Außenministerin und Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger
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Faktencheck: Auch Neos hinterfragten Kurz’ Reisekosten

Außenministerin Beate Meinl-Reisinger ist wegen ihrer Flugreisen mit einer Kampagne von Opposition und Boulevard konfrontiert. Sie irrt allerdings, wenn sie meint, dass die Neos nie nach den Reisekosten von Sebastian Kurz gefragt hätten.

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Als „grotesk“ bezeichnete Außenministerin und Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger die Diskussion rund um die Reisekosten ihres Ressorts. Als Außenministerin müsse sie Termine im Ausland persönlich und zu repräsentativen Zwecken wahrnehmen. 

Die Freiheitlichen und der Boulevard thematisieren seit Monaten die Auslandsreisen der amtierenden Außenministerin. Die Freiheitlichen sprechen wörtlich von „Businessclass-Eskapaden“. Dass diese Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, wird durch das parlamentarische Interpellationsrecht ermöglicht. Ministerinnen und Minister sind zur wahrheitsgemäßen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von Nationalratsabgeordneten verpflichtet. Eine Nicht- oder nur eingeschränkte Auskunft ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei Auskünften, die die nationale Sicherheit betreffen.

Meinl-Reisinger nahm im Interview mit „Heute“ ausführlich zu ihren Reisekosten Stellung. Es sei „gelebte Praxis in der gesamten Verwaltung, dass man Kurzstrecke Economy fliegt. Das finde ich auch völlig in Ordnung.“ Doch bei Flügen über sechs Stunden sei das anders, sie müsse ja auch ausgeschlafen am Zielort ankommen. Das kann man so sehen wie die Außenministerin und ist nicht Gegenstand dieses Faktenchecks.

Angreifbarer ist, was sie auf die Nachfrage von „Heute“ sagte, ob sie oder ihre Partei in Oppositionszeiten nicht auch selbst parlamentarische Anfragen zu Auslandsreisen der damaligen Regierung – namentlich von Sebastian Kurz – gestellt hätten. 

Zu Auslandsreisen? Das wage ich zu bezweifeln.

Beate Meinl-Reisinger (Neos), auf die Frage, ob die Neos in der Opposition Anfragen über Sebastian Kurz’ Auslandsreisen eingebracht haben.

06.12.2025, Heute.at

Irreführend

profil hat einen Blick in die parlamentarischen Anfragen der Neos geworfen. Sie widerlegen die Außenministerin.

9440/J XXV, 07.06.2016:
Der Neos-Abgeordnete Christoph Vavrik erkundigt sich im Außenministerium nach einer Israel-Reise des damaligen Außenministers Sebastian Kurz im Rahmen des „Young Leaders Program“ im Mai 2016. Inklusive dieser Frage: „Wie hoch waren die Gesamtkosten für Flug, Unterkunft und Aufenthalt etc. der 25 Teilnehmerinnen des ‚Young Leaders Program‘ während ihrer Reise nach Israel vom 15. bis zum 19. Mai 2016?“ Laut Beantwortung des Außenministeriums erfolgte die Reise auf Einladung der israelischen Regierung – die Reisekosten wurden vom Gastgeberland übernommen.

13071/J XXV, 09.05.2017:
Der Neos-Abgeordnete Rainer Hable fragt nach den Hintergründen einer Libyen-Reise von Sebastian Kurz. Eine Aufstellung der Reisekosten war nicht Teil der Anfrage. Die Neos-Abgeordneten wollten in Erfahrung bringen, ob österreichische Unternehmen an der Reise teilnahmen und ob die Visite mit der Europäischen Union koordiniert war.

Das Ressort von Sebastian Kurz erklärte, die Reise habe gemeinsam mit anderen Außenministern von EU-Mitgliedstaaten stattgefunden. Die Anwesenheit österreichischer Unternehmen begründete Kurz mit deren Ansässigkeit und mit dem Ziel einer Stabilisierung der Region durch wirtschaftliche Entwicklung.

Für die steuerzahlende Bevölkerung ist es besonders wichtig, für Transparenz bei den dadurch entstehenden Kosten zu sorgen.

Josef Schellhorn

Neos-Abgeordneter in einer parlamentarischen Anfrage 2019

4044/J XXVI, 24.07.2019:
Der damalige Neos-Abgeordnete und heutige Staatssekretär im Außenministerium, Josef Schellhorn, richtet eine Anfrage an Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein zu den Auslandsdienstreisen von Altbundeskanzler Sebastian Kurz in den Jahren 2017 bis 2019. In der Einleitung heißt es: „Es ist unumstritten, dass seitens des Bundeskanzleramts Auslandsreisen zu Repräsentationszwecken, aus politischen Gründen bzw. zur Förderung der bilateralen Beziehungen notwendig sind.“ Zugleich argumentiert Schellhorn: „Für die steuerzahlende Bevölkerung ist es besonders wichtig, für Transparenz bei den dadurch entstehenden Kosten zu sorgen.“

In der Anfragebeantwortung weist Bundeskanzlerin Bierlein darauf hin, dass Österreich im abgefragten Zeitraum den Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehatte und damit das Bundeskanzleramt die EU gegenüber Drittstaaten nach außen vertreten habe. In einer eigenen Aufstellung listet das Bundeskanzleramt jede einzelne Reise des Altkanzlers samt medialer Begleitung und Kosten auf. Die Reisekosten für Sebastian Kurz beliefen sich auf 104.353,24 Euro.

Die Beantwortung der Bundeskanzlerin sorgte allerdings für Kritik: In einer zweiten, parallel entsendeten Anfragebeantwortung an die SPÖ, rechnete das Kanzleramt Reisekosten in Höhe von 1.325.659,91 Euro vor – eine Differenz von rund einer Million Euro.

Ein Sprecher der Kanzlerin verwies damals darauf, dass sich die Neos-Anfrage lediglich auf die anteiligen Reisekosten der Person Sebastian Kurz bezogen habe. Damit erklärten sich die vergleichsweise geringen Ausgaben. Etwa während des EU-Antrittsbesuchs machten die Ausgaben für Kurz allein 927 Euro aus, rechnet man die gesamte Delegation zusammen, kostete der Besuch 15.000 Euro.

3631/J XXVII, 01.10.2020:
Die Neos-Mediensprecherin Henrike Brandstötter richtet eine Anfrage an das Bundeskanzleramt zu einer Reise von Sebastian Kurz nach Somaliland (eine autonome Region Somalias). Inhaltlich soll Kurz darlegen, wann er vor Ort war und welche humanitären Projekte Österreich dort vorantreibt, samt dem dafür veranschlagten Budget – Reisekosten sind nicht Teil der Anfrage.

Kontrolle oder Skandal?

Parlamentarische Anfragen ermöglichen Abgeordneten Einblicke in die Arbeit der Ministerien und sollen damit die Kontrolle der Regierung gewährleisten. Die Antworten können allerdings auch zur politischen Skandalisierung genutzt werden. Entsprechend werden mit jeder neuen Legislaturperiode wiederkehrend neben Auslandsreisen auch der Fuhrpark oder die Personalkosten in den Ministerien abgefragt.

Auch die Neos nutzten in ihrer Oppositionsrolle dieses Instrument wiederholt, um Reiseaktivitäten von Regierungsmitgliedern zu hinterfragen. Einen Unterschied gibt es allerdings: Während die Neos primär Sinn und Zweck der Auslandsreisen erfragten, bringen die Freiheitlichen neuerdings detailliertere Anfragen zu Reisekosten ein – von Unterkunft und Ausstattung über Verpflegung und Buchungszeitpunkten bis hin zu Taxifahrten. All das ist durch das Interpellationsrecht gedeckt.

Auf profil-Anfrage hält das Außenministerium fest: „Die in Zusammenhang mit Dienstreisen gestellten Anfragen haben sich auf das politische Ziel der Reisen und den Inhalt der stattgefundenen Gespräche fokussiert.“ Die Anfragen der Neos würden sich daher vom „plumpen Populismus“ anderer unterscheiden, so das Ressort.

Fazit

Entgegen der Darstellung der Neos-Chefin haben die Neos in ihrer Oppositionszeit sehr wohl mehrfach parlamentarische Anfragen zu Auslandsreisen und explizit zu den Reisekosten von Sebastian Kurz als Außenminister und Bundeskanzler gestellt. Meinl-Reisingers Aussage ist daher irreführend. Laut eigener Interpretation zielten – anders als bei der FPÖ – die Neos-Anfragen auf den politischen Zweck und die Inhalte der Reisen. Das stellte auch Josef Schellhorn 2019 in seiner Anfrage klar, betonte allerdings zugleich die Wichtigkeit von Transparenz bei Reisekosten „für die steuerzahlende Bevölkerung“.

Kevin Yang

Kevin Yang

seit 2024 Redakteur und Faktenchecker bei profil Digital. Schwerpunkte: Arbeitsmarkt, Wirtschaftsrecht und Wohnbau. Davor bei „Wiener Zeitung“ und ORF.