Spionage-Urteil: Wie es zum 8:0-Debakel für Egisto Ott kam
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8:0, 8:0, 0:8, 1:7, 8:0, 8:0, 8:0: Was auf den ersten Blick wirkt wie eine kuriose Ergebnisserie aus der untersten Fußball-Landesliga, hat mit Sport rein gar nichts zu tun. Es geht um ein Match der ganz anderen Art: eine Entscheidungspartie, die ein gewisser Egisto Ott, einst Mitarbeiter im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), seit Jänner vor Gericht geführt hat, die eigentlich aber schon seit 2017 am Laufen war. Und nun ist klar: Ott hat haushoch verloren. Jedenfalls, wenn es nach den Geschworenen geht, die ihn Mitte dieser Woche mit deutlichen Abstimmungsergebnissen für schuldig befanden.
Schuldig der Russland-Spionage, des Amtsmissbrauchs und einer ganzen Reihe anderer Delikte. profil hat die Causa in den vergangenen Jahren intensiv begleitet – so auch in den entscheidenden Minuten im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts.
34 Minuten für eine Frage
Mittwoch, 20. Mai 2026, 17.59 Uhr: Die Obfrau der acht Geschworenen beginnt zu lesen. Mit kratzender Stimme gibt sie – offensichtlich von Heiserkeit geplagt – die erste jener Fragen wieder, welche die Berufsrichter dem Laiensenat zur Entscheidung vorgelegt haben. Sie liest und liest – Detailvorwurf um Detailvorwurf. Zwischendurch schnauft sie, um wieder Luft zu bekommen. Doch es hilft nichts: Als ihre Stimme nach 20 Minuten nahe am Brechen ist, reicht sie den ausgefüllten Fragenkatalog an ihren Sitznachbar weiter. Dieser muss die Lesung fortsetzen.
Insgesamt dauert es 34 Minuten, bis nur die erste von insgesamt 21 Geschworenen-Fragen vorgetragen ist. Sie füllt 25 Seiten in komplexestem Juristendeutsch. Das Ende kommt dann unvermittelt und fast schon beiläufig: „Ergebnis: acht ja, null nein“, trägt der junge Mann mit Hemd, Sakko und Krawatte vor. Lediglich zwei von zahlreichen Unterpunkten dieser Frage wurden gestrichen. Damit ist eines klar: Schon zum ersten großen Anklagevorwurf – Amtsmissbrauch, unter anderem in Zusammenhang mit zahlreichen Personenabfragen in Polizeidatenbanken – befinden die Laienrichter Ott für schuldig. Und zwar einstimmig: 8:0. Die Antwort „Ja“ steht in diesem Fall nämlich für „schuldig“.
Worst Case für Ott
Und dann wird es richtig spannend. In Frage zwei geht es um den eigentlichen Hauptvorwurf gegen Ott in diesem unübersichtlichen Mega-Strafverfahren, das seit Jänner am Wiener Straflandesgericht anhängig war: um den Verdacht der Russland-Spionage. Diesmal dauert es zehn lange, mit Hochspannung gefüllte Minuten, bis der Geschworene, der das Vorlesen übernommen hat, fertig ist und das Ergebnis verkündet. 8:0. Schon wieder. Ott verzieht auf der Geschworenenbank keine Miene – seine Verteidiger haben das Ergebnis bereits vor der öffentlichen Verkündung erfahren. Doch jetzt ist auch den Beobachtern des Prozesses klar: Der Worst Case für den gefallenen Verfassungsschützer ist eingetreten.
WIEN: PROZESS GEGEN EX-BVT-CHEFINSPEKTOR EGISTO OTT
© APA - Austria Presse Agentur
WIEN: PROZESS GEGEN EX-BVT-CHEFINSPEKTOR EGISTO OTT
In den folgenden 20 Minuten werden weitere Teilvorwürfe abgehandelt. Jetzt geht es deutlich schneller. Ott wird zu mehreren weiteren Punkten schuldig, zu Einzelaspekten freigesprochen. Im Zuge der darauffolgenden Urteilsverkündung fasst der Richter das Sündenregister zusammen: Amtsmissbrauch, geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil der Republik (vulgo: Spionage), Bestechlichkeit, Veruntreuung, Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz, Bestechung und die Verletzung einer Geheimhaltungspflicht. Ein Mitangeklagter – ein weiterer ehemaliger BVT-Mitarbeiter – wird wegen Amtsmissbrauchs, Verletzung einer Geheimhaltungspflicht, Datenbeschädigung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.
49 Monate Haft - Urteil nicht rechtskräftig
Ott fasst vier Jahre und einen Monat Haft aus, wobei ihm 20 Monate lang keine Möglichkeit auf eine elektronische Fußfessel zustehen soll. Das kommt dem oberen Ende des möglichen Strafrahmens von fünf Jahren ziemlich nahe. Dem Mitangeklagten werden 15 Monate bedingte Haft aufgebrummt.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Otts Anwältin Anna Mair kündigt nach einer kurzen Beratung mit ihrem Mandanten noch im Gerichtssaal Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der zweite Ex-BVTler will sich noch nicht festlegen – er hat drei Tage Bedenkzeit. Die beiden Angeklagten haben sämtliche Vorwürfe immer bestritten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig – es gilt weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung. Auch die Staatsanwaltschaft Wien gab zunächst keine Erklärung ab.
Der Marsalek-Thriller
8:0 im zentralen Punkt: Russland-Spionage. Dass dies so – und noch dazu so klar – ausgehen würde, war noch zum Prozessbeginn im Jänner nicht zwingend zu erwarten gewesen. Zwar wurde gegen Ott bereits seit 2017 wegen Spionageverdachts ermittelt – nach einem Tipp von einem Partnergeheimdienst. Lange war die Faktenlage rechtlich aber so dünn, dass man den Beamten nicht einmal dauerhaft suspendieren konnte. Ott wurde zunächst lediglich innerhalb des Innenministeriums versetzt – weg vom BVT. Mit der Suspendierung klappte es erst Anfang 2021. Und das auch nur, weil den Ermittlern ein unvorhersehbares Ereignis in die Hände gespielt hatte.
Mitte 2020 war der deutsche Zahlungsdienstleister Wirecard kollabiert. Ein besonders schillerndes Vorstandsmitglied des DAX-Konzerns, der Österreicher Jan Marsalek, setzte sich per Privatjet vom Flugplatz Bad Vöslau in Niederösterreich in Richtung Osten ab. Und nach und nach wurde aus dem Milliardenkrimi um Wirecard ein europäischer Spionagethriller erster Güte.
Jan Marsalek spielt in Bezug auf die Ott-Anklage eine wichtige Rolle.
Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek soll seit vielen Jahren ein russischer Spion sein. Nach dem Auffliegen des Wirecard-Skandals flüchtete er nach Moskau. Von dort aus soll er weiterhin spioniert haben.
© Jorghi Poll
Jan Marsalek spielt in Bezug auf die Ott-Anklage eine wichtige Rolle.
Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek soll seit vielen Jahren ein russischer Spion sein. Nach dem Auffliegen des Wirecard-Skandals flüchtete er nach Moskau. Von dort aus soll er weiterhin spioniert haben.
Der mysteriöse Martin Weiss
Die Ermittler fokussierten sich zunächst auf einen Mann, der sonst gerne im Schatten wirkte: Martin Weiss, einst Abteilungsleiter für Nachrichtendienst im BVT, der nach seinem Abgang aus der Behörde im Marsalek-Umfeld angeheuert hatte. Weiss stand plötzlich im Verdacht der Fluchthilfe – und gab im Zuge von Einvernahmen sinngemäß an, er habe Ott, mit dem er gut bekannt war, wiederholt um Personenabfragen gebeten und ihm seinerseits finanziell unter die Arme gegriffen.
Kaum war die Druckertinte auf dem Protokoll trocken, wurden die Ermittler schon bei Ott in seinem Haus in Kärnten vorstellig. Nach mehr als drei Jahren zäher Detailerhebungen wurde es nun plötzlich konkret. Es reichte für eine erste U-Haft, die allerdings nach einigen Wochen wieder aufgehoben wurde. Was diesmal schon durchging: die Suspendierung. Und insgesamt sollte ab nun keine Ruhe mehr einkehren.
Brisante Connections
Von der Datenauswertung bei Ott fanden die Ermittler den Weg zum ehemaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Hans-Jörg Jenewein, mit dem der Ex-BVTler rund um den einstigen BVT-Untersuchungsausschuss in Kontakt gestanden war. Es ergaben sich Connections zu Johannes Peterlik – einst Generalsekretär im Außenministerium unter der auf FPÖ-Ticket agierenden Ministerin Karin Kneissl. Und es tauchten nach und nach weitere Details auf.
Nicht in Vergessenheit geriet bei den Ermittlern auch die – später für rechtswidrig erklärte – Razzia im BVT im Februar 2018 durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Diese war nicht zuletzt durch ein anonymes Pamphlet mit – letztlich unhaltbaren – Vorwürfen und durch mehrere Belastungszeugen ausgelöst worden. Zwei dieser Zeugen: Weiss und der nun neben Ott mitangeklagte Ex-BVTler. Wer wiederum das Konvolut verfasst hat, ist bis heute nicht letztgültig geklärt. Ott und Weiss haben eine Involvierung immer bestritten.
Dennoch tat sich die Staatsanwaltschaft Wien in dieser unübersichtlichen Gemengelage lange Zeit schwer, gerichtlich Verwertbares herauszudestillieren. Dies jedenfalls, was den Kernvorwurf der Russland-Spionage gegen Ott betraf. Doch dann trat erneut Kommissar Zufall auf den Plan – diesmal in Form des britischen Geheimdienstes MI5.
Ermittlerhilfe aus London
Die Briten setzten eine Bande in England lebender bulgarischer Staatsangehöriger fest. Sichergestellt wurden nicht nur raue Mengen an Spionage-Equipment, darunter 221 Telefone und 495 SIM-Karten, sondern auch Chats – insbesondere zwischen dem Anführer der Gruppe und einem gewissen „Rupert Ticz“. Hinter diesem Namen vermuteten die britischen Ermittler jedoch bald Jan Marsalek, der sich inzwischen nach Moskau abgesetzt haben und als Kreml-Agent tätig sein soll. Der Verdacht: Marsalek schickt Söldner-Agenten im Sinne des russischen Geheimdienstes FSB durch Europa, um Aufträge zu erledigen: Bespitzelung, Desinformation, Transport von heißer Ware. Die Bulgaren wurden mittlerweile verurteilt.
In den Chat-Nachrichten fand sich jedoch auch eine Adresse in Wien – und zwar just die der Wohnung von Egisto Otts Tochter. Nunmehriger Verdacht: Dort könnten brisante Gegenstände an die Marsalek-Bande übergeben worden sein, um diese dann nach Moskau zu bringen – nämlich drei mutmaßlich abgezweigte Diensthandys hoher Mitarbeiter des Innenministeriums und ein Laptop mit spezieller Verschlüsselungstechnologie.
Otts Briefkasten
Wieder schlagen die österreichischen Ermittler zu. Wieder muss Ott in Untersuchungshaft, wieder kommt er heraus. Doch diesmal liegt aus Sicht der Staatsanwaltschaft Wien genug auf dem Tisch. Sie erhebt nicht nur mehrere kleinere Teil-anklagen gegen Ott und dessen Umfeld, sondern auch eine Mega-Anklage mit rund 120 Teilvorwürfen, in der es nunmehr auch um den zentralen Verdacht der Russland-Spionage geht.
Doch insgesamt läuft es für die Anklagebehörde zunächst alles andere als rund. In einem Nebenprozess wird Ott freigesprochen. Noch vor ein paar Wochen ist Ott Zeuge in einem Verfahren gegen Ex-Außenamts-Generalsekretär Peterlik. Dieser Prozess endet nicht nur mit einem glatten Freispruch Peterliks. Das Gericht gelangt nebenher auch zur Einschätzung, dass Otts Angaben glaubwürdig seien, einen geheimen Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu einem russischen Nowitschok-Attentat in England nicht von Peterlik bekommen, sondern anonym in seinem Briefkasten vorgefunden zu haben.
Würde es der Staatsanwaltschaft im Hauptprozess gelingen, die zahlreichen Vorwürfe – oder zumindest einen relevanten Teil davon – durchzubringen? Das war schon bei der Anklageerhebung im Vorjahr die große Frage.
Zu den Hauptvorwürfen zählten zahlreiche Personenabfragen in Polizeidatenbanken, die aus Sicht der Ermittler ohne dienstlichen Auftrag erfolgt sein sollen. Einen Teil der Informationen soll Ott – so der Vorwurf – „zum Zweck der Übermittlung an Jan Marsalek und an unbekannte Vertreter des russischen Nachrichtendienstes“ gesammelt haben. Die Staatsanwaltschaft zeichnete diesbezüglich ein Bild, bei dem Ott zwar nicht direkt mit Marsalek in Kontakt stand, jedoch dessen Aufträge indirekt über Martin Weiss erhalten haben soll. Dazu kamen dann noch Vorwürfe wie die Sache mit den Handys und dem Laptop. Da weder Marsalek noch Weiss für die Justiz greifbar sind – der eine wird in Moskau vermutet, der andere setzte sich nach Dubai ab –, stand Ott in Sachen Spionage aber allein vor Gericht.
Egisto Ott beim Prozessauftakt im Jänner mit seinen Anwälten Anna Mair und Michael Ofner.
Egisto Ott vor Gericht.
© APA/ROLAND SCHLAGER
Egisto Ott beim Prozessauftakt im Jänner mit seinen Anwälten Anna Mair und Michael Ofner.
Egisto Ott vor Gericht.
Operation Glaubwürdigkeit
Der Ex-BVTler und seine Verteidigung versuchten von Prozessbeginn an, den Geschworenen eine alternative Story für die Personenabfragen mit Russland-Bezug zu präsentieren: Ott habe demnach an einer streng geheimen Operation mitgewirkt – so geheim, dass kaum jemand im BVT davon wusste. Ziel dieser „Operation Doktor“ sei es gewesen, einem befreundeten Partner-Geheimdienst zu helfen, einen abtrünnigen Ex-FSB-Offizier namens Dmitry Senin anzuwerben.
Dass es Ott mit dieser Argumentation nicht ganz leicht haben würde, war für Prozessbeobachter nicht überraschend. Aber zunächst lief es für die Verteidigung noch einigermaßen glimpflich. Zwar sagten alle als Zeugen befragten BVT-Mitarbeiter aus, sie hätten nie von einer „Operation Doktor“ gehört. Dass von einer streng geheimen Spezialoperation nicht unbedingt viele Menschen wissen müssen, kann aber in der Natur der Sache liegen. Und einzelne Ex-Kollegen sagten sinngemäß auch aus, Ott sei aufgrund beruflicher Vorerfahrungen, etwa als Verbindungsbeamter des Innenministeriums in Rom, immer wieder auch mit Spezialaufgaben betraut gewesen.
Die Sache mit den Geschworenen
Ott-Anwältin Mair legte dann ein E-Mail von Martin Weiss vor, der die „Operation Doktor“ bestätigte. Ein ehemaliger Vizedirektor des BVT, der laut Ott hauptverantwortlich gewesen sein soll, betonte zwar, dass eine solche Operation „Fake News“ sei. Man merkte bei der Einvernahme aber auch deutlich, dass Ott und er einander alles andere als grün sind. Stimmungslagen und Dynamiken – auch das kann bei Gericht ausschlaggebend sein. Insbesondere in einem solchen Verfahren, das von einem ganz speziellen Umstand geprägt ist.
Der angeklagte Spionage-Paragraf fällt nämlich unter die sogenannten Landesverrats-Delikte des Strafgesetzbuches. Und bei derartigen Vorwürfen entscheiden Geschworene über Schuld oder Unschuld – nicht Berufsrichter oder gemischte Schöffensenate. Was die Mehrheit von acht Laienrichtern für wahr hält, pickt. Und wenn es gelingt, ausreichend Zweifel zu säen, kann das zum Freispruch führen. Wenn es nicht gelingt, kann es aber auch radikal ins Gegenteil ausschlagen.
Streng genommen ist es nicht möglich, mit Sicherheit zu sagen, warum der Ott-Prozess so ausgegangen ist, wie er ausgegangen ist. Die Öffentlichkeit erfährt nämlich nicht, auf Basis welcher Argumente die Geschworenen zu ihrer Entscheidung gelangten. Der vorsitzende Richter wiederum sparte sich nach der Urteilsverkündung jegliche inhaltliche Begründung. Er verwies lediglich auf den „Wahrspruch“ der Geschworenen. Allerdings hat sich im Laufe der zwölf Verhandlungstage eine gewisse Dynamik ergeben, die durchaus Eindruck auf die Laienrichter gemacht haben kann.
Große Dynamik im Verfahren
Die Staatsanwaltschaft Wien legte im laufenden Verfahren neues Beweismaterial vor – vor allem Handy-Auswertungen aus Großbritannien. Plötzlich zeigte sich, dass nicht nur die Wiener Adresse von Otts Tochter ein Thema in den Chatnachrichten war. So soll ein bulgarischer Marsalek-Handlanger einem anderen Bandenmitglied zum Beispiel von einem „Italiener“ geschrieben haben, der „echt sympathisch“ sei – Ott ist italienischer Abstammung. Dann wurde ein Foto von einem McDonald’s-Sackerl mit Geldscheinbündeln vorgelegt, wobei der Schnappschuss offenbar in einem Auto 70 Meter von der Wohnung von Otts Tochter entfernt aufgenommen worden war. Der Anführer der Londoner Bande hatte den Ermittlern zufolge ein Bild von Otts Tochter auf dem Handy. Möglicherweise, damit ein Bote sie erkennen kann? Die Ermittler analysierten sogar die Position des Lichtschalters, der auf einer Wand im Hintergrund zu sehen war. Ergebnis: Das Bild passt zum Schlafzimmer der Wiener Wohnung.
Derartige Ermittlungsergebnisse können bei Geschworenen schon Eindruck hinterlassen. Und letztlich hat die Verteidigung zwar die Authentizität der Chat-Nachrichten insgesamt angezweifelt und behauptet, diese wären aus dem Kontext gerissen. Eine schlüssige Alternativerklärung, wie es dazu gekommen sein könnte, blieb jedoch aus. Gut möglich, dass das auch für die Geschworenen einen entscheidenden Unterschied in der Einschätzung von Otts Glaubwürdigkeit gemacht hat.
Otts Anwältin Anna Mair kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.
© APA - Austria Presse Agentur
Otts Anwältin Anna Mair kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.
Ott-Anwältin kündigt Rechtsmittel an
Ott selbst bewahrte nach dem Schuldspruch am Mittwochabend Haltung. Gefragt nach einer Stellungnahme, rang er sich sogar ein kurzes Lächeln ab, meinte dann aber doch: „Kein Kommentar.“ Letztlich stellte sich seine Anwältin Anna Mair den Journalistenfragen. Bei Geschworenenurteilen könne sie nichts überraschen, meinte die Anwältin sinngemäß: „Man rechnet ja mit allem.“ Überrascht sei sie jedoch von der Strafhöhe. Man werde das Urteil sowohl mit Blick auf die Schuldfrage als auch mit Blick auf die Strafe bekämpfen.
Das Urteil ist ein Meilenstein in der Endlos-Causa Ott, zu Ende ist sie aber noch lange nicht.
Stefan Melichar
ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ). 2022 wurde er mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet.
Max Miller
ist seit Mai 2023 Innenpolitik-Redakteur bei profil. Schaut aufs große Ganze, kritzelt gerne und mag Grafiken. War zuvor bei der „Kleinen Zeitung“.