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Gute Gesetze: Diese 10 Regeln verbessern das Leben in Österreich

Wie verbessert die Politik das Leben in Österreich? Zehn gute Gesetze, auf die man nicht mehr verzichten will.

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Frühe Hilfen

Symbolbild schwangere Frau
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Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Finanzierung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Frühen Hilfen in Österreich („Frühe-Hilfen-Vereinbarung“)

Kinder können überfordern. Das wissen auch Menschen, die selbst (noch) keinen Nachwuchs haben. „Früher wurde man nach einer Geburt im Spital entlassen und war dann womöglich auf sich allein gestellt“, sagt Sozialexperte Martin Schenk von der Armutskonferenz. Die „Frühen Hilfen“ sollen genau das verhindern. Das österreichweite Programm unterstützt werdende Eltern und junge Familien mit Kindern bis zum Alter von drei Jahren. Ärztinnen, Hebammen oder Sozialarbeiter gehen in diesem Rahmen aktiv auf die Eltern zu und bieten Unterstützung an. 

Die „Frühen Hilfen“ stehen allen Bevölkerungsgruppen offen, es sei nicht nur eine Leistung für ganz unten, lobt Schenk den breiten Zugang, der dennoch von Bedürftigen besonders häufig in Anspruch genommen wird: Zwei Drittel der 2024 erreichten Familien waren armutsgefährdet. Begonnen haben die „Frühen Hilfen“ 2009 als Pilotprojekt  in Vorarlberg, eine Finanzierung der EU stellte sicher, dass das Angebot seit 2023 in allen österreichischen Bezirken zur Verfügung steht, und seit 2024 sind sie über die „Frühe-Hilfen-Vereinbarung“ zwischen Bund und Ländern rechtlich abgesichert. 

Dick-Pic-Verbot

§ 218 Strafgesetzbuch: Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen

Sieben von zehn jungen Frauen in Österreich haben schon einmal unerwünschte sexuelle Bilder oder Nachrichten erhalten, zeigte eine Befragung des Online Research Instituts „Marketagent“ aus dem Juli 2025. Seit 1. September 2025 können Frauen diese virtuellen Übergriffe anzeigen. Wer unerwünschte Genitalbilder verschickt, dem drohen bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen. Primär richtet sich das Gesetz gegen Männer, die Bilder ihres Penis verschicken, daher der landläufige Begriff „Dick-Pic“-Verbot.

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hoffte vor allem auf eine abschreckende Wirkung: „Die Herren der Schöpfung sollen begreifen, dass das kein Spaß ist.“ Im Idealfall führt das Verbot also zu weniger unerwünschten Genitalbildern. Bisher scheint sich zumindest der Mehraufwand für die Staatsanwaltschaften in Grenzen zu halten: Die Zahl der Fälle wegen sexueller Belästigung und öffentlichen geschlechtlichen Handlungen, zu denen nun auch das Versenden von Dick-Pics zählt, ist seit September nicht signifikant gestiegen: Sie bewegt sich weiter zwischen 200 und 300 Fällen pro Monat. Wie der „Standard„ berichtet, wurden in den ersten sechs Monaten des Gesetzes allerdings zwei Ermittlungsverfahren eingestellt, weil die geständigen Männer nicht gewusst hätten, dass das unerwünschte verschicken von Penisbildern verboten ist.

Einwegpfand

Symbolbild Flaschenpfand
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§ 14 bis § 14e Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002), Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen

Lange wurde es verhindert, seit 2025 gibt es auch in Österreich ein Einwegpfand von 25 Cent auf fast alle Plastikflaschen und Metalldosen. Diese werden daher seltener weggeworfen und öfter zurückgebracht. So landet weniger Müll in der Umwelt. Das einheitliche Sammelsystem sorgt aber auch für eine sortenreine Trennung, was die Wiederverwendung erleichtert. Das spart Energie für die Produktion neuer Gebinde.

Das Einwegpfand ist zudem ein kleines Spendensystem: An vielen Rückgabeautomaten kann das Pfand direkt gespendet werden – und Wohnungslose und andere armutsgefährdete Personen freuen sich, wenn sie gefundene Flaschen zurückgeben können. Zweiteres könnte aber noch verbessert werden: Derzeit wird noch oft in Mistkübeln nach Flaschen gefischt. Eigene Ablageflächen für Pfandflaschen, etwa in Form von Netzen unter Mistkübeln, könnten hier Abhilfe schaffen.

Pflege als Schwerarbeit

Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über besonders belastende Berufstätigkeiten (Schwerarbeitsverordnung)

Verantwortung für Menschenleben, Schichtarbeit bei Tag und Nacht, ständiges Heben, Tragen und Stützen: Pflege ist Schwerarbeit. Das ist nun auch Gesetz. Pflegekräfte haben seit Jahresbeginn 2026 Anspruch auf die Schwerarbeitspension. Damit können sie bereits ab einem Alter von 60 Jahren in Pension gehen. Auch Teilzeitkräfte können, ab einer Beschäftigung von 50 Prozent, diese Regelung in Anspruch nehmen. Neu ist zudem, dass neben körperlich besonders belastenden Berufen auch psychische Herausforderungen in der Schwerarbeitsregelung berücksichtigt werden. Und Schichtarbeit wird realistischer abgebildet, indem nur noch zwölf Schwerarbeitstage pro Monat geleistet werden müssen. Das Ergebnis: Rund 1000 Pflegekräfte haben durch die Neuregelung Anspruch auf die Schwerarbeitspension erhalten – und der Beruf der Pflege ist attraktiver geworden.

Bestellerprinzip

Symbolbild Makler
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§ 17a Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler (Maklergesetz – MaklerG)

Jede fünfte Hausgemeinschaft, die zur Miete wohnt, kann die Wohnkosten nur schwer bezahlen. Das zeigt eine regelmäßig im Auftrag des Sozialministeriums durchgeführte Befragung zu den sozialen Krisenfolgen. Seit Juni 2023 sparen sich Mieterinnen und Mieter zumindest bei der Wohnungssuche etwas Geld: Bis dahin wälzten Vermieterinnen und Vermieter Maklerkosten meist an die neuen Bewohnerinnen oder Bewohner ab. 

Das Bestellerprinzip verhindert das. Dank ihm dürfen Maklerinnen und Makler ihre Gebühren nur noch von der Person verlangen, die sie zuerst mit der Vermittlung des Mietvertrages beauftragt hat – in der Regel ist das die Vermieterin oder der Vermieter. Bei einer Nettomiete von 800 Euro macht eine gängige Maklerprovision von zwei Monatsmieten plus 20 Prozent Umsatzsteuer fast 2000 Euro aus. Laut der damaligen schwarz-grünen Regierung spart die Regelung Mietenden bis zu 50 Millionen Euro jährlich.

Einheitliche Ladekabel

Richtlinie (EU) 2022/2380 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt

Drei elektronische Geräte, drei verschiedene Ladekabel – und keines funktioniert. Laut einer Studie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2019 hatten 84 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher Probleme mit Ladegeräten für Mobiltelefone. Das Resultat war, neben sehr viel persönlichem Frust, ein Berg an Elektroschrott. Ende 2024 hat die EU den Kabelsalat endlich gelöst: Geräte wie Smartphones, Kameras oder tragbare Konsolen müssen seitdem mit einem USB-C-Kabel aufgeladen werden können. 

Ab Ende April 2026 gilt diese Pflicht auch für Laptops. Bis Ende 2028 sollen zusätzlich Spielkonsolen, Monitore und Router dem neuen Standard unterliegen. Die Kabel müssen dann auch vom Netzteil abnehmbar sein, um Einzelteile leichter wechseln zu können. Die Regelung verhindert jedes Jahr mehrere Tausend Tonnen Elektromüll – und jede Menge Ärger.

Info-Freiheit

Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz – IFG)

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist womöglich der umstrittenste Punkt in dieser Aufstellung: Die Verwaltung ächzt teils unter einer Antragsflut, Anfragende fluchen über beharrliche Verweigerungen und die Verwaltungsgerichte hätten auch ohne die vielen Verfahren in Sachen Auskunftsverweigerung genug zu tun. Und doch überwiegt klar das Positive. 

Jahrzehntelang galt in Österreich das Amtsgeheimnis. Was der Staat und seine Behörden so trieben, blieb den Bürgerinnen und Bürgern prinzipiell verborgen – es sei denn, sie entschieden sich, ihre Geheimnisse freiwillig zu lüften. Das IFG dreht dieses Prinzip um: Seit September 2025 muss der Staat alles veröffentlichen – oder begründen, warum er etwas geheim halten muss. 

In der Praxis zeigen sich einige Stellen auskunftsfreudiger, andere haben sogar eigene Transparenzportale eingerichtet und wieder andere bekämpfen gefühlt jede einzelne Anfrage vor Gericht. Dass die Grenzen der Informationsfreiheit erst ausgetestet werden müssen, war zu erwarten. Aber der Paradigmenwechsel ist vollzogen: Der Staat ist transparenter geworden.

Sozialtarif Strom

Symbolbild Strom
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§ 36 Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG)

Wohnen, Lebensmittel und Energie – je geringer das Einkommen einer Person, desto größer ist der Anteil, den sie für diese drei lebensnotwendigen Bereiche ausgibt. Der Sozialtarif für Strom setzt bei der Energie an: Seit 1. April 2026 zahlen einkommensschwache Haushalte in Österreich einen deutlich günstigeren Strompreis. 

Rund 300.000 Haushalte zahlen so für die ersten 2900 Kilowattstunden nur 6 Cent netto. Die allermeisten Anspruchsberechtigten müssen nicht einmal einen Antrag stellen: „Wer schon vom ORF-Beitrag befreit ist, muss vielleicht noch seine Zählpunktnummer nachliefern, aber sonst nichts mehr tun“, lobt Sozialexperte Martin Schenk. Nur wer noch nicht befreit ist, aber Anspruch auf die Befreiung hätte, muss einen Antrag stellen. Schenk rechnet daher damit, dass nun noch mehr Personen um die Befreiung ansuchen werden. Haushalte mit mehr als drei Personen bekommen zudem für jede zusätzliche Person 52,50 Euro pro Jahr auf die Stromrechnung gutgeschrieben.

Die rund 60 Millionen Euro pro Jahr, die der Sozialtarif kostet, trägt laut dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) die Strombranche. Sie wird die Kosten aber wohl an andere Kundengruppen weitergeben. Dennoch: Der Sozialtarif ist gerade in Zeiten stark schwankender Strompreise ein wirksames Mittel gegen Energiearmut.

Energie-Gemeinschaften

Symbolbild Energiegemeinschaften
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§ 79 Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG)

Die Stromkosten machen nicht nur armutsgefährdeten Menschen Sorgen. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) erlauben eine gewisse Unabhängigkeit vom Strommarkt und beschleunigen den Ausbau erneuerbarer Energien: Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) erlaubt es Bürgerinnen und Bürgern seit 2021, gemeinsam sauberen Strom zu erzeugen und zu nutzen – Österreich war eines der ersten Länder in der EU, das EEG ermöglicht hat. Seitdem können etwa Firmen mit Solaranlagen am Dach ihren Strom mit umliegenden Haushalten teilen. 

Die EEG helfen auf dem Weg zur Klimaneutralität und reduzieren die Abhängigkeit von Energie-Importen. „Die EEGs senken die Strompreise, entlasten die Netze und haben auf diese Weise einen Boom ausgelöst“, heißt es aus dem „Kontext“-Institut für Klimafragen: Zwischen 2023 und 2025 hat sich die Zahl der EEGs in Österreich auf knapp 3.900 verzehnfacht. 

Chancenbonus

Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler festgelegt werden (SchulSKV)

244 Volksschulen und 156 Mittelschulen erhalten ab Herbst zusätzliche personelle Unterstützung. Der „Chancenbonus“ geht an Schulen, die von besonders vielen Kindern mit Migrationshintergrund und Eltern mit niedriger Bildung besucht werden. Das Ziel: Die Lernmotivation, das schulische Wohlbefinden und der Lernerfolg sollen verbessert werden. Ob die Schulen im Rahmen des Programms zusätzliches Lehrpersonal, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder Legasthenie-Trainerinnen und -trainer anfordern, bleibt ihnen selbst überlassen.

Sozialexperte Martin Schenk sieht im Chancenbonus einen wichtigen Schritt, würde sich aber wünschen, dass auch in die Schulstandorte selbst investiert wird: „Es macht einen Unterschied, ob eine Schule heruntergekommen aussieht oder die Schülerinnen und Schüler stolz auf ihren neuen Computerraum sind.“ Zudem könnte in der Lehrer-Ausbildung versucht werden, Personen für in Schulen mit mehr Herausforderungen zu begeistern, nach dem Motto: Nicht, weil es leicht ist – sondern weil es schwer ist.

Max Miller

Max Miller

ist seit Mai 2023 Innenpolitik-Redakteur bei profil. Schaut aufs große Ganze, kritzelt gerne und mag Grafiken. War zuvor bei der „Kleinen Zeitung“.