Eine rote Fußgängerampel vor zwei weißen Gebäuden in Wien bei Nacht.
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Vier Prozesse in einer Woche: BVT-Rekord bei Gericht

Ott, Peterlik, Schellenbacher, Causa „Nina“: Gleich vier Mal geht es diese Woche vor Gericht um Affären mit Bezug zum früheren Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Zentrale Fragen bleiben dennoch möglicherweise für immer ungeklärt.

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Dass ein früherer Nationalratsabgeordneter vor Gericht steht, kommt nicht alle Tage vor. Noch dazu in so einem aufsehenerregenden Zusammenhang. Der frühere FPÖ-Mandatar Thomas Schellenbacher muss sich heute wegen des Vorwurfs der Begünstigung vor dem Landesgericht Wiener Neustadt verantworten. Er soll den früheren Wirecard-Vorstand und mutmaßlichen Kreml Agenten Jan Marsalek im Juni 2020 bei der Flucht unterstützt haben, als sich dieser vom Flugplatz in Bad Vöslau per Privatjet zunächst nach Minsk und dann wohl weiter Richtung Moskau absetzte. 

Schellenbacher hat sämtliche Vorwürfe immer bestritten. In die Organisation der – wohl eher überstürzten – Abreise Marsaleks nach dem Wirecard-Zusammenbruch soll bekanntlich auch Martin Weiss involviert gewesen sein. Der war früher Ober-Nachrichtendienstler des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Und da schließt sich ein bisschen der Kreis. Wenn Schellenbacher heute vor Gericht erscheint, ist es bereits der vierte Prozess mit BVT-Bezug innerhalb dieser Woche – mit Sicherheit ein Rekord. Und gleich drei Mal ging es dabei um mutmaßliche Marsalek-Connections. 

Causa Ott vor dem Abschluss

Den Anfang machte am Montag Egisto Ott – profil berichtete. Der Geschworenen-Prozess gegen den Ex-BVTler wegen – unter anderem – des Verdachts der Russland-Spionage neigt sich dem Ende: Zuletzt bestanden die Verhandlungen zunehmend aus dem Vorlesen von Chat-Nachrichten und Aktenteilen. Wer sich darunter einen unterhaltsam, Podcast-haften Ohrenschmaus vorstellt, irrt freilich (den bekommen Sie bei uns hier). Der vorsitzende Richter muss einfach nur schauen, dass die Inhalte ins Gerichtsprotokoll kommen – und so hört sich die Lesung auch an. Richtig spannend wird es in den nächsten beiden Verhandlungen Mitte Mai. Dann könnte es bereits ein Urteil geben. Ott bestreitet sämtliche Vorwürfe, es gilt in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.

Bereits ein Urteil gab es diese Woche im Prozess gegen den früheren Generalsekretär im FPÖ-Außenministerium Johannes Peterlik. Der ehemalige Spitzenbeamte wurde am Mittwoch erstinstanzlich vom Vorwurf freigesprochen, er habe unbefugterweise einen geheimen Untersuchungsbericht zum Anschlag auf den russischen Ex-Doppelagenten Sergej Skripal mit dem Nervengift Nowitschok angefordert, möglicherweise gleich mehrere verschiedene davon geliefert bekommen – und derartige Berichte auch Egisto Ott gezeigt. Ott habe dann Fotos gemacht, die letztlich bei Marsalek gelandet seien, so der Verdacht.

Peterlik-Freispruch laut Gericht „ohne Zweifel“

Peterlik hat diesen Verdacht vehement zurückgewiesen. Auch Ott, der diesbezüglich selbst gar nicht angeklagt war, bestritt als Zeuge die Version der Staatsanwaltschaft. Letztlich urteilte das Gericht – und zwar ohne jeden Zweifel –, dass Peterlik kein strafbares Verhalten gesetzt habe. Als höchster Beamter des Außenministeriums habe er den Nowitschok-Bericht sehr wohl anfordern dürfen. Das von der Anklagebehörde unterstellte Motiv, er habe derartige Berichte Ott gezeigt, um sich „zu revanchieren oder zumindest wichtig zu machen“, hielt das Gericht – wie die Austria Presseagentur (APA) berichtete – für ausgeschlossen. Ott hatte ausgesagt, den von ihm abfotografierten Bericht in seinem Briefkasten gefunden und nicht von Peterlik erhalten zu haben. Das Gericht hielt das für glaubwürdig. profil berichtete an mehreren Verhandlungstagen aus dem Gerichtssaal. Rechtskräftig ist der Freispruch noch nicht: Die Staatsanwaltschaft Wien hat Rechtsmittel angekündigt.

Eine Verurteilung gab es am Mittwoch hingegen in St. Pölten – und zwar schon zum zweiten Mal in derselben Causa: Ein Ex-BVT-Beamter soll einer deutschen Privatagentin mit Stasi-Vergangenheit zugearbeitet haben. Die Frau – Codename: „Nina“ – war jahrelang im Sold großer Unternehmen unterwegs und führte private Ermittlungen durch. Der damalige BVT-Mitarbeiter soll in Zusammenhang mit mehreren Projekten der Privatschnüfflerin Firmenbuchabfragen durchgeführt und mit einer BVT-Software Organigramme erstellt haben. Und dafür habe er Geld erhalten, so der Vorwurf. 

Affäre „Nina“: zwei Monate bedingt 

Die Affäre flog 2016 auf und ist damit so etwas wie der allererste in einer ganzen Reihe von BVT-Skandalen. Bereits vor einem Jahr wurde der Beamte wegen Bestechlichkeit erstinstanzlich verurteilt. Doch der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung auf, weil er Ausführungen zur Frage einer allfälligen Verjährung im schriftlichen Urteil vermisst hatte. Die neuerliche Durchführung am Mittwoch fand gerade einmal vor vier Zuschauern statt: Ihrem „Frühstück“-Autor, einer APA-Journalistin, einem Gerichtspraktikanten und einem leger gekleideten Begleiter einer Schöffin. Die Verhandlung dauerte keine eineinhalb Stunden – das Resultat lautete wie im Vorjahr: zwei Monate bedingte Haft. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft kündigte Berufung gegen die Strafhöhe an. Der Ex-BVT-Beamte, der strafrechtliches Verhalten bestreitet, ließ sich drei Tage Bedenkzeit offen.

Die offenen Fragen

Zwei Monate bedingt – dafür, dass dem Urteil ein jahrelanges, riesiges Ermittlungsverfahren und ein grenzüberschreitender Skandal vorangegangen ist, wirkt das äußerst überschaubar. Tatsächlich sah das Gericht aber gerade einmal Zahlungen von insgesamt 7900 Euro für erwiesen an. Firmenbuchauszüge, die ohnehin öffentlich zugänglich sind? Organigramme? Das ist alles, was am Ende strafrechtlich übrigbleibt. Wesentliche Fragen in der Causa „Nina“ – über die Involvierung des Ex-BVT-Beamten hinaus – werden wohl in alle Ewigkeit unbeantwortet bleiben. Schließlich stand die Privatagentin im Sold großer Unternehmen und war an durchaus mysteriösen Aufträgen beteiligt. Vor Gericht spielten diese Hintergründe letztlich keine Rolle mehr.

Doch auch der Freispruch in der Causa Peterlik – so er denn rechtskräftig wird – lässt die Hauptfrage offen: Wenn es nun Peterlik nicht war, wer hat dann die Nowitschok-Berichte weitergegeben, sodass sie letztlich bei Jan Marsalek landeten? Gerichtlich wird das vielleicht niemals entschieden werden. 

Stefan Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ). 2022 wurde er mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet.