Nach Wöginger: Bröckelt das System der Postenschieberei?
August Wöginger ist schuldig. Zumindest in erster Instanz. Wöginger, als ÖVP-Klubchef der wichtigste Mann der Kanzlerpartei im Parlament, hat Finanzbeamte zum Amtsmissbrauch angestiftet. So wurde ein Parteifreund Leiter des Finanzamtes Braunau. Besser geeignete Kandidaten wurden übergangen. Das hat das Landesgericht Linz erkannt. Wöginger sowie die beiden mitangeklagten Beamten wurden zu je sieben Monaten bedingter Haft sowie zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 180 Tagsätzen verurteilt. Der ÖVP-Klubchef schuldet dem Staat so 43.200 Euro – die Prozesskosten kommen noch oben drauf.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Wögingers Anwalt hat bereits Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Wöginger selbst hofft, in zweiter Instanz freigesprochen zu werden. Dennoch trat er gestern direkt nach dem Schuldspruch als ÖVP-Klubobmann zurück. Der Oberösterreicher will der Volkspartei aber als Nationalratsabgeordneter erhalten bleiben. Auch den ÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB dürfte Wöginger weiter führen und damit eine wichtige Funktion innerhalb der Partei behalten.
Doch das Urteil wirkt weit über die Volkspartei hinaus: Das Verfahren habe „ganz eindeutig ergeben“, dass die Begutachtungskommission „den ÖVP Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven bevorzugt“ habe, erklärte die Richterin, und: „Der Schaden für den Staat liegt nicht nur darin, dass nicht der Beste ausgewählt wurde, sondern auch, dass sich Bessere nicht mehr bewerben, wenn die Allgemeinheit das Vertrauen in staatliche Institutionen verliert.“ Das Urteil soll daher auch eine Vorbildfunktion erfüllen: „Zur Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung bedarf es einer spürbaren Sanktion.“
Proporz und Postenkorruption als altbekanntes Spiel
Postenkorruption ist strafbar. In Österreich, wo sich ÖVP und SPÖ die Republik lange im Proporz aufteilten, ist das noch eine neue, mancherorts sogar überraschende Erkenntnis. Später nutzten FPÖ und Grüne dieselben Instrumente um Parteifreunde nach oben zu hieven. Noch im Februar hatte der frühere Landeshauptmann von Tirol, Herwig van Staa, in einem Gastkommentar in der „Presse“ seinen Parteikollegen Wöginger für „völlig unschuldig“ erklärt: „Abschließend darf ich feststellen, dass ich August Wöginger in dieser Angelegenheit für völlig unschuldig halte und ich auch bereit bin, als Sachverständiger für Korruptionsbekämpfung des Europarates, aber auch als Zeuge, der oftmals gleich gehandelt hat, in jedem Verfahren zur Verfügung zu stehen.“
Ist das System der Postenschieberei etwas Ur-Österreichisches? Oder wird es durch den Schuldspruch doch ein Umdenken geben? Die ehemalige Höchstrichterin Irmgard Griss und Proponentin der Initiative „Bessere Verwaltung“ glaubt fest daran: „Es ist klar geworden, dass es einfach nicht geht, parteipolitisch für eine Stelle zu intervenieren.“ Neu im Fall Wöginger ist weniger der Vorwurf als die Konsequenz: Er wurde verurteilt. Damit verschiebt sich die Debatte – weg von politischer Kritik, hin zur strafrechtlichen Bewertung. Ein Präzedenzfall ist gesetzt.
Ob er wirkt, ist eine andere Frage. Die Mechanismen sind bekannt: Personalentscheidungen werden politisch vorabgestimmt, Parteibuch und Netzwerke wiegen schwerer als Qualifikation. Das zeigt sich auch in den Strukturen, die die Postenkorruption erst möglich machen: Besetzungskommissionen, in denen neben vom Minister ernannten Vertretern auch Personalvertreter der Gewerkschaftsfraktionen sitzen, öffnen Absprachen Tür und Tor.
Griss: Postenschacher bleibt, aber „man wird vorsichtiger“
Griss forderte schon einmal im profil-Gespräch: keine Gewerkschaftsvertreter mehr in den Besetzungskommissionen, stattdessen unabhängige Fachexperten ohne Ressortzugehörigkeit. Besonders heikel bleiben laut ihr auch Ministerwechsel: „Man muss genau hinschauen, ob dann ehemalige Mitarbeiterinnen Mitarbeiter aus ihren Kabinetten Leitungsfunktionen in der Verwaltung bekommen.“ Eine zunehmende „Politisierung der Verwaltung“ wird von Fachleuten immer wieder als Gefahr eingestuft. Nicht immer warten die Minister bis zu ihrem Abschied: Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) machte etwa den Leiter seiner Kommunikation im Kabinett auch zum interimistischen Leiter der Abteilung für strategische Kommunikation im Ministerium.
Das eigentliche Ausmaß des Problems lässt sich nur erahnen. Eine Recherche von profil und ORF zeigte vergangenen Herbst, wie verbreitet die Praxis ist: Seit 2006 gingen 205 Beschwerden wegen weltanschaulicher Diskriminierung bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission ein – ein kleiner Ausschnitt, denn wer sich beschwert, bringt seine weitere Karriere im öffentlichen Dienst ernstlich in Gefahr.
Griss' Fazit: „Ich glaube nicht, dass Postenschacher nicht mehr vorkommt, aber man wird vorsichtiger sein.“ Politologe Laurenz Ennser-Jedenastik sieht mehrere Lehren, die die Politik jetzt ziehen könnte: „Sich einfach nicht mehr erwischen lassen, aber das wäre natürlich ein trauriger Schluss.” Oder sie versteht, dass es wirklich eine institutionelle Änderung braucht. Im Juni soll eine Arbeitsgruppe Maßnahmen zu Objektivierung von Besetzungsverfahren berichten, das sieht Ennser-Jedenastik als Chance für die Regierung, wirklich ins Tun zu kommen und etwas zu verändern.
Politisch wiegt die öffentliche Stimmung mindestens so viel wie die rechtliche Bewertung: August Wöginger rangiert im aktuellen Vertrauensindex des Meinungsforschungsinstituts OGM an letzter Stelle, sogar hinter FPÖ-Chef Herbert Kickl.
Zumindest in der Bevölkerung dürfte inzwischen eine klare Haltung zur Postenschieberei vorherrschen: Geht gar nicht.