„Staatlich organisierte Folter“
Doch die Operation mit dem klingenden Namen „White Milk“ flog auf. Schon Anfang 2016 wurde eine internationale NGO, die sich mit mutmaßlichen Völkerrechtsverbrechen unter dem Assad-Regime befasste, im Justizministerium vorstellig, um auf H. hinzuweisen. Das BVT steckte in der Klemme. Bald darauf startete die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen gegen den Ex-General – und nun, zehn Jahre später, Anfang dieser Woche, gelangte ein Schöffensenat zu einer glasklaren Einschätzung: In der von H. einst geleiteten Geheimdienst-Einrichtung in der syrischen Stadt Ar-Raqqa habe es „staatlich organisierte, systematische“ Folter an gefangenen Demonstranten gegeben, betonte der vorsitzende Richter nach 13 Verhandlungstagen und der Befragung zahlreicher Zeugen. Es geht um Fußtritte, um Schläge mit Händen, Fäusten, Schlagstöcken, Schläuchen und Elektrokabeln, um das Übergießen mit kaltem Wasser, um Elektroschocks und um den Einsatz eines besonders gefürchteten Foltergeräts mit dem zynischen Namen „Fliegender Teppich“.
H. habe es unterlassen, etwas gegen die Misshandlungen zu unternehmen, wodurch eine ganze Reihe von Opfern zu Schaden gekommen sei, urteilte das Gericht sinngemäß . In einem Fall habe er auch selbst Gewalt angewandt. Der frühere Offizier hat sämtliche Vorwürfe immer bestritten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, H. kann dagegen Rechtsmittel einlegen. Diese Möglichkeit steht auch der Staatsanwaltschaft offen – und deren Vertreter kündigte bereits direkt nach dem Ende der Verhandlung an, genau das tun zu wollen: Offenbar ist das Urteil aus Sicht der Anklagebehörde noch zu milde ausgefallen.
Erster Prozess dieser Art in Wien
Es handelt sich um ein Verfahren, das international für großes Aufsehen gesorgt hat. Dass sich mutmaßliche Assad-Schergen im Ausland wegen möglicher Menschenrechtsverbrechen verantworten müssen, ist bisher eine absolute Seltenheit. Laut der Staatsanwalt gab es derartige Prozesse zuvor überhaupt erst zwei Mal – und zwar im deutschen Koblenz. In Wien wurde nun gemeinsam mit Khaled H. auch noch ein früherer syrischer Polizei-Offizier erstinstanzlich – ebenfalls nicht rechtskräftig – verurteilt.
Der Mann, der – völlig unbeabsichtigt – dafür verantwortlich ist, dass dieses Thema ausgerechnet in Österreich vor Gericht landete, wird sich in Zusammenhang mit „White Milk“ wohl selbst nie vor einem Richter verantworten müssen: der eingangs erwähnte Ex-BVT-Abteilungsleiter Martin Weiss. Neben dem Verfahren gegen den General selbst gab es eines gegen jene Beamte, die ihn ins Land geholt und ihm Asyl organisiert hatten.
Es ging darum, ob das seinerzeitige Asylverfahren für Khaled H. manipuliert worden war und ob später die Staatsanwaltschaft ausreichend informiert wurde. Als Leiter der Operation stand Weiss’ Name ganz oben auf der Anklageschrift, doch bei seinem Prozess 2023 tauchte er nicht auf – angeblich wegen gesundheitlicher Gründe. Auch in der Folge war er für die Justiz nicht mehr greifbar.
Die Marsalek-Connection
Martin Weiss ist ein Mann, der in mehrere Staatsaffären verwickelt ist – so auch in die Causa rund um den Zahlungsdienstleister Wirecard. Weiss hatte nach seinem Ausscheiden aus dem BVT beim – bis heute flüchtigen – Wirecard-Vorstand Jan Marsalek angeheuert. Nach dem Zusammenbruch seines Imperiums im Jahr 2020 setzte sich Marsalek mithilfe von Weiss in Richtung Moskau ab – heute weiß man: Marsalek ist und war wohl auch schon früher einer der wichtigsten verdeckten Spione Putins im Westen.
Nach einer kurzzeitigen Festnahme in Zusammenhang mit dieser Affäre verschwand Weiss nach Dubai und wähnt sich dort vor der heimischen Justiz sicher – alle haben sämtliche Vorwürfe immer bestritten. Sein Kompagnon Egisto Ott, auch ehemaliger Verfassungsschützer, wurde übrigens vor Kurzem nicht rechtskräftig wegen Russland-Spionage verurteilt. Er bestreitet die Vorwürfe und hat Rechtsmittel angekündigt, es gilt die Unschuldsvermutung.
Weiss jedenfalls erschien 2023 im „White Milk“-Prozess nicht vor Gericht. Vier weitere Angeklagte wurden letztlich freigesprochen, der Abteilungsleiter wäre jedoch der höchstrangige beschuldigte BVT-Entscheidungsträger gewesen. Er soll unter anderem die fragwürdige Kooperationsvereinbarung mit dem Mossad geschlossen haben. Damals wurde das Verfahren gegen Weiss ausgeschieden, um es gegebenenfalls später fortsetzen zu können. Mittlerweile hat der Ex-BVTler zumindest in dieser Angelegenheit nichts mehr zu fürchten.
Keine „White Milk“-Anklage mehr
Wie profil erfahren hat, wurde die „White Milk“-Anklage gegen Weiss zurückgezogen. Nach den Freisprüchen für die anderen Beschuldigten sah man offenbar keinen ausreichenden Raum mehr für allfällige Beitragstaten oder eine mögliche Unterlassung durch den damaligen Abteilungsleiter. So kann es auch gehen: Man kommt einfach nicht zum Prozess, verwehrt wichtige Informationen – und bleibt völlig ungeschoren.
Ob man Weiss zumindest in der – noch deutlich umfangreicheren – Marsalek-Causa je vor Gericht sehen wird, ist fraglich. Es besteht zwar ein internationaler Haftbefehl, mit Dubai aber kein Auslieferungsabkommen. Doch die Gerichtsbarkeit hat manchmal einen langen Atem. Khaled H. kann ein Lied davon singen.