Oberösterreich. Nicht nur Tierärztinnen sind sauer. Karl arbeitet als angestellter Tierarzt und übernimmt ab und zu, wie Reiter, Dienste am Schlachthof. Damit gilt er aus Sicht der Kammer als selbstständig und zahlt ebenfalls den vollen Beitrag.
In seinem Angestelltenverhältnis wartet er seit Jahren vergeblich auf einen Kollektivvertrag. Einen solchen gibt es für Tierärzte nicht. Auch hier nimmt er die Kammer in die Pflicht: „Sie vertritt sowohl die Interessen der angestellten als auch der selbstständigen Tierärzte. Das ist ein Interessenskonflikt.“ Von den 27 Delegierten seien zudem nur sieben unselbstständige Tierärzte, elf Delegierte vertreten die Interessen der Selbstständigen und neun jene der Länder – wobei die Ländervertreter nahezu alle selbstständig und damit oft Arbeitgeber sind. Die Kammer sagt dazu: Man arbeite weiter mit Nachdruck an einem Kollektivvertrag. „Ziel ist eine tragfähige, realistische und branchenadäquate Lösung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der tierärztlichen Versorgung.“
Zurück zum hauseigenen Pensionsfonds: Die Zahlung in den Versorgungsfonds ist zwar steuerlich absetzbar, aber um diesen Betrag sinkt die Pensionsgrundlage für die staatliche Pensionsversicherung. Im Fall von Simone Reiter sind das 150 bis 180 Euro monatlich weniger Pension. Und: „Damit ich als Geringverdienerin in der Pension das ganze eingezahlte Geld zurückbekomme, müsste ich rund 90 Jahre alt werden. Ich mag meinen Job, will aber nicht mein mühsam verdientes Geld für eine zweitklassige Pensionsvorsorge ausgeben. Diese Bevormundung durch die Kammer ist unerträglich.“ Ein Vorwurf, den in letzter Konsequenz das Gericht prüfen muss.
Wer vertritt wen?
Alexander Karl ist Tierarzt in Oberösterreich und sowohl angestellt, als auch selbständig tätig. Seit Jahren wird in der Kammer über einen Kollektivvertrag für Tierärzte verhandelt. Bisher ohne Erfolg. „Sie (die Kammer, Anm.) vertritt sowohl die Interessen der angestellten als auch der selbstständigen Tierärzte. Das ist ein Interessenskonflikt“, meint er.