Causa Benko: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur skandalträchtigen Pleite
Schuldig oder nicht? Entscheidet der Oberste Gerichtshof kommende Woche gegen den Ex-Immo-Tycoon, pickt die erste Verurteilung im Rahmen der großen Signa-Aufarbeitung. Doch selbst bei einem Freispruch kann Benko noch lange nicht aufatmen.
Kommende Woche ist es so weit: Der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheidet über die erste der – bis dato nicht rechtskräftigen – strafrechtlichen Ver-urteilungen von Signa-Gründer René Benko. Für den gefallenen Tycoon, der sämtliche Vorwürfe immer bestritten hat, ist es die letzte Chance, strafrechtlich unbescholten aus der Affäre rauszukommen – zumindest vorerst. Denn über der einst stolzen Skyline des zusammengebrochenen Immobilien-Imperiums brauen sich bereits die nächsten dunklen Wolken zusammen. Insgesamt ist in den vergangenen Monaten für Benko nicht viel nach Wunsch verlaufen. Wo stehen die Causa Benko und die Signa-Aufarbeitung heute, mehr als zweieinhalb Jahre nach dem großen Zusammenbruch? Sieben Fragen, sieben Antworten.
Der Signa-Gründer wurde im Vorjahr in zwei separaten Verfahren am Landesgericht Innsbruck erstinstanzlich wegen des Vorwurfs der betrügerischen Krida verurteilt – einmal zu zwei Jahren unbedingter Haft und einmal zu 15 Monaten bedingt plus einer Geldstrafe. In beiden Causen wurde Benko jedoch gleichzeitig zu bestimmten Teilvorwürfen freigesprochen. All das ist bisher nicht rechtskräftig: Sowohl Benko als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) brachten Rechtsmittel ein. Am kommenden Donnerstag verhandelt nun erstmals der OGH über einen der beiden Fälle – und zwar über jenen, in dem es um zwei Jahre Haft geht: Das Landesgericht Innsbruck stufte eine Überweisung Benkos über 300.000 Euro an seine Mutter knapp vor dem Signa-Zusammenbruch und einige Monate vor Benkos eigenem Insolvenzantrag als Einzelunternehmer als Kridadelikt ein: Er habe das Geld damit seinen Gläubigern entzogen. Bezüglich einer Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa in Innsbruck sprach das Landesgericht den Signa-Gründer allerdings frei. Nun wird man sehen, wie der OGH das alles beurteilt. Die obersten Richter haben mannigfaltige Möglichkeiten: von einer finalen Entscheidung in der Sache selbst bis hin zu einem gänzlichen oder teilweisen Zurückschicken an die erste Instanz.
2. Wenn Benko gewinnt, ist dann alles erledigt?
Selbst ein voller Erfolg am kommenden Donnerstag beim Obersten Gerichtshof würde Benko nur kurz Gelegenheit zum Durchatmen verschaffen. Auch die zweite Innsbrucker Entscheidung – in dieser ging es um mutmaßlich vor Gläubigern versteckte Uhren in einem Safe – liegt bereits beim OGH. Darüber hinaus hat die WKStA vor einigen Tagen eine weitere, nunmehr bereits dritte Anklageschrift gegen den Signa-Gründer eingebracht. Zentraler Punkt darin: Benko soll die Familienstiftung von Bau-Tycoon Hans Peter Haselsteiner, die bei Signa investiert war, um rund fünf Millionen Euro betrogen haben. Benko bestreitet auch diese Vorwürfe, die Anklage ist noch nicht rechtswirksam. Erstmals geht es nun allerdings um einen Millionenbetrag – und nicht mehr nur um die eigene Insolvenz Benkos, sondern direkt um das Signa-Imperium. Gleichzeitig hat die WKStA öffentlich gemacht, dass sie einen neuen Ermittlungsansatz verfolgt: Dabei geht es um den Verdacht des Prozessbetrugs gegen Benko und seine Ehefrau Nathalie. Die beiden sollen – um eine Zahlung an die Gläubiger zu vermeiden – eine Überweisung Benkos an seine Frau von zwei Millionen Euro fälschlicherweise als Unterhaltsleistung deklariert haben (siehe unten). Dies reiht sich in zahlreiche Vorwürfe gegen Benko ein, zu welchen die WKStA in den vergangenen zwei Jahren Ermittlungen gestartet hat. Darüber hinaus wurden auch Behörden in Deutschland und Italien aktiv. Benko hat sämtliche Vorwürfe immer bestritten. Ein Anwalt von Nathalie Benko ließ eine profil-Anfrage bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
3.Warum hat es Benko nicht geschafft, aus der U-Haft zu kommen?
Die weitreichenden Ermittlungen gegen seine Person verfolgt der Signa-Gründer seit bald eineinhalb Jahren aus der Untersuchungshaft heraus. Das zuständige Landesgericht Wien hat bei den regelmäßig vorgesehenen Haftprüfungen wiederholt das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts und den Haftgrund der sogenannten Tatbegehungsgefahr bestätigt. Benkos Entscheidung, die U-Haft nach rund einem Jahr beim Oberlandesgericht (OLG) Wien zu bekämpfen, entpuppte sich als Schlag ins Wasser: Auf 110 Seiten deklinierte das OLG die Verdachtslage in zahlreichen Details durch und bestätigte die Haft. In der Folge scheiterte auch eine Grundrechtsbeschwerde Benkos beim Obersten Gerichtshof.
4.Wenn irgendwann alles vorbei ist – ist Benko dann immer noch reich?
Sie gelten als letzte Bastion von Benkos Familienvermögen: In zwei Vermögensvehikeln in Liechtenstein – der „INGBE Stiftung“ und der eng mit der insolventen österreichischen Laura-Stiftung verbundenen Stiftung „ARUAL“ – liegen noch etliche Millionen: in Euro, US-Dollar und sogar in Goldbarren. Unangetastet und fern des Zugriffs von René Benkos Masseverwalter und Gläubigern. Vorerst zumindest.
Denn schon in Kürze – es könnte jederzeit so weit sein – beginnt in Vaduz ein Prozess, der sich im Kern um die Frage dreht, ob die „INGBE“ 50 Millionen Euro für Benkos Gläubiger beisteuern muss. Diese Stiftung gilt – buchstäblich – als Bunker des Familienschatzes. Im Zuge der Öffnung zweier Schließfächer bei einer Liechtensteiner Bank, die Benkos Masseverwalter Andreas Grabenweger gerichtlich erwirkt hatte, stieß man allein dort auf Goldbarren im Wert von rund 14 Millionen Euro sowie je eine Million US-Dollar und Schweizer Franken in bar. Darüber hinaus sollen zwischen 2017 und 2023 laut „Krone“ zumindest 100 Millionen Euro aus einzelnen Signa-Gesellschaften in die „INGBE“ geflossen sein.
Dieses Vermögen möchte Masseverwalter Grabenweger nun zur Befriedigung der Gläubigerinteressen heranziehen. Der Zugriff darauf ist juristisch allerdings äußerst kompliziert: Benko ist zwar Stifter, jedoch nicht Begünstigter und hat darüber hinaus keinerlei gesellschaftsrechtliche Funktion inne. Begünstigte und Mit-Stifterin ist seine Mutter Ingeborg. Sie wacht quasi über das verbliebene Familienvermögen. Grabenweger bezeichnete sie in diesem Zusammenhang als „Stroh-Mama“.
Nun muss das Gericht in Liechtenstein entscheiden, ob das Vermögen doch Benko zugerechnet werden kann und deshalb zumindest 50 Millionen Euro in die Insolvenzmasse fließen – oder nicht. Eine erste Schlappe musste Benkos Masseverwalter im Vorfeld des Prozesses hinnehmen: Das Oberlandesgericht in Liechtenstein hob eine einstweilige Verfügung auf, mit der 50 Millionen Franken eingefroren worden waren. Die Stiftung darf nun wieder mehr oder weniger frei über dieses Vermögen verfügen. Man wird sehen, wie es am Ende ausgeht.
5. Wer bekommt Benkos Familienschatz?
Bereits klar ist, wie es für die andere – mittlerweile: einstige – Familienschatzkammer Benkos ausgeht: die österreichische „Laura Privatstiftung“. Sie ist verloren. So gut wie jeder Cent, den die Verwertung des Stiftungsvermögens abwirft, fließt wohl in die Vereinigten Arabischen Emirate.
Am 12. März musste die Laura-Stiftung Insolvenz beantragen. Grund dafür war ein Schiedsgerichtsurteil aus Abu Dhabi, über das profil ausführlich berichtete. Darin wurde dem Staatsfonds Mubadala rund eine Milliarde Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen. Mubadala hatte ab 2019 über zwischengeschaltete Finanzgesellschaften rund 500 Millionen Euro in Signa investiert. Mit den wirtschaftlichen Problemen der Signa war das Geld freilich weg. Allerdings hatten Benko & Co. den Scheichs gegenüber Zugeständnisse machen müssen: Unter anderem verpflichtete sich die Laura-Stiftung, sich im Fall des Falles „nach besten Kräften“ um Liquidität zu bemühen. Das Schiedsgericht wertete das als sogenannte Patronatserklärung – die nun zum Tragen kommt.
Weil das Stiftungsvermögen laut dem profil vorliegenden Insolvenzantrag 327 Millionen Euro ausmacht, die Forderungen aber bei fast einer Milliarde Euro liegen, ist die „Laura“ mit 744 Millionen Euro überschuldet. Auf das Geld werden die Scheichs allerdings wohl noch länger warten müssen. Zwar sind in der Stiftung beträchtliche Vermögenswerte gebündelt – darunter auch Luxusimmobilien. Allerdings gehört all das nicht direkt der Stiftung. Das Vermögen verteilt sich auf eine Vielzahl von – teils komplex miteinander verflochtenen – Gesellschaften. All das aufzulösen und zugunsten von Mubadala zu verwerten, wird Jahre dauern. Aber Geld und Zeit spielen in diesem Fall wohl ohnehin eher eine untergeordnete Rolle. In Abu Dhabi geht es auch um die Ehre – und ums Prinzip.
6. Was ist mit dem 150.000-Euro-Pferd?
Man kann selbst über einen Gaul streiten. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen den Benkos und dem Konkursverwalter des Signa-Gründers geht es auch um ein Pferd: Zu ihrem 40. Geburtstag beschenkte René Benko seine Frau Nathalie mit einem edlen Ross um 150.000 Euro. Genau genommen durfte sie sich selbst ein Pferd aussuchen, und ihr Mann refundierte den Kaufpreis. Nathalie Benko ist passionierte Springreiterin und bestritt auch nach der Signa-Pleite noch Turniere.
Masseverwalter Grabenweger ortete in der Schenkung eine Schädigung der Gläubiger und forderte die 150.000 Euro zurück. Das Gericht sah das in erster Instanz anders und urteilte, dass es sich um ein „gebräuchliches und angemessenes Geschenk“ handle – zumindest in den Sphären, in denen sich die Benkos vor der Pleite bewegten. In Bezug auf einen anderen Teil des Gerichtsverfahrens erhielt Grabenweger in erster Instanz jedoch Recht: Nathalie Benko muss zwei Millionen Euro an den Insolvenzverwalter zahlen. Sie hatte ihrerseits eine Summe in dieser Höhe von ihrem Ehemann erhalten. Das Gericht glaubte den Benkos jedoch nicht, dass es sich dabei um eine Unterhaltszahlung gehandelt hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; sowohl Grabenweger als auch die Anwälte Nathalie Benkos haben Berufung eingelegt. Wie es mit den zwei Millionen Euro weitergeht und ob das Pferd oder zumindest dessen Kaufsumme zur Insolvenzmasse wird, werden die Gerichte also erst in zweiter Instanz entscheiden.
Tatsächlich muss der Masseverwalter um jeden Cent kämpfen, denn die Verwertung in Benkos persönlicher Pleite läuft mehr schlecht als recht. Gerade einmal ein niedriger einstelliger Millionenbetrag konnte bisher im Sinne der Gläubiger eingesammelt werden. Das Geld stammt aus der Versteigerung von Manschettenknöpfen, Uhren, einem Schnellboot, Jagdgewehren und anderen persönlichen Gegenständen René Benkos. profil-Informationen zufolge lagen am Massekonto zuletzt 495.644,57 Euro. Allein die Verfahren in Liechtenstein verursachten Kosten von mehr als 360.000 Euro. Demgegenüber stehen anerkannte Forderungen in Höhe von 50 Millionen Euro.
Auch bei den insolventen Signa-Gesellschaften ist – gemessen an den Forderungen – für die Gläubiger noch nicht besonders viel herausgekommen. Bei der Dachgesellschaft Signa Holding konnten laut profil-Informationen zehn Millionen Euro aus dem Verkauf von Büroinventar, einem Flugzeug und dem Mobiliar der Villa Ansaldi am Gardasee eingenommen werden, zusätzlich 8,7 Millionen Euro aus abgeschlossenen Anfechtungen. Bei der Signa Prime Selection – in ihr waren die Luxusimmobilien der Signa gebündelt – wurden insgesamt knapp weniger als 100 Millionen Euro eingenommen. Ähnlich hoch waren die Einnahmen bei der Entwicklungssparte Signa Development Selection. Was für Normalsterbliche nach immensen Summen klingt, ist in der größten Firmenpleite der Zweiten Republik nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Laut dem Kreditschutzverband von 1870 belaufen sich alle Forderungen im Signa-Komplex auf mehr als 27 Milliarden Euro, wovon allerdings nur ein Bruchteil anerkannt ist.
Für Alfred Gusenbauer wird es wohl kein besonders schöner Sommer. Erst kürzlich musste der Ex-SPÖ-Bundeskanzler einer Richterin am Handelsgericht Wien erklären, welche Leistungen er persönlich und seine Firma, die Gusenbauer Projektentwicklung & Beteiligung GmbH, für exakt 4.893.350,02 Euro an Beratungshonoraren erbracht haben. Das Geld kam von der Signa – und zwar allein in den Jahren 2022 und 2023. Nun geht es um die Frage, ob es zurückgezahlt werden muss.
Zu allem Überdruss ermittelt seit Kurzem auch noch die WKStA gegen Gusenbauer. Im April fanden Hausdurchsuchungen an seinem Wohnort und in seinen Büroräumlichkeiten statt. Die Ermittler prüfen den Verdacht der Untreue mit einem Schaden von zehn Millionen Euro. Gusenbauer soll als Aufsichtsratsvorsitzender Zahlungen in dieser Gesamthöhe an ein Vorstandsmitglied mehrerer Signa-Gesellschaften angeordnet haben – und zwar ohne Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen. Der Ex-Kanzler hat stets alle Vorwürfe und jegliches Fehlverhalten bestritten.
Teuer könnte die Signa-Pleite aber auch für eine Reihe anderer Polit- und Wirtschaftsprominenter werden. Die drei großen Signa-Gesellschaften fordern von ehemaligen Beiräten, Aufsichtsräten und Geschäftsführern, aber auch von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern insgesamt fast eine Milliarde Euro zurück. Darunter finden sich prominente Namen wie jener von Gusenbauer, Ex-Vizekanzlerin Susanne Riess-Hahn, Robert Peugeot aus dem Automobilclan oder Karl Sevelda, bis 2017 Vorstandsvorsitzender der Raiffeisen Bank International. Sie alle hatten sich in den Dienst der Signa gestellt und waren mit gut dotierten Aufsichts- und Beiratsmandaten ausgestattet. Bei den Forderungen geht es jedoch nicht nur um Honorare, sondern auch um sogenannte Organhaftungsforderungen.
In einem außergerichtlichen Schiedsprozess müssen sie nun einige Millionen Euro auf den Tisch legen, um die Forderungen der Masseverwalter und damit der Gläubiger zu befriedigen – und um sehr teure, langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die erste Runde dieses „Wer bietet mehr“-Schiedsprozesses fand im Herbst in einem Kremser Spa-Hotel statt. profil-Informationen zufolge will man sich nach dem Sommer wieder treffen. Eine Einigung ist jedenfalls noch nicht in Sicht.
Gerhard Weinhofer vom Gläubigerschutzverband Creditreform fasst zusammen: „Die Aufklärung und Abwicklung in diesem Jahrhundert-Insolvenzverfahren schreitet gut voran.“ Es habe „schon viel Positives für die Gläubiger erreicht werden“ können: „Aber es ist noch viel zu tun.“
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(profil.at)
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Stand:
Marina Delcheva
leitet das Wirtschafts-Ressort. Davor war sie bei der „Wiener Zeitung“.
ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ). 2022 wurde er mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet.
ist seit März 2023 Chefredakteurin des profil und seit 2025 auch Herausgeberin des Magazins. Davor war sie Chefreporterin bei der Tageszeitung „Die Presse“.
Laut WKStA soll Signa-Gründer René Benko die Familienstiftung von Bau-Tycoon Hans Peter Haselsteiner um fünf Millionen Euro geschädigt und ein teures Gewehr vor den Signa-Gläubigern versteckt haben. Er bestreitet die Vorwürfe.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erhebt im Signa-Komplex neue Anklagen gegen René Benko und eine weitere Person. Im Fokus steht ein versteckter Safe mit wertvollem Inhalt. Es drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Von Marina Delcheva,
Julian Kern,
Stefan Melichar und
Anna Thalhammer