Nach Wöginger-Rücktritt: Überraschungskandidat wird neuer ÖVP-Klubobmann
Das Urteil ist gefallen: ÖVP-Klubchef August Wöginger ist schuldig. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte dem Oberösterreicher Anstiftung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen, das Landesgericht Linz hat ihn deshalb verurteilt. Wögingers Anwalt hat Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Straflandesgericht Linz verurteilte Wöginger zu sieben Monaten bedingter Haft sowie einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 180 Tagessätzen, in Wögingers Fall insgesamt 43.200 Euro. Die beiden wegen Amtsmissbrauchs mitangeklagten Beamten erhalten dieselbe Strafhöhe, sie entgehen damit einem Amtsverlust.
Wöginger soll sich im Jahr 2017 beim damaligen Generalsekretär des Finanzministerium, Thomas Schmid, dafür eingesetzt haben, dass ein ÖVP-Bürgermeister Vorstand des Finanzamtes Braunau wird. Schmid behauptete im Prozess in Linz unter Wahrheitspflicht, dass er diesen Wunsch an die zuständige Begutachtungskommission weitergegeben habe. Der ÖVP-Bürgermeister wurde dann tatsächlich Vorstand.
Durchaus zur Überraschung seiner ehemaligen Vorgesetzten: Sie ging davon aus, dass er den Job nur erhalten konnte, weil er der einzige Bewerber war. Dem war nicht so: Hinter den Kulissen wurde fleißig nachgeholfen.
Um den Weg für den ÖVP-Bürgermeister freizumachen, wurde die Finanzbeamtin Christa Scharf übergangen. Später stellte die Gleichbehandlungskommission fest, dass Scharf für den Posten besser geeignet gewesen wäre. Den Leitungsposten habe sie nur aufgrund ihrer politischen Weltanschauung nicht erhalten.
Die WKStA sah darin einen „lupenreinen Postenschacher“. Wöginger betonte stets, er habe lediglich einen „Wunsch“ deponiert und eine rechtswidrige Handlung in diesem Kontext „auch gar nicht für möglich gehalten“.
„Ganz eindeutig“ parteipolitische Motive
Die Richterin sah dies anders: Von einem unbedeutendem Bürgeranliegen könne „keine Rede sein“. Wäre es ein belangloses Bürgeranliegen, wäre „in keinster Weise nachvollziehbar“, dass sich Wöginger bei Schmids Nachricht sofort ausgekannt hatte: „Man würde vielmehr eine nachfragende oder irritierte Reaktion erwarten.“ Im Gegenteil habe sich Wögigner aber sogar gefreut, erklärte die Richterin mit Verweis auf seine Emojis (Daumen hoch, lachender Smiley) und seiem in Großbuchstaben geschriebenen: „DANKESCHÖN“
Das Beweisverfahren habe „ganz eindeutig ergeben“, dass die Begutachtungskommission „den ÖVP Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven bevorzugt“ habe, so die Richterin: Es sei dafür notwendig gewesen, „das Hearing in den Fokus zu stellen und die bisherige Erfahrung der anderen Bewerber zurückzustellen“. Erklären konnte das im Beweisverfahren laut der Richterin niemand. Und: „Die Fokussierung auf das Hearing ist aus unsachlichen Gründen erfolgt und widerspricht eindeutig dem Gesetz.“
Das Gericht hat nun entschieden: Alle drei Angeklagten sind schuldig. Die beiden Beamten wurden zudem auch wegen Falschaussage verurteilt. Ihr Strafmaß ist aber dasselbe wie jenes von Wöginger: Sieben Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagsätzen.
Zur Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung bedarf es einer spürbaren Sanktion.
in der Urteilsbegründung gegen August Wöginger
„Der Schaden für den Staat liegt nicht nur darin, dass nicht der Beste ausgewählt wurde, sondern auch, dass sich Bessere nicht mehr bewerben, wenn die Allgemeinheit das Vertrauen in staatliche Institutionen verliert“, erklärte die Richterin. Sie erklärte ihr Urteil auch mit einer abschreckenden Wirkung: „Zur Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung bedarf es einer spürbaren Sanktion.“
Rücktritt als Klubchef, Wöginger bleibt Abgeordneter
In einem ersten Statement nach dem Urteil hoffte Wöginger auf einen Freispruch in zweiter Instanz. Dennoch legte er seine Funktion als Obmann des ÖVP-Nationalratsklubs mit sofortiger Wirkung zurück. Der Oberösterreicher bleibt aber Nationalratsabgeordneter und ÖVP-Bereichssprecher für Arbeit und Soziales. Als potenzielle Nachfolger als Klubobmann wurden die Abgeordneten Andreas Ottenschläger vom Wirtschaftsbund und Georg Strasser, Präsident des Bauernbunds gehandelt. Eine Mehrheit in der ÖVP-Fraktion bevorzugte Ottenschläger, der als Finanzsprecher der ÖVP im Parlament zuletzt federführend das Doppelbudget verhandelte. Doch dieser soll sich am Ende gegen den Job entschieden haben, wohl weil er als Klubobmann mit Berufsverbot belegt ist und seinen Job als Geschäftsführer der familieneigenen Bauträgergesellschaft aufgeben hätte müssen.
Also begab sich ÖVP-Obmann Christian Stocker auf Personalsuche und schlug seinem Klub schließlich den steirischen Abgeordneten Ernst Gödl vor. Der Jurist sitzt seit 2017 im Nationalrat und ist Sicherheitssprecher seiner Partei. Dienstagvormittag wählten ihn die schwarzen Mandatare einstimmig zu ihrem Klubchef. Auch für ihn selbst, so Gödl, sei das Angebot eine Überraschung gewesen.
August Wöginger gab zwar den Klubvorsitz auf, bleibt aber in seinem Amt als Obmann des schwarzen Arbeitnehmerbundes (ÖAAB) und ist damit weiterhin Mitglied im ÖVP-Bundesparteivorstand und einer der mächtigsten Funktionäre der Partei. Insofern trifft sogar wörtlich zu, was Stocker bei der Vorstellung Gödls über Wöginger sagte: „Er wird immer im Herzen der Volkspartei bleiben.“ Beim Bundestag des ÖAAB im Herbst wird er neuerlich kandidieren.
ÖVP-intern war klar, dass Wöginger im Falle eines Schuldspruchs unmittelbar zurücktreten würde. Dem Klubobmann waren die Strapazen des Prozesses deutlich anzumerken. Am Landesparteitag der ÖVP Oberösterreich im März hatte er bereits darauf verzichtet, wieder als ein Stellvertreter von Landesparteiobmann Thomas Stelzer zu kandidieren. Für seine Volkspartei, im Bund und in Oberösterreich (dort wird im Herbst 2027 gewählt), ist er zur Belastung geworden. Im Ranking des APA/OGM-Vertrauensindex fiel der zurückgetretene Klubobmann auf den letzten Platz, hinter FPÖ-Obmann Herbert Kickl, zurück.
Kronzeuge Schmid
Spannend war in diesem Prozess auch die Rolle von Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid. Er ist Kronzeuge in einer Reihe an Verfahren, auch im Prozess gegen Wöginger. Wann immer seine Aussagen vor Gericht als glaubwürdig eingeschätzt werden, stärkt das auch das Vertrauen in seine Schilderungen in anderen Verfahren.
Die wohl größten noch laufenden Ermittlungen sind jene in der Inseraten-Affäre, in der neben Ex-Kanzler Sebastian Kurz, die Herausgeber Wolfgang Fellner, Christoph und Eva Dichand auch die ÖVP als Partei als Beschuldigte geführt wird.
Es wäre für [Schmid] ein Leichtes gewesen, alle Angeklagten viel schwerer zu belasten. Das hat er aber nicht gemacht, er hat in seinen Aussagen differenziert.
in der Urteilsbegründung gegen August Wöginger
Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft Linz nach einer Anzeige von Kurz Ermittlungen wegen Falschaussage gegen Schmid eingeleitet. Diese könnten Schmids Kronzeugenstatus gefährden.
Dennoch geht der Kronzeuge aus dem Verfahren gegen Wöginger wohl gestärkt hervor: „Schmid schilderte gleichlautend und nachvollziehbar“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, und: „Es wäre für ihn ein Leichtes gewesen, alle Angeklagten viel schwerer zu belasten. Das hat er aber nicht gemacht, er hat in seinen Aussagen differenziert.“
Diversion aufgehoben
Eigentlich war die Causa für Wöginger und die beiden mitangeklagten Beamten bereits erledigt: Am ersten Prozesstag am 7. Oktober 2025 übernahmen die drei Angeklagten im Rahmen einer Diversion Verantwortung für ihr Handeln. Wöginger verpflichtete sich zu einer Zahlung von 44.000 Euro, mehr als seine unbedingte Geldstrafe nun beträgt, die beiden Mitangeklagten zu 22.000 beziehungsweise 17.000 Euro. Zusätzlich sollten alle drei jeweils 500 Euro an die im Bestellungsverfahren übergangene Finanzbeamtin Christa Scharf entrichten. Somit hätten sich alle drei einen langwierigen Prozess und das Risiko einer Verurteilung erspart.
Nur ist das Mittel der Diversion dafür nicht vorgesehen. Um eine Diversion zu erhalten müssen Angeklagte „eine bloß geringfügige oder sonst unbedeutende Schädigung an Rechten herbeigeführt“ haben, hielt später auch das Oberlandesgericht Linz fest. Und das war in diesem Fall nicht gegeben. Die Diversion wurde aufgehoben, Wöginger und die beiden Beamten mussten doch wieder vor Gericht. Nun, mehr als ein halbes Jahr und 14 Verhandlungstage nach der gekippten Diversion, ist das Urteil in erster Instanz gefallen. Es ist nicht rechtskräftig.
Dennoch macht das heutige Urteil klar: Postenkorruption ist strafbar. Sogar in Österreich.