Schmid im Postenschacher-Prozess: „Mir war es wichtig, Wögingers Wunsch zu entsprechen“
Ohne ihn gäbe es diesen Prozess in dieser Form womöglich nicht: Thomas Schmid, 51 Jahre alt, war die längste Zeit seines Berufslebens in ÖVP-nahen Funktionen tätig. Von 2007 bis 2008 fungierte er als Büroleiter von Wolfgang Schüssel, damals ÖVP-Klubobmann im Nationalrat. Einige ÖVP-Kabinettsjobs später war er von 2015 bis 2019 Generalsekretär im Finanzministerium – und somit ranghöchster Beamter in der österreichischen Finanzverwaltung. Um genau diese Zeit ging es auch am Montag am Landesgericht Linz.
Rückblende: Bei August Wöginger – heute ÖVP-Klubobmann, damals ÖAAB-Bundessprecher – wird im Herbst 2016 der ÖVP-Bürgermeister L. aus dem Mühlviertel vorstellig. Er soll Wöginger um ein „gutes Wort“ für seine Bewerbung für die Leitung des Finanzamtes Braunau gebeten haben. Wöginger gab diese Unterlagen an Finanz-Generalsekretär Schmid weiter. Dieser soll daraufhin Druck auf den ÖVP-nahen Personalvertreter B. ausgeübt haben, den Bürgermeister im Hearing besser zu bewerten. Soweit der Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Die WKStA sieht darin einen „lupenreinen Postenschacher“. Wöginger und zwei Finanzbeamte sind deshalb wegen Amtsmissbrauchs beziehungsweise Anstiftung dazu angeklagt. Alle drei bestreiten die Vorwürfe; für sie gilt vollumfänglich die Unschuldsvermutung. Auch Schmid wäre grundsätzlich wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch anzuklagen – dank Kronzeugenstatus bleibt er aber außen vor.
Aufgrund dieser Kronzeugenrolle galt für Schmid heute im Prozess jedoch auch die Wahrheitspflicht. Der ehemalige Spitzenbeamte hat dabei im Wesentlichen alles, was er zuvor in mehreren Einvernahmen zu Protokoll gegeben hatte, bestätigt – und belastet den ÖVP-Klubobmann Wöginger damit schwer. Für ihn sei klar gewesen, dass es sich um den ausdrücklichen Wunsch Wögingers gehandelt habe, dass „L. es (Leiter des Finanzamtes Braunau; Anm.) wird“, gab Schmid zu Protokoll.
Wöginger: „Engagierter Abgeordneter, guter Redner“
Eingangs wurde Schmid gefragt, seit wann und wie gut er August Wöginger kenne. Schmid meinte sinngemäß, dass er das gar nicht mehr sagen könne – Wöginger sei quasi immer in der Politik gewesen, seit er selbst politisch aktiv war. Er habe ihn als „engagierten Abgeordneten, guten Redner und wichtigen Ansprechpartner“ für das Finanzministerium in Erinnerung. Denn damals, in den Jahren 2016 und 2017, war der heutige Klubobmann Sozialsprecher der ÖVP – und dabei habe es immer wieder politische Inhalte gegeben, die zwischen dem ÖVP-geführten Finanzministerium und dem ÖVP-Parlamentsklub abgestimmt werden mussten.
Im Herbst 2016 sei Wöginger dann am Rande einer Ausschuss-Sitzung auf Schmid zugegangen und habe ihn mit seinem Personalwunsch konfrontiert. Wie er auf diese Intervention reagiert habe, wollte die Richterin wissen. „Ich habe mir das angehört, habe das mitgenommen und habe mich im Haus informiert. Später bin ich auf ihn zurückgekommen, und dann haben wir uns wechselseitig auf dem Laufenden gehalten“, sagte Schmid. Er habe daraufhin den ÖVP-nahen Personalvertreter B. vom Wunsch Wögingers in Kenntnis gesetzt, und dieser habe ihm dann mehrfach signalisiert, dass es „gut ausschaut“. Gut ausschaut inwiefern, fragte die Vorsitzende des Schöffensenats. „Dass L. es wird“, antwortete Schmid.
„Kein Bürgeranliegen“
Der ehemalige Kabinettschef von Hans Jörg Schelling (ÖVP) widersprach am heutigen Prozesstag auch der Behauptung, dass es sich dabei um ein „Bürgeranliegen“ gehandelt habe. „Ein Bürgeranliegen ist etwas anderes. Zum Beispiel, wenn sich jemand ans Ministerium wendet und sich bei der eigenen Pension fragt, ob ihm da nicht mehr zusteht“, so Schmid. Später brachte er ein weiteres Beispiel: etwa wenn sich jemand melde, bei dem der falsche Steuersatz auf der Energierechnung stehe. „Aber eine Führungsfunktion im Finanzministerium ist kein Bürgeranliegen“, so Schmid.
Mir war es wichtig, dem Wunsch von Wöginger zu entsprechen.
belastet August Wöginger (ÖVP) schwer
Für Bürgeranliegen gebe es zum einen eine Hotline im Finanzministerium (BMF); Schmid selbst habe solche Anliegen auch immer wieder an die zentrale Einlaufstelle im BMF weitergeleitet. Bei einem Personalwunsch sei das aber keine geeignete Anlaufstelle. Wöginger habe sich – so Schmid – ganz gezielt an ihn gewandt. „Er hat ja auch dazugesagt, was er sich davon erwartet. Ich gehe nicht davon aus, dass ich das zufällig bekommen habe“, so der ehemalige ÖVP-Kabinettschef.
Um die fachliche Eignung des ÖVP-Bürgermeisters L. sei es in Gesprächen mit Wöginger, aber auch mit dem zweitangeklagten Personalvertreter B. nie gegangen: „Das war nicht unser Thema. Mir war es wichtig, dem Wunsch von Wöginger zu entsprechen.“ Eine Aussage, die im Laufe des Nachmittags mehrfach wiederholt wurde.
Die Chats
Am Montag musste Schmid auch zu den Chatnachrichten Stellung nehmen, die sich mittlerweile einer breiten Bekanntheit erfreuen: Als am 13. Februar 2017 das Ergebnis des Hearings für das Finanzamt Braunau feststand – und L. als Bestgereihter hervorging –, schrieb Schmid an Wöginger: „Wir haben es geschafft :-)) Der Bürgermeister schuldet dir was!“ Sechs Minuten später antwortete Wöginger: „echt super!! Bin total happy“ und „Dankeschön“. Schmid daraufhin: „Kein Thema – freue mich auch, dass das geklappt hat!“
Schmid habe sich dabei „das Lob abgeholt“; er wollte Wöginger damit sagen, „dass der Bürgermeister es dir zu verdanken hat, weil du dich für ihn eingesetzt hast“. Aus Wögingers Antwort schließt Schmid, „dass er natürlich sehr happy damit war – er hat sofort gewusst, worum es geht, weil wir darüber natürlich auch geredet haben.“ Ob es danach noch einmal ein Gespräch gab, wollte die Richterin wissen. „Ja, aber auch da ging es nicht um Inhaltliches, etwa wie die Kommission gearbeitet hat, sondern eben darum, dass es super ist, dass es geklappt hat“, so Schmid.
Immer wieder wurde Schmid sowohl von der Richterin als auch später von den Verteidigern gefragt, ob es sich dabei um seine eigene Erinnerung handle – oder um eine Erinnerung, die er sich anhand des Aktes rekonstruiert habe. Nicht immer konnte Schmid diese Frage eindeutig beantworten. Bekanntlich wird dieser Umstand – dass maßgebliche Aussagen Schmids auf dem Akt der WKStA beruhen und nicht ausschließlich seiner eigenen Erinnerung entspringen – sowohl von Wögingers Anwalt Michael Rohregger als auch von den beiden anderen Verteidigern Stefan Huber und Peter Lewisch kritisiert.
Befragung vertagt
Um 18:10 Uhr wurde die Befragung Schmids unterbrochen, ohne dass sie abgeschlossen werden konnte. Unter anderem deshalb, weil Wögingers Verteidiger Rohregger am Vormittag drei Anträge eingebracht hatte, die sich allesamt mit der Protokollierung des Verfahrens befassten. Rohregger wollte unter anderem, dass die gesamte Verhandlung in Bild und Ton aufgezeichnet und im Wortlaut protokolliert wird. Als dieser Antrag nach 45-minütiger Beratung des Schöffensenats abgelehnt wurde, stellte er einen weiteren: die Bitte, die Aussagen selbst aufnehmen zu dürfen. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt – ebenso wie jener, alle bisherigen Aussagen noch einmal zu verlesen.
In diesem Verfahren „geht es um jedes Wort“, so Rohregger; insofern sei ihm höchstmögliche Transparenz wichtig. Dass das Gericht dem nicht nachkomme, tadelte er, bevor die Befragung Schmids um die Mittagszeit beginnen konnte.
Kurz vor Ende der Verhandlung berieten die Richterin und die Verteidiger, wie man den Zeitplan dennoch halbwegs einhalten könnte und welche Zeuginnen und Zeugen gegebenenfalls verschoben werden könnten. Die Einvernahme Schmids werde jedenfalls am Dienstagnachmittag weitergehen. Rohregger habe noch Fragen im Ausmaß von „zwei bis drei Stunden“ – ungefähr so lang, wie seine Anträge an diesem Tag in Anspruch genommen hatten, konnte sich die Richterin eine Spitze in Richtung Rohregger nicht verkneifen.