Mercosur vor Gericht: Warum der Handels-Deal nun trotzdem kommt
EU-Mercosur steht für eine Handelszone mit über 700 Millionen Einwohnern in Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und den EU-27. Für mehr als 111 Milliarden Euro Warenhandel – und für über 25 Jahre heftiger politischer Auseinandersetzungen – zwischen Wirtschaftsliberalen und Umwelt-NGOs, zwischen Bauern und Industrie. Noch vor zwei Wochen schien es, als wäre der lange Kampf zu Gunsten der Deal-Befürworter ausgegangen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen schüttelte am 17. Jänner die Hände beteiligter Staatschefs in Paraguay. Sie setzte ihre Unterschrift unter Urkunden und lächelte erfolgssicher in die Kameras.
Dann wendete sich das Blatt kurz vor der Zielgerade erneut: Eine haarscharfe Mehrheit – um bloß zehn Stimmen – stimmte im EU-Parlament für die rechtliche Prüfung des Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ist der umstrittene Deal mit den Verträgen der Union vereinbar? Zur Erinnerung: Die Verträge der EU sind so etwas wie die Verfassung, das rechtliche Skelett der Union.
Man müsste meinen, so eine wichtige Frage der Vereinbarkeit klärt man schon im Zuge der Verhandlungen. „Naja“, meint Harald Oberhofer, Handelsökonom an der WU-Wien und am WIFO. „Um einen Vertrag zu prüfen, muss erst einmal ein Vertragstext da sein.“ Und seit dem letzten Entwurf 2019 hat sich der Inhalt nicht unerheblich geändert. An den ökonomischen Kernpunkten von Mercosur habe man nicht allzu stark gerüttelt, so Oberhofer. Doch ein neuer Entwurf, gerade wenn er so kontrovers diskutiert wird, kann eben eine rechtliche Prüfung hervorrufen.
Gespalten
Die Fraktionen der Grünen, die Linksfraktion, die Patrioten für Europa, zu denen unter anderem die FPÖ gehört, und die agrar-nahen Teile der konservativen EVP sprachen sich also für ein Rechtsgutachten durch den EuGH aus. Vor allem das „Rebalancing“ und das „Splitting“ werden beanstandet. Das klingt erstmal nach olympischen Gymnastik-Elementen, bezeichnet tatsächlich aber Vertragsinhalte und -formalia.
Der Rebalancing-Mechanismus soll einseitig ausgesetzte Maßnahmen ausgleichen: Wenn ein Vertragspartner Vorteile – also Zollsenkungen – zurücknimmt, darf der andere das im Gegenzug auch tun. Klingt erstmal plausibel. Kritiker wie die Grünen aber befürchten dadurch eine Barriere für neue Umwelt-, Sozial- und Gesundheitsgesetze in der EU.
Oberhofer nennt ein Beispiel: „Angenommen wir in Europa verbieten ein gewisses Pestizid, das aber von den Mercosur-Handelsliberalisierungen erfasst ist. Die Vertragspartner hätten dadurch automatisch weniger Handelsvorteile.“ Die Hersteller des Pestizids verlieren einen Absatzmarkt. So könnten die Mercosur-Staaten im Gegenzug die Zölle auf Autos wieder erhöhen. „Die Frage ist, ob durch Rebalancing die Möglichkeit, Europa-Standards zu verändern, eingeschränkt wird. Aber ich denke nicht, dass das der Fall ist,“ so der Ökonom.
Beim Splitting geht es nicht um Vertragsinhalte, sondern um das Verfahren zur Vertragsbeschließung. Im ursprünglichen Verhandlungsauftrag von 1999 sollte der Rat ein einziges umfassendes Abkommen verhandeln. Nun aber spaltete die Kommission den Deal in zwei: den reinen Handelsteil und den politischen Partnerschaftsteil. Der Vorteil für die Mercosur-Befürworter: Ein reines Handelsabkommen benötigt – im Gegensatz zu einem „gemischten Deal“ - nur eine qualifizierte Mehrheit, keine Einstimmigkeit im Rat. So konnte der Handelsteil von Mercosur trotz Gegenstimmen angenommen werden. Kritiker werfen der Kommission daher Umgehungstaktiken vor.
Ein Blick nach vorne… und zurück
Wegen dieser kontroversen Spaltung kann der Handelspart von Mercosur nun aber vorläufig in allen Mitgliedsstaaten in Kraft treten – trotz EuGH Prüfung. Schätzungsweise zwei Jahre, bis das Gutachten dann fertig ist, herrscht Rechtsunsicherheit, so Oberhofer. „Und Unsicherheit ist natürlich immer etwas, das Handeln einschränkt.“ Sollte der EuGH eine Unvereinbarkeit mit EU-Recht finden, wäre der Vertrag in seiner derzeitigen Fassung nichtig. Man müsste neu verhandeln.
Dieses Hin und Her bei Handelsabkommen der Union ist nicht allzu überraschend. Déja Vus: Das EU-Singapur-Abkommen und CETA, der Handelsdeal mit Kanada, wurden ebenso zuvor in Handels- und Politikteil gesplittet. Auch diese Deals legte das Parlament dem EuGH zur Begutachtung vor. Für den Handel gab es später vom Gerichtshof grünes Licht. Die Polit-Parts hängen weiterhin in der Warteschleife.
„Ich gehe davon aus, dass der EuGH die Vereinbarkeit des Handelsabkommens mit dem Unionsrecht bejaht,“ so der Handelsökoonom. Sobald der erste Mercosur-Staat das Abkommen ratifiziert, kommt der Deal also vorerst zur Anwendung. Das dürfte noch im März passieren.
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