Fall Weißmann: Staatsanwaltschaft beauftragt Materialsicherstellung
Eine ORF-Mitarbeiterin wirft Ex-Generaldirektor Roland Weißmann sexuelle Belästigung vor – er ihr und ihrem Anwalt Erpressung und verbotene Tonbandaufnahmen. Weißmann und sein Anwalt haben deswegen eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht, die den Anfangsverdacht so weit gegeben sieht, dass nun Ermittlungen eingeleitet wurden. Gegen beide wird wegen des Verdachts der schweren Erpressung nach §§ 144 StGB sowie des Vergehens des Missbrauchs von Tonaufnahmen und Abhörgeräten nach § 120 StGB ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft hat nun auch die ersten Ermittlungsmaßnahmen gesetzt. Laut der dem profil exklusiv vorliegenden Ermittlungsanordnung sollen nun Tonbandaufnahmen eines Gesprächs zwischen Weißmann und der Mitarbeiterin beigeschafft werden – sowie etliche Bilder. Dazu beantragt die Staatsanwaltschaft eine Reihe von Zeugeneinvernahmen.
Die Stiftungsratsspitzen Heinz Lederer und Gregor Schütze sollen ebenso vernommen werden wie das derzeitige ORF-Direktorium unter Interims-ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher.
Was vorgeworfen wird
Die ORF-Mitarbeiterin soll vor Jahren ohne Wissen von Weißmann Gespräche mit ihm aufgezeichnet haben. Diese soll sie am 4. März 2026 in der Kanzlei ihres Anwalts Z. dann auch Dritten zugänglich gemacht haben, indem zwei Tonbandaufnahmen vorgespielt worden sein sollen – was gesetzlich heikel ist. Anwesend waren der Stiftungsratsvorsitzende Heinz Lederer (SPÖ), sein Stellvertreter Gregor Schütze (ÖVP) sowie drei weitere Personen. Den Personen soll auch angeboten worden sein, noch eine dritte Aufnahme anzuhören, aber das soll von diesen abgelehnt worden sein. Man hatte genug gehört.
Weiters führt die Staatsanwaltschaft aus: „RA Dr. Z. (…) habe Mag. Roland Weißmann durch gefährliche Drohung zu einer Handlung genötigt, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, mit dem Vorsatz Mag. (….) durch das Verhalten des Genötigten unrechtmäßig zu bereichern, wobei er mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz und gesellschaftlichen Stellung drohte, wenn er nicht mit sofortiger Wirkung von seiner Position als Generaldirektor des ORF zurücktrete und eine Schadensersatzzahlung in der Höhe von EUR 25.000 Euro an Mag (…) leiste.“ Weiters sollten die Anwaltskosten in unbekannter Höhe übernommen werden. Sonst „würden die Vorwürfe der sexuellen Belästigung von Mag. (…) gegenüber Roland Weißmann und damit zusammenhängendes belastendes Material veröffentlicht und dem Journalismus zugeführt werden.“
Die Stiftungsräte Schütze und Lederer
Die Stiftungsräte Schütze (li.) und Lederer (re.) bleiben trotz aller Kritik auf ihren Stühlen kleben. Die gesamte Redaktion hat ihnen das Misstrauen ausgesprochen – sie zeigen sich davon unbeeindruckt.
Am Ende des Tages kam das so. Weißmann trat zurück – hätte wohl die 25.000 Euro bezahlt, damit er die damit verbundene Verschwiegenheitserklärung zur Rettung seines Rufs bekommen würde. Aber der ORF kam ihm zuvor. Die Stiftungsratspitze selbst erklärte (entgegen zuvor getätigter Versprechen darüber zu schweigen, weil das nur dem Unternehmen schaden würde) öffentlich, der Generaldirektor sei wegen Vorwürfen der sexuellen Belästigung zurückgetreten. Damit war alles öffentlich – und es wird wohl noch jahrelange Prozesse um diese Tage und Stunden Anfang März geben, die am Ende auch zu Weißmanns Kündigung seitens des ORF geführt haben.
Die Öffentlichkeit gesucht
Die Mitarbeiterin sagte zwar immer, sie selbst habe nie wollen, dass etwas öffentlich wird, ging später aber mit den ihr vorliegenden Chats selbst an die Öffentlichkeit. Sie sagte, sie sah sich dazu genötigt. Der „Falter“ veröffentlichte die ihm vorliegende Kommunikation im Wortlaut, was auch noch ein juristisches Nachspiel haben wird, das sich um die Frage dreht: Wurde Weißmanns höchstpersönlicher Lebensbereich dadurch verletzt – oder nicht? Wo sind die Grenzen des Journalismus, was veröffentlicht werden darf und was nicht? Wir glauben, dass eine derartige Veröffentlichung medienrechtlichen und medienethischen Richtlinien nicht entsprechen könnte, darum hat sich profil gegen eine wortwörtliche Veröffentlichung entschieden – meine Argumentation lesen Sie hier. Freilich berichten wir aber über den Inhalt.
Gegen Weißmann wird derzeit nicht ermittelt – im strafrechtlichen Sinne dürfte es sich nicht um sexuelle Belästigung handeln, ob der Austausch intimer Nachrichten nach Gleichbehandlungsgesetz diesen Tatbestand erfüllt, wird sich noch zeigen. Eine interne ORF-Compliance-Kommission, die von Thurnher eingesetzt wurde, hat schon geurteilt und befindet, dass keine sexuelle Belästigung vorliege. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundes erstellte aufgrund der medialen Berichterstattung eine Ferndiagnose, äußerte sich öffentlich und kommt zu dem Schluss: Dort sehe man das bei allem, was bisher bekannt sei, doch deutlich anders. Sie kann erst damit befasst werden, wenn dort eine offizielle Anzeige erstellt wird.
Rechtlich und moralisch geht das Verständnis davon, was als sexuelle Belästigung gewertet wird, weit auseinander – profil hat das hier aufgedröselt. Wohl auch deswegen gehen die Emotionen zu diesem Thema so hoch, und ist die Bewertung des Falles bisher schwierig.
Mitarbeiterprotest
Bisher ist auch kein Medium im Besitz des gesamten Materials, das ein vollständiges Bild ergeben würde. Die bisher bekannten Chats sind unvollständig und nur von einer Seite, nämlich von der ORF-Mitarbeiterin. Sie schilderte ihre Sichtweise auch profil ausführlich. Weißmann streitet die Vorwürfe ab, hat sein Material bisher aber nur der Compliance-Stelle vorgelegt. Würde er selbst mit intimem Material an die Öffentlichkeit gehen, würde er damit sein Recht auf den Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs aufgeben.
Die Staatsanwaltschaft hat die nötigen Mittel, beide Seiten zur Herausgabe des Materials zu bewegen - einige Fragen um was wer wann wo werden sich dann wohl besser bewerten lassen.
Die ORF-Mitarbeiter selbst haben von all dem Theater um Generaldirektoren, anstehender Wahl desselben – dubioser Geschäfte von Stiftungsräten, die dann auch noch von der Politik gedeckt werden genug. Sie haben die Initiative #NichtMitUns ins Leben gerufen. 463 ORF-Mitarbeiter haben sich dem angeschlossen. Reaktion der Politik? Bisher keine. Dort will man den ganzen Schlamassel offenbar aussitzen. Bisher erfolgreich. Denn für die Politik geht es im ORF um viel – aber nicht prioritär darum, ein Bild eines journalistisch unabhängigen Medienunternehmens herzustellen, oder Verantwortung für parteiliche Personalbesetzungen zu übernehmen.