Mario Kunasek spricht bei einer FPÖ-Veranstaltung am Rednerpult vor großem FPÖ-Logo.
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Wieso Kunasek die Einbürgerung von Sozialhilfe-Empfängern doch nicht verschärft

FPÖ-Landeshauptmann Mario Kunasek will die Sozialhilfe bei Einbürgerungen nicht mehr als Einkommen anerkennen. Doch das ist bereits behördliche Praxis. Ausnahmen gibt es nur für Menschen mit Behinderungen.

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Sie zu bekommen ist langwierig, teuer und setzt ein gutes Einkommen voraus: die österreichische Staatsbürgerschaft. Wer sich hierzulande einbürgern lassen will, hat es im internationalen Vergleich schwer. Geht es nach dem steirischen Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ), offenbar nicht schwer genug. Er fordert mehr Strenge.

Es wird bei den Einkommen nachgeschärft werden, dass nur noch echtes Erwerbseinkommen zählt, also keine Förderungen und Stipendien, Sozialhilfen und dergleichen.

Mario Kunasek (FPÖ), 28.05.2026

Steiermark heute, ORF

Irreführend

Der FPÖ-Politiker kündigte in der ORF-Sendung „Steiermark heute“ weitere Verschärfungen bei der Einbürgerung an: Die Kompetenz dafür liegt eigentlich beim Bund, verliehen werden Staatsbürgerschaften hingegen von den einzelnen Landesämtern beziehungsweise Magistraten. Dadurch haben auch die Bundesländer ein Stück weit mitzureden.

In Österreich liegt die Einbürgerungsrate laut Statistik Austria bei 0,8 Prozent der hierzulande lebenden nicht-österreichischen Staatsangehörigen. In absoluten Zahlen erhielten im Vorjahr 25.094 Menschen einen österreichischen Pass (davon waren 38 Prozent Verfolgte des NS-Regimes und deren Nachkommen im Ausland ). 1854 Staatsbürgerschaften wurden in der Steiermark verliehen. Aus Sicht des blauen Landeshauptmanns zu viele.

Neun Fälle pro Jahr

Kunasek will die Zahl der Einbürgerungen in seinem Bundesland verringern. Insbesondere soll Personen, die Sozialhilfe beziehen, der Weg zur Staatsbürgerschaft weiter erschwert werden. Eine signifikante Reduzierung der Einbürgerungen wäre dadurch nicht zu erwarten. Neun Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe erhielten 2025 in der Steiermark die Staatsbürgerschaft, wie profil vom zuständigen Landesamt erfuhr. Von den 1854 Einbürgerungen waren also 0,5 Prozent betroffen.

Die Auflagen für eine Einbürgerung sind streng. Neben einer obligatorischen Integrationsprüfung müssen Antragstellerinnen und -steller Deutschkenntnisse auf B1-Niveau sowie ein sauberes Strafregister nachweisen. Auch Verwaltungsübertretungen, etwa zu schnelles Fahren, können bei der behördlichen Prüfung relevant sein. Sie müssen zudem seit mindestens sechs Jahren rechtmäßig in Österreich leben; für Flüchtlinge gilt eine Frist von zehn Jahren. Außerdem muss der „Lebensunterhalt hinreichend gesichert sein“, wie es im Staatsbürgerschaftsgesetz heißt.

Gesicherter Lebensunterhalt

In der juristischen Praxis bedeutet das: Es muss genau nachgewiesen werden, woher das Einkommen stammt, und dabei hoch genug sein, um ohne staatliche Hilfe auskommen zu können. Für 2026 müssen Single-Haushalte nach Abzug von Miete, Betriebskosten und sonstigen finanziellen Verpflichtungen wie Krediten, 1308 Euro frei zur Verfügung haben, um sich für die Einbürgerung zu qualifizieren.

Was als Einkommen von den Einwanderungsbehörden anerkannt wird, ist streng geregelt.  „In der Steiermark werden Stipendien, öffentlich oder privat, nicht als gesicherter Lebensunterhalt anerkannt“, teilte das Landesamt gegenüber profil mit. Auch die Sozialhilfe, bei der Kunasek nachschärfen will, wird schon bisher nicht als Einkommen anerkannt, wie Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination Österreich zuerst aufzeigte. 

Mehr noch: Anträge können sogar verweigert werden, wenn im gemeinsamen Haushalt Personen Sozialhilfe beziehen.

Ausnahme für Schwerkranke und Behinderte

Wie konnten im Vorjahr dann dennoch neun Personen in der Steiermark Sozialhilfe beziehen und eingebürgert werden? Zeigt der FPÖ-Landeshauptmann eine Lücke im Staatsbürgerschaftswesen auf? Die geltende Gesetzeslage sieht eine Ausnahmeregelung für Härtefälle vor: Wer aufgrund einer Behinderung oder einer dauerhaft schwerwiegende Krankheit nicht erwerbsfähig ist, kann trotzdem die Staatsbürgerschaft beantragen. 

Die einzige Möglichkeit, Sozialhilfebeziehern damit den Zugang zur Staatsbürgerschaft zu erschweren, wäre die Ausnahmeregelung für Schwerkranke und Behinderte aufzuheben. Doch auf profil-Nachfrage versicherte das Büro Kunaseks, dass die Ausnahmebestimmung für Härtefälle „auch in Zukunft aufrecht erhalten bleiben“.

Fazit

Kunaseks Forderung ist irreführend. Bereits jetzt werden Stipendien und Sozialhilfe nicht als Erwerbseinkommen für Einbürgerungen anerkannt. Eine Ausnahme vom gesicherten Lebensunterhalt ist bei Behinderung oder dauerhaft schwerwiegenden Krankheit möglich. Diese Ausnahme will Kunasek aber weiterhin beibehalten. Die Ankündigung des steirischen Landeshauptmanns, Sozialhilfe künftig nicht mehr als Erwerbseinkommen anzurechnen, beschreibt damit im Wesentlichen einen Zustand, der bereits Realität ist.

Kevin Yang

Kevin Yang

seit 2024 Redakteur und Faktenchecker bei profil Digital. Schwerpunkte: Arbeitsmarkt, Wirtschaftsrecht und Wohnbau. Davor bei „Wiener Zeitung“ und ORF.