Neues Gefängnis schon zu voll: Sperrt Österreich zu viele Jugendliche ein?
Die Jugendkriminalität ist laut Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ein „Sorgenkind“. Immer wieder warnt er vor steigenden Anzeigen, die Polizei gründete eigene Einsatzgruppen. Die erst im Februar in Vollbetrieb gegangene Jugendhaftanstalt Wien-Münnichplatz sollte ein Vorzeigeprojekt im Kampf gegen die Jugendkriminalität werden. Doch nun sorgt genau diese Einrichtung vermehrt für negative Schlagzeilen.
profil berichtete zuletzt über ins Gefängnis geschmuggelte Drogen, nun schlagen auch Experten und Expertinnen Alarm. Die Volksanwaltschaft etwa wird, wenn sie heute ihren Jahresbericht 2025 präsentiert, vor allem auf die Zustände in Österreichs Gefängnissen eingehen, wie profil erfuhr.
Es wird dabei sowohl um die Situation bei den Erwachsenen gehen: Man verzeichnet einen Anstieg von 27 Prozent bei den Beschwerden von Insassen und Personal. „Alle Gefängnisse sind überfüllt, der Personalmangel führt Justizanstalten an den Rand ihrer Belastbarkeit“, sagt Volksanwältin Gaby Schwarz.
Besonders alarmierend sei aber die Situation im Jugendstrafvollzug. 2024 gab es 125 Jugendliche in Haft. Ende 2025 waren es 182. Das bedeutet einen Anstieg von rund 46 Prozent in nicht einmal einem Jahr. Dieser Anstieg bei gleichzeitigem Personalmangel führe dazu, dass Jugendliche „häufig“ zusammen mit Erwachsenen eingesperrt werden.
Um solche Situationen zu vermeiden, wurde in Wien-Simmering die Jugendstrafanstalt Münnichplatz gegründet. „Hier stehen Schul- und Ausbildung sowie Therapie im Sinne einer Resozialisierung ab Tag 1 im Fokus“, heißt es vom Justizministerium.
Die Volksanwaltschaft berichtet anderes: „Die Voraussetzungen waren am Münnichplatz nach vielen Hürden grundsätzlich gut. Doch aufgrund der gestiegenen Zahl an Jugendlichen, die eine Haftstrafe verbüßen müssen, ist die neue Anstalt zu 114 Prozent ausgelastet.”
Wenn es zu wenig Personal gibt, werden die Jugendlichen eher in den Zellen gelassen, kritisiert die Volksanwaltschaft: „Es gibt zwar neue Sport- und Bewegungsmöglichkeiten im Innenhof, doch ohne ausreichend Justizwachebeamte können sie nicht genützt werden“, so die Volksanwaltschaft.
Erhöhtes Gewaltrisiko
Für 72 Plätze war die Haftanstalt Münnichplatz ausgelegt. Stand 20. April wurden dort aber 82 Jugendliche festgehalten. Das Justizministerium will die maximale Auslastung auf 90 Plätze anheben, kritisiert die Volksanwältin.
Wegen des Überbelags werden zum Teil Stockbetten verwendet, die für Jugendliche empfohlene Ein- oder Zweipersonenbelegung sei nicht mehr möglich. Die Mindesthaftraumgröße pro Insassen könne nicht mehr eingehalten werden, kritisiert Schwarz: „Enge Platzverhältnisse führen zu einem erhöhten Gewaltrisiko“.
Angesichts dieser Zustände diskutieren Experten und Expertinnen schon länger, ob in Österreich zu viele Personen zu Haftstrafen verurteilt werden und wie man die Justizanstalten entlasten könnte. profil berichtete etwa über den Vorschlag von Friedrich Forsthuber, dem Präsident des Wiener Straflandesgerichts, wonach Amnestie oder verspätete Haftantritte anzudenken seien.
Bei der Tagung der Strafverteidiger ließ Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer von der JKU Linz am Wochenende mit weiteren Vorschlägen für den Umgang mit jugendlichen Straftätern aufhorchen, die er nun im Gespräch mit profil präzisierte. Die Zahl der Jugendlichen in Gefängnissen steigt, obwohl die Verurteilungen zurückgehen, sagt der Experte. Er schließt daraus: „Wir sperren immer mehr weg“.
Dabei merkt Birklbauer an, dass Haftstrafen „pädagogisch nicht sinnvoll“ seien. Es gebe in Gefängnissen nicht ausreichend Ressourcen für Beziehungsarbeit und Resozialisierungsmaßnahmen. Es sei vorgesehen, dass speziell ausgebildete Jugendrichter und Justizbeamte zum Einsatz kommen – wegen Personalmangels passiere das in der Praxis aber oft nicht, kritisiert er.
Alternativen zu Haftstrafen
Man sollte vermehrt über Alternativen zu Haftstrafen nachdenken, fordert der Professor: Etwa über gemeinnützige Arbeit auch bei Verurteilungen. Derzeit ist das nur bei einer Diversion möglich. Eine Anhaltung von jungen Straftätern in Wohngemeinschaften, wie sie Wien für Unmündige plant, wäre auch für ältere Jugendliche sinnvoll.
Laut Birklbauer sollte man außerdem bei Schöffengerichten darüber nachdenken, dass bei Jugendlichen alle Laienrichter (derzeit die Hälfte) jugendspezifische Ausbildungen haben müssen und, so Birklbauers neuer Vorschlag, unter 45 Jahre alt sein sollten. „Die Jugendlichen haben völlig andere Werte“, sagt der Experte – so könnte man sie besser erreichen.
Unterstützung bekommt der Professor von der Bewährungshilfe-Einrichtung Neustart: „Wenn möglichst viele Bereiche des Lebens außerhalb von Gefängnissen stattfinden können, erleichtert das den Jugendlichen den Übergang in die Freiheit und die Orientierung in der Gesellschaft. Und das wiederum senkt die Rückfallgefahr“, argumentiert man hier für die Wohngemeinschaften. Gemeinnützige Leistungen würden Verantwortungsbewusstsein und soziale Verhaltensweisen fördern.
Zurückhaltung im Justizministerium
Im Justizministerium gibt man sich hingegen zurückhaltend: Der Vorschlag, in Jugendstrafsachen nur unter 40-jährige Schöffen beizuziehen, sei „nicht zweckmäßig“, denn „die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schöffen würde dadurch noch weiter eingeschränkt werden", heißt es.
Und: „Weitere Schritte zum Ausbau der Alternativen zur Haft von Jugendlichen bedürfen näherer Prüfung und werden bei künftigen Änderungen des Jugendgerichtsgesetz in Betracht gezogen werden“.
Das Ministerium betont aber, dass derzeit bei der Justizwache 94,3 Prozent aller Planstellen besetzt seien und die Rekrutierungsmaßnahmen greifen würden. In der Justizanstalt Münnichplatz seien 60 von 71 Planstellen besetzt, zehn Bedienstete würden gerade ihre Grundausbildung absolvieren und man habe eine Bitte um Unterstützung an umliegende Anstalten versendet.